Berichtsvorlage - 0112/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Im Rahmen der Diskussion des Haushaltssicherungskonzepts 2011 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hagen Vorschläge zur Reduzierung der Ausgaben bzw. Erhöhung der Einnahmen bei der Stadtverwaltung Hagen gemacht. Diese wurden in der Vorlage 0959/2010 vorgestellt. Der Rat hat in der Sitzung am 16.12.2010 hierzu eine Liste von Prüfaufträgen beschlossen. Für die laufenden Nr. 3, 8 (0096/2011), 20 (0097/2011), 25, 26 (0121/2011), 36 (0110/2011) und 50 (0070/2011) liegen eigenständige Beschluss- oder Berichtsvorlagen vor.

 

 

Die folgenden Prüfaufträge sind in Bearbeitung, ein abschließendes Ergebnis ist  abzuwarten:

 

Laufende Nr. 5

Bezeichnung der Maßnahme

Straßenreinigung nur einmal statt zweimal in der Woche in bestimmten Straßen

 

Um die oben bezeichnete Maßnahme umzusetzen und ihre Auswirkung zu überprüfen sind weitere Arbeitsschritte notwendig. Nach Abarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte  wird eine fundierte Empfehlung an den Rat voraussichtlich zur Sitzung am 14.07.2011 erfolgen

 

 

Laufende Nr. 6

Bezeichnung der Maßnahme

Stadtsauberkeit: Bürger an Reinigungsarbeiten beteiligen – dabei Anreize durch Gutscheine (Theater, Schwimmbäder) schaffen

 

Die Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.

 

 

Laufende Nr. 9

Bezeichnung der Maßnahme

Steigerung der Stadtsauberkeit: Ausbau der Sammlung von Altpapier durch die „Blaue Tonne“ bei gleichzeitiger Reduzierung der Container-Standorte. Analog Einführung einer Sammlung von Altglas.

 

Die Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.

 

 

Laufende Nr. 10

Bezeichnung der Maßnahme

Inhalt der „gelben Säcke“ künftig in Tonnen sammeln, Einführung einer Sammlung für kompostierbare Abfälle

 

Um die oben bezeichnete Maßnahme umzusetzen und ihre Auswirkung zu überprüfen sind weitere Arbeitsschritte notwendig. Nach Abarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte wird eine fundierte Empfehlung an den Rat voraussichtlich zur Sitzung am 14.07.2011 erfolgen

 

Es wird allerdings bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das verbindliche Einführen einer weiteren Tonne im Zentrum und zentrumsnahen Bereichen aufgrund der bestehenden alten Häuserstrukturen (schmale Keller, kaum Stellfläche für Mieter) als problematisch angesehen werden muss.

 

 

Laufende Nr. 11

Bezeichnung der Maßnahme

Gebühren für Altpapiertonne erheben

 

Die Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.

 

 

Laufende Nr. 11

Bezeichnung der Maßnahme

Interkommunale Zusammenarbeit: Gründung eines Callcenters gemeinsam mit anderen Kommunen

 

Die ermittelten Arbeitsergebnisse des Telefonservices sind so positiv, dass eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Angebot, die Ergebnisse auch auf andere Kommunen zu übertragen, sinnvoll ist. Auch eine Übertragung auf städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe sind hier in die Prüfung mit aufzunehmen. Ein anhaltendes Software-Problem hat leider dazu geführt, dass ein solches Angebot bis jetzt nicht unterbreitet werden konnte. 25, HABIT sowie die Softwarefirma Avayar sind mit der Lösung des Problems beschäftigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Anbahnung interkommunaler Zusammenarbeit innerhalb des zweiten Quartals 2011 möglich wird. Eine entsprechende Vorlage wird voraussichtlich zur Ratssitzung am 14.07.2011 erfolgen.

 

Bis zum Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung würde dann mindestens ½ Jahr Vorlauf erforderlich sein.

 

 

Laufende Nr. 33

Bezeichnung der Maßnahme

Überprüfung des Preisgefüges beim Westfalenbad – Ziel: Höhere Besucherzahlen durch niedrigere Eintrittspreise

Die Daten und Erfahrungswerte werden zurzeit noch ausgewertet. Eine Empfehlung an den Rat wird voraussichtlich zur Sitzung am 12.05.2011 erfolgen.


Laufende Nr. 43

Bezeichnung der Maßnahme

Einsparung von Energiekosten: Fußgängerampeln nur auf Anforderungen einschalten, mehr Ampelanlagen nachts ausschalten, Konzept zur Anforderung von Straßen- / Gehwegbeleuchtung per Handy o. ä.


Die Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.

 

Laufende Nr. 44

Bezeichnung der Maßnahme

Einschränkungen bei öffentlicher Beleuchtung von Plätzen, Straßen etc.


Die Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.

 

 

Laufende Nr. 45

Bezeichnung der Maßnahme

Abschaltung von Straßenbeleuchtungen etc. in verkehrsarmen Zeiten


Die Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.

 

 

Laufende Nr. 46

Bezeichnung der Maßnahme

Derzeit günstiger Zinssatz für langfristige Kredite nutzen / bessere Konditionen mit Banken aushandeln

 

Die Verwaltung hat seit Jahren sowohl bei der Bezirksregierung wie auch bei den jeweiligen Kommunalministerien die Notwendigkeit einer längeren Zinsbindung auch für Kassenkredite vorgetragen. Oberbürgermeister und Stadtkämmerer haben auf die sich immer weiter erhöhenden Zinsänderungsrisiken für die Stadt Hagen hingewiesen. Von der neuen Landesregierung wurde in einem Spitzengespräch der Oberbürgermeister und Kämmerer mit der Ministerpräsidentin im Herbst letzten Jahres vom zuständigen Innenminister zugesagt, diese Problematik zeitnah zu lösen. Beim anstehenden Gespräch der Verwaltungsspitze mit Herrn Regierungspräsidenten Bollermann wird dieses Thema ebenfalls von der Verwaltung angesprochen. Eine Entscheidung des Landes ist leider noch nicht angekündigt.

 

 

Laufende Nr. 54

Bezeichnung der Maßnahme

Anhebung der Gebühren für Sondernutzungen z. B. auf Bürgersteigen, vor Geschäften etc.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Sondernutzungsgebühren ist die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 08.06.1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.2001, gestützt auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sowie das Bundesfernstraßengesetz (FStrG).

 

Nach § 19 a Abs. 2 StrWG NRW bzw. § 8 Abs. 3 FStrG sind der Bemessung der Sondernutzungsgebühren Art und Ausmaß der Einwirkungen der Sondernutzung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen. Damit sind die Bemessungskriterien für die Sondernutzungsgebühren gesetzlich bestimmt.

Unter Einbeziehung dieser Maßstäbe wurde bei Erstellung des Gebührentarifs zur Sondernutzungssatzung eine Bedarfsermittlung vorgenommen, wobei Kostenansätze für Straßenbau, Grunderwerb von Straßenland, kalkulatorische Verzinsung der Bau- und Grunderwerbskosten sowie Abschreibung und Unterhaltungsaufwand eingeflossen sind.

Über ein Punktesystem, das die o.g. Bemessungsfaktoren berücksichtigt, ergeben sich die im Tarif der Sondernutzung festgelegten Gebühren, unterteilt nach Gebietszonen.

 

Der Gebührentarif selbst stellt ein in sich geschlossenes System dar.

 

Mit Rücksicht auf die Verzahnungen und Abhängigkeiten der einzelnen Gebührentarifstellen sowie dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit erscheint eine Gebührenänderung  einzelner Gebührentarife (z.B. für Sondernutzungen auf Bürgersteigen, vor Geschäften etc.

) nicht vertretbar. Im Hinblick auf die Gesamtsystematik der Gebührenermittlung und Tarifgestaltung, die durch Änderung nur einzelner Tarifstellen nicht durchbrochen werden sollte, dürfte eine isolierte Gebührenerhöhung auch einer gerichtlichen Nachprüfung kaum standhalten.

 

Die letzte Anpassung erfolgte im Jahre 1998. Falls eine Gebührenerhöhung erfolgen soll, ist aus rechtlichen Gründen die Sondernutzungsatzung und Gebührentarif insgesamt zu überarbeiten.

 

Zwar kann man die Gebührentarife anderer Städte in NRW nicht 1:1 mit unserem Gebührentarif vergleichen, doch bei Stichproben in der Vergangenheit wurde feststellt, dass die Stadt Hagen im oberen Drittel liegt.

 

Es wird derzeit ein Vergleich der RVR-Städte vorgenommen. Eine Empfehlung an den Rat wird voraussichtlich zur Sitzung am 14.07.2011 erfolgen.

 

 



Laufende Nr. 58

Bezeichnung der Maßnahme

Erhöhung der Mindestschülerzahl in den Schulklassen

 

Die Mindestschülerzahl, die Klassenfrequenz-Richtwerte und die Klassenfrequenz-Höchstwerte werden durch das Land per Verordnung vorgegeben. Der Schulträger, hier die Stadt Hagen, hat lediglich indirekte Einflussmöglichkeiten über die Schulentwicklungsplanung, konkret die Verknappung des Angebotes an Schulräumen. Das Planungsbüro Bildung und Region in Bonn ist mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schulentwicklung in Hagen beauftragt worden. Dieses Gutachten wird voraussichtlich im April 2011 vorliegen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen