Mitteilung - 0136/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über eine Änderung zum Fahrplanwechsel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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10.03.2011
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Sachverhalt
Änderung zum Fahrplanwechsel
Die Bezirksvertretung Haspe hat mit Beschluss vom 24.11.2010 die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH beauftragt, die Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ der Linie 525 von der Brusebrinkstraße auf die Büddingstraße zu verlegen. Begründet wurde dieser Antrag mit der Entlastung der heute von Bussen durchquerten engen Wohnstraßen (Brusebrinkstraße, im Einrichtungsverkehr: Lerchenfeld, Innsbrucker Straße), wenn die Fahrzeuge der Linie 525 auf direktem Weg über die Büddingstraße zur Endhaltestelle „Spielbrink“ fahren.
In der Konsequenz bedeutet dies die Aufgabe der Haltestelle „Ev. Krankenhaus“ in der Brusebrinkstraße und die Anbindung des Krankenhauses über die verbleibende Haltestelle in der Büddingstraße. Die dortige Haltestelle soll von „Brusebrinkstraße“ in „Ev. Krankenhaus“ umbenannt werden.
Die Verwaltung hat als Aufgabenträger für den ÖPNV grundsätzlich die Vereinbarkeit einer solchen Angebotsänderung mit den Vorgaben des Nahverkehrsplans zu prüfen. Im vorliegenden Fall gilt dies insbesondere für die Erreichbarkeit des ev. Krankenhauses für Beschäftigte und Besucher. Die generelle Vorgabe des Nahverkehrsplans ist die Verfügbarkeit einer Bushaltestelle in max. 300m Entfernung (im Tag-Netz). Dieser Standard wird auch bei einer Verlegung der Linie und der Haltestelle nicht unterschritten. Der Nutzen der Maßnahme für den ÖPNV besteht insbesondere in der Vermeidung störanfälliger und damit konfliktträchtiger Wegstrecken und einer verbesserter Fahrplansicherheit. Am Fahrplan selbst werden keine Veränderungen erforderlich.
Die Änderung ist mit den Vorgaben des gültigen Nahverkehrsplans vereinbar und gilt mit der Umstellung auf den Sommerfahrplan zum 12.06.2011.
