Beschlussvorlage - 0031/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionales Einzelhandelskonzept für SüdwestfalenInitiierung einer interkommunalen Zusammenarbeit für einen verträglichen Einzelhandel in der Region
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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01.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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12.05.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.03.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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10.03.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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10.03.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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23.03.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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06.04.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund
der anhaltenden Strukturveränderungen und aktuellen Entwicklungen des
Einzelhandels initiiert die Bezirksregierung Arnsberg ein Regionales
Einzelhandelskonzept für Südwestfalen, um sich auf gemeinsame Entwicklungsziele
in der Region zu verständigen.
Begründung
Regionales Einzelhandelskonzept für
Südwestfalen
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat am 13.12.2010 die Städte der Region Südwestfalens
zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen bezüglich der Initiierung einer
interkommunalen Zusammenarbeit für einen verträglichen Einzelhandel in der
Region.
Angesichts
der aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel und der derzeit nur unzulänglichen
Steuerungsmöglichkeiten beabsichtigt die Bezirksregierung, sich mit der
Politik, Verwaltung und Wirtschaft über gemeinsame Spielregeln für eine die
Versorgungsstrukturen und Entwicklungsziele der Nachbargemeinden respektierende
Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Rahmen eines Regionalen
Einzelhandelskonzeptes zu verständigen.
Einem
solchen Konzept liegen dabei mehrere wichtige Gedanken zugrunde. Zum Beispiel
sollen durch verlässliche und einfach überprüfbare Kriterien die
Voraussetzungen zur Herstellung eines „Regionalen Konsenses“
geschaffen und damit Planverfahren beschleunigt werden. Daneben gilt es, Gestaltungsspielräume
bei der Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels zu definieren.
Im
letzten Jahr hat sich mit der Rechtsprechung zu § 24a
Landesentwicklungsprogramm (LEPro) NRW die zentrale Entscheidungsgrundlage für
den großflächigen Einzelhandel grundlegend geändert. Entgegen der bisherigen
raumordnerischen Zielausrichtung ist § 24a LEPro demnach nur noch als Grundsatz
der Raumordnung zu werten. Allerdings besteht nach wie vor die Möglichkeit, die
Raumentwicklung durch freiwillige, regionale Kooperationen zu gestalten.
Ebenfalls
gewandelt hat sich das informelle Instrument eines Regionalen
Einzelhandelskonzeptes, das an Bedeutung stark zugenommen hat, wie die
mittlerweile 11 in NRW vorliegenden Konzepte eindrucksvoll belegen.
Auch
die Einzelhandelslandschaft hat sich dynamisch weiterentwickelt. Der
Strukturwandel schreitet weiterhin aktiv voran. Insbesondere vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung und prognostizierten
Kaufkraftrückgänge kommt der Steuerung des Einzelhandels besondere Bedeutung
zu.
Bei
der Bezirksregierung, den IHK’ s und dem Einzelhandelsverband liegen
durchweg positive Erfahrungen mit Regionalen Einzelhandelskonzepten vor (s.
u.), so dass erste Einschätzungen zur Relevanz eines solchen Konzeptes auch für
die Region Südwestfalen möglich sind.
In
der Sitzung wurden die Möglichkeiten eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes
oder auch mehrerer, die Verflechtungsbeziehungen in Südwestfalen
berücksichtigender Regionaler Einzelhandelskonzepte diskutiert, um Inhalte und
Konzeptionen darauf hin auszurichten.
Präsentation
der Auftaktveranstaltung, s. Anlage.
Einbindung der Stadt Hagen in das
„Regionale Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende
Bereiche“ - REHK
Die
Stadt Hagen hat mit einem Regionalen Einzelhandelskonzept bereits langjährige
Erfahrungen. Sie ist Mitglied eines Kooperationskreises seit dem Jahre 2000,
der inzwischen 24 Kommunen, fünf Industrie- und Handelskammern, drei Kreise,
zwei Bezirksregierungen sowie die Einzelhandelsverbände Westfalen-Münsterland
und Westfalen-West angehören. In einem regelmäßig tagenden Arbeitskreis werden
die relevanten Einzelhandelsvorhaben vorgestellt und untereinander erörtert.
Ziel
des Konzeptes ist eine abgestimmte Ansiedlungsplanung von großflächigen
Einzelhandelsbetrieben in der Region, die ein übergroßes Angebot vermeiden
soll. Dazu haben die beteiligten Kommunen eine entsprechende Interkommunale Vereinbarung
getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist.
Bereits
in zwei bundesweiten Wettbewerben erhielt das REHK Auszeichnungen durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung.
Die
Anerkennung bezieht sich auf ein zukunftsweisendes Beispiel interkommunaler
Kooperation und wurde als beispielgebend und innovativ bewertet.
Weitere
Informationen zum „Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche – REHK“ finden Sie unter
www.rehk-ruhrost.de.
Da
die Stadt Hagen an der Schnittstelle der bestehenden und geplanten
Kooperationsräume liegt, scheint es sinnvoll, sich auch Richtung Südwestfalen
kooperativ an einer Zusammenarbeit zu beteiligen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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10.03.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stadt Hagen aktiv in einem regionalen Einzelhandelskonzept Südwestfalen zu vertreten.
Ergänzung:
Das Ergebnis dieser Arbeit soll man zum Anlass
nehmen, eine grundsätzliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines solchen
Konzeptes noch einmal zu führen. Der Rat der Stadt soll über diese
Beschlussergänzung informiert werden.