Beschlussvorlage - 0180/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages auf  dem Grundstück Eckeseyer Straße 124: drei Spielhallen statt zwei Spielhallen zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor: drei Spielhallen statt zwei Spielhallen auf dem Grundstück Eckeseyer Straße 124

Gemarkung Eckesey, Flur 19, Flurstücke 98,112,192.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0005/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 10.2.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/84 Teil 2 „Eckeseyer Straße“ und ist zurzeit nach § 34 BauGB i. S. GE (Gewerbegebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich nicht zugestimmt.

 

Für die Errichtung von zwei Spielhallen existiert der Vorbescheid 1/63/A/0059/09 vom 15.12.09. Einer ausnahmsweisen Zulässigkeit wurde zugestimmt.

 

Derzeit wird ein gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeptes erarbeitet, um die anhaltende Antragsflut städtebaulich sinnvoll zu steuern.

Bei der Fortschreibung des Spielhallenkonzeptes aus den 90’er Jahren (damals Schwerpunkt Innenstadt und Stadtteilzentren) sind nun auch verstärkt die Gewerbegebiete im Fokus der Betrachtung, um vorrangig den Verlust an gewerblichen Bauflächen zu verhindern.

Danach ist als generelle Strategie eine ausnahmsweise Zulässigkeit von Spielhallen in Gewerbegebieten nur noch bis max. 100 m² vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen