Beschlussvorlage - 0150/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für das Christian Rohlfs Archiv am Osthaus Museum Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Osthaus Museum Hagen
- Bearbeitung:
- Ulrike Derksen
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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24.03.2011
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.04.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2011
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Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Gründung des Christian Rohlfs Archivs am
Osthaus Museum Hagen.
2) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Entgeltordnung für das Christian Rohlfs
Archiv am Osthaus Museum Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der
Verwaltungsvorlage Nr. 0150/2011 vom 17.02.2011 ist.
3) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Einnahmen, die durch die
beschlossene Entgeltordnung für das Christian Rohlfs Archiv am Osthaus Museum
Hagen erzielt werden, für Erhalt und Sicherung des Werkes von Christian Rohlfs im
Osthaus Museum Hagen zweckgebunden werden.
Sachverhalt
Begründung
Das Osthaus Museum Hagen besitzt rund 700 Werke des
Künstlers Christian Rohlfs (1849-1938), der, von Karl Ernst Osthaus gefördert,
bis zu seinem Lebensende im Hagener Museum gelebt und gearbeitet hat. Es
handelt sich um die weltweit größte Sammlung des Künstlers.
Im August 2009 wurde ein umfangreiches
Sammlungsverzeichnis der Werke von Rohlfs im Osthaus Museum publiziert,
erarbeitet und herausgegeben von Dr. Birgit Schulte.
400 der Werke in der Sammlung des Osthaus Museums
stammen aus Schenkungen von Prof. Dr. Paul Vogt aus Essen. Prof. Vogt,
derzeitiger Vorstand der Kulturstiftung Ruhr und ehemaliger Direktor des Museum
Folkwang in Essen, zudem Neffe des Künstlers, war bis zum Sommer 2010 der
Verwalter des Nachlasses von Christian Rohlfs.
Die Schenkung wurde am 12.02.2009 durch die Stadt
Hagen angenommen.
Zusätzlich zu den Zeichnungen schenkte Prof. Vogt dem
Osthaus Museum sechs Ordner mit Briefen und Dokumenten des Künstlers aus dem
Rohlfs-Nachlass. Nach Angaben von Prof. Vogt handelt es sich um die vollständigen
Archivalien zu dem Künstler, so dass das Osthaus Museum nun über ein
umfangreiches Christian Rohlfs Archiv verfügt.
Aus Altersgründen hat sich Prof. Vogt entschlossen,
die Betreuung des Nachlasses und die damit verbunden Kompetenzen und Aufgaben
an das Osthaus Museum, Frau Dr. Schulte zu übergeben. Diese Entscheidung hat er
im Juli 2010 sämtlichen mit Rohlfs befassten Institutionen in einem Schreiben
mit folgendem Wortlaut mitgeteilt:
„vor über 6 Jahrzehnten bat mich Frau Helene
Rohlfs, die Arbeiten am Rohlfs-Nachlass zu übernehmen. Diese Aufgabe habe ich
seitdem mit Freude wahrgenommen.
Durch diese Beschäftigung habe ich im
Laufe der Jahrzehnte viele Menschen kennen gelernt, die sich privat oder
geschäftlich für Werke des Malers interessierten. Viele sind im Laufe der Zeit
zu persönlichen Freunden geworden.
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, die mit
dieser Tätigkeit verbundenen Grundfragen der Echtheit in jüngere Hände zu
übergeben. Mir scheint das Osthaus-Museum in Hagen, an dem Rohlfs den entscheidenden
Schritt vom 19. zum 20. Jahrhundert tat, besonders geeignet, diese Tätigkeit
wahrzunehmen.
Frau Dr. Birgit Schulte, die
stellvertretende Direktorin des Hauses, die ich persönlich seit langen Jahren
kenne, ist die geeignete Kunsthistorikerin, um alle auch künftig mit dem
Nachlass auftretenden Probleme zu lösen. Zudem verfügt das Museum wohl über die
umfangreichste Sammlung an Werken des Künstlers – eine unerlässliche
Vorraussetzung für Fragen der Zuschreibung und Echtheit.
Ich verabschiede mich von allen, denen
die Werke von Rohlfs am Herzen gelegen haben, und erbitte mir auch für meine
Nachfolgerin dasselbe Vertrauen, das mir in den letzten Jahrzehnten entgegen
gebracht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Paul Vogt“
Um der Übertragung der Verantwortung für das Werk von
Christian Rohlfs gerecht werden zu können, wird seitens des Osthaus Museums die
Gründung eines Christian Rohlfs Archivs
vorgeschlagen, das an das Osthaus Museum angegliedert wird. Aufgrund der
historischen Bedeutung, die Christian Rohlfs für das Museum wie für die Stadt
Hagen hat, in der im Jahr 1930 ein „Christian Rohlfs-Museum“
gegründet wurde, erachtet das Osthaus Museum die Fortführung der mit dem Werk
von Rohlfs zusammenhängenden Arbeit als wissenschaftliche Verpflichtung und eine
seiner genuinen Aufgaben.
Es wird ein Gremium gebildet, in dem neben Frau Dr.
Schulte auch Herr Dr. Belgin und als ausgewiesener Experte für Christian Rohlfs
ebenfalls Herr Wilfried Utermann aus Dortmund mitwirken.
Im Vordergrund soll die wissenschaftliche Arbeit für
den Künstler stehen, wie bereits in der umfangreichen Publikation des
Sammlungsverzeichnisses „Christian Rohlfs
- Musik der Farben“
dokumentiert.
Etwaige Restitutionsansprüche könnten in
Zusammenarbeit mit dem Art Loss Register und der Koordinierungsstelle für
Raubkunst „lostart“ in Magdeburg erarbeitet werden.
Außerdem sollen Expertisen erstellt werden, die von
Galerien, Auktionshäusern oder von Privatpersonen gewünscht werden.
Eine Expertise soll verschiedene Punkte klären: Zu- /
Abschreibung; stilistische Einordnung in das Werk / Datierung; Bestimmung der
Technik.
Pro Expertise werden vom Osthaus Museum 350,- €
in Rechnung gestellt.
Die Entgelte werden nach der in der Anlage zu
beschließenden Entgeltordnung erhoben und in Rechnung gestellt.
Die Einnahmen sollen für
Erhalt und Sicherung des Werkes von Christian Rohlfs
im Osthaus Museum Hagen
zweckgebunden verwendet werden, z. B.
für Restaurierungen,
Inventarisierung, Passepartourierung, Rahmenbau etc..
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
2520 |
Bezeichnung: |
Kunstmuseen Hagen |
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Produkt: |
1.25.20.02.01 |
Bezeichnung: |
Sammlung Osthaus Museum Hagen |
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Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
446100 |
-2.100,00€ |
-3.500,00€ |
-3.500,00€ |
-3.500,00€ |
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Aufwand
(+) |
529100 |
€ |
5.000€ |
€ |
7000 € |
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Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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x |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2. Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5,5 kB
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14.04.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Gründung des Christian Rohlfs Archivs am Osthaus Museum Hagen.
2) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Entgeltordnung für das Christian Rohlfs Archiv am Osthaus Museum Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage Nr. 0150/2011 vom 17.02.2011 ist.
3) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Einnahmen, die durch die beschlossene Entgeltordnung für das Christian Rohlfs Archiv am Osthaus Museum Hagen erzielt werden, für Erhalt und Sicherung des Werkes von Christian Rohlfs im Osthaus Museum Hagen zweckgebunden werden.
4.) Die
Verwaltung des Archivs erfolgt ohne personellen Mehraufwand.
12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Gründung des Christian Rohlfs Archivs am
Osthaus Museum Hagen.
2) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Entgeltordnung für das Christian Rohlfs
Archiv am Osthaus Museum Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der
Verwaltungsvorlage Nr. 0150/2011 vom 17.02.2011 ist.
3) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Einnahmen, die durch die
beschlossene Entgeltordnung für das Christian Rohlfs Archiv am Osthaus Museum
Hagen erzielt werden, für Erhalt und Sicherung des Werkes von Christian Rohlfs im
Osthaus Museum Hagen zweckgebunden werden.
4) Die Verwaltung des Archivs
erfolgt ohne personellen Mehraufwand.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |