Berichtsvorlage - 0112/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zum HSK 2011 - Vorlage 0959/2010hier: Zwischenbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beteiligt:
- HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb; FB40 - Schule; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 25 Fachbereich Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; OB Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der
Diskussion des Haushaltssicherungskonzepts 2011 haben die Bürgerinnen und
Bürger der Stadt Hagen Vorschläge zur Reduzierung der Ausgaben bzw. Erhöhung
der Einnahmen bei der Stadtverwaltung Hagen gemacht. Diese wurden in der
Vorlage 0959/2010 vorgestellt. Der Rat hat in der Sitzung am 16.12.2010 hierzu
eine Liste von Prüfaufträgen beschlossen. Für die laufenden Nr. 3, 8
(0096/2011), 20 (0097/2011), 25, 26 (0121/2011), 36 (0110/2011) und 50 (0070/2011)
liegen eigenständige Beschluss- oder Berichtsvorlagen vor.
Die folgenden
Prüfaufträge sind in Bearbeitung, ein abschließendes Ergebnis ist abzuwarten:
Laufende Nr. 5
Bezeichnung der Maßnahme
Straßenreinigung nur einmal statt
zweimal in der Woche in bestimmten Straßen
Um
die oben bezeichnete Maßnahme umzusetzen und ihre Auswirkung zu überprüfen sind
weitere Arbeitsschritte notwendig. Nach Abarbeitung der einzelnen
Arbeitsschritte wird eine fundierte
Empfehlung an den Rat voraussichtlich zur Sitzung am 14.07.2011 erfolgen
Bezeichnung der Maßnahme
Stadtsauberkeit: Bürger an Reinigungsarbeiten
beteiligen – dabei Anreize durch Gutscheine (Theater, Schwimmbäder)
schaffen
Die Verwaltung
wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung
am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.
Laufende Nr. 9
Bezeichnung der Maßnahme
Steigerung der Stadtsauberkeit: Ausbau
der Sammlung von Altpapier durch die „Blaue Tonne“ bei
gleichzeitiger Reduzierung der Container-Standorte. Analog Einführung einer
Sammlung von Altglas.
Die
Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur
Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.
Laufende Nr. 10
Bezeichnung der Maßnahme
Inhalt der „gelben
Säcke“ künftig in Tonnen sammeln, Einführung einer Sammlung für
kompostierbare Abfälle
Um
die oben bezeichnete Maßnahme umzusetzen und ihre Auswirkung zu überprüfen sind
weitere Arbeitsschritte notwendig. Nach Abarbeitung der einzelnen
Arbeitsschritte wird eine fundierte Empfehlung an den Rat voraussichtlich zur
Sitzung am 14.07.2011 erfolgen
Es
wird allerdings bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das verbindliche
Einführen einer weiteren Tonne im Zentrum und zentrumsnahen Bereichen aufgrund
der bestehenden alten Häuserstrukturen (schmale Keller, kaum Stellfläche für
Mieter) als problematisch angesehen werden muss.
Laufende Nr. 11
Bezeichnung der Maßnahme
Gebühren für Altpapiertonne
erheben
Die
Verwaltung wird aufgrund umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur
Ratssitzung am 14.07.2011 eine Vorlage einbringen.
Laufende Nr. 11
Bezeichnung der Maßnahme
Interkommunale Zusammenarbeit: Gründung
eines Callcenters gemeinsam mit anderen Kommunen
Die
ermittelten Arbeitsergebnisse des Telefonservices sind so positiv, dass eine
interkommunale Zusammenarbeit mit dem Angebot, die Ergebnisse auch auf andere
Kommunen zu übertragen, sinnvoll ist. Auch eine Übertragung auf städtische
Gesellschaften und Eigenbetriebe sind hier in die Prüfung mit aufzunehmen. Ein
anhaltendes Software-Problem hat leider dazu geführt, dass ein solches Angebot
bis jetzt nicht unterbreitet werden konnte. 25, HABIT sowie die Softwarefirma
Avayar sind mit der Lösung des Problems beschäftigt. Die Verwaltung geht davon
aus, dass eine Anbahnung interkommunaler Zusammenarbeit innerhalb des zweiten
Quartals 2011 möglich wird. Eine entsprechende Vorlage wird voraussichtlich zur
Ratssitzung am 14.07.2011 erfolgen.
Bis zum Abschluss einer
öffentlich rechtlichen Vereinbarung würde dann mindestens ½ Jahr Vorlauf
erforderlich sein.
Laufende Nr. 33
Bezeichnung der Maßnahme
Überprüfung des Preisgefüges beim
Westfalenbad – Ziel: Höhere Besucherzahlen durch niedrigere
Eintrittspreise
Die Daten und
Erfahrungswerte werden zurzeit noch
ausgewertet. Eine Empfehlung an den Rat wird voraussichtlich zur Sitzung am 12.05.2011
erfolgen.
Laufende Nr. 43
Bezeichnung der Maßnahme
Einsparung von Energiekosten: Fußgängerampeln
nur auf Anforderungen einschalten, mehr Ampelanlagen nachts ausschalten,
Konzept zur Anforderung von Straßen- / Gehwegbeleuchtung per Handy o. ä.
Die Verwaltung wird aufgrund
umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am
14.07.2011 eine Vorlage einbringen.
Laufende Nr. 44
Bezeichnung der Maßnahme
Einschränkungen bei
öffentlicher Beleuchtung von Plätzen, Straßen etc.
Die Verwaltung wird aufgrund
umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am 14.07.2011
eine Vorlage einbringen.
Laufende Nr. 45
Bezeichnung der Maßnahme
Abschaltung von
Straßenbeleuchtungen etc. in verkehrsarmen Zeiten
Die Verwaltung wird aufgrund
umfangreicher Prüfungsnotwendigkeit bis spätestens zur Ratssitzung am
14.07.2011 eine Vorlage einbringen.
Laufende Nr. 46
Bezeichnung der Maßnahme
Derzeit günstiger Zinssatz für
langfristige Kredite nutzen / bessere Konditionen mit Banken aushandeln
Die Verwaltung hat
seit Jahren sowohl bei der Bezirksregierung wie auch bei den jeweiligen
Kommunalministerien die Notwendigkeit einer längeren Zinsbindung auch für
Kassenkredite vorgetragen. Oberbürgermeister und Stadtkämmerer haben auf die
sich immer weiter erhöhenden Zinsänderungsrisiken für die Stadt Hagen
hingewiesen. Von der neuen Landesregierung wurde in einem Spitzengespräch der
Oberbürgermeister und Kämmerer mit der Ministerpräsidentin im Herbst letzten
Jahres vom zuständigen Innenminister zugesagt, diese Problematik zeitnah zu
lösen. Beim anstehenden Gespräch der Verwaltungsspitze mit Herrn
Regierungspräsidenten Bollermann wird dieses Thema ebenfalls von der Verwaltung
angesprochen. Eine Entscheidung des Landes ist leider noch nicht angekündigt.
Laufende Nr. 54
Bezeichnung der Maßnahme
Anhebung der Gebühren für Sondernutzungen
z. B. auf Bürgersteigen, vor Geschäften etc.
Rechtsgrundlage
für die Erhebung der Sondernutzungsgebühren ist die Satzung über Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 08.06.1998 in der
Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.2001, gestützt auf das Straßen- und
Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sowie das Bundesfernstraßengesetz
(FStrG).
Nach
§ 19 a Abs. 2 StrWG NRW bzw. § 8 Abs. 3 FStrG sind der Bemessung der
Sondernutzungsgebühren Art und Ausmaß der Einwirkungen der Sondernutzung auf
die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des
Gebührenschuldners zu berücksichtigen. Damit sind die Bemessungskriterien für
die Sondernutzungsgebühren gesetzlich bestimmt.
Unter
Einbeziehung dieser Maßstäbe wurde bei Erstellung des Gebührentarifs zur
Sondernutzungssatzung eine Bedarfsermittlung vorgenommen, wobei Kostenansätze
für Straßenbau, Grunderwerb von Straßenland, kalkulatorische Verzinsung der
Bau- und Grunderwerbskosten sowie Abschreibung und Unterhaltungsaufwand
eingeflossen sind.
Über
ein Punktesystem, das die o.g. Bemessungsfaktoren berücksichtigt, ergeben sich
die im Tarif der Sondernutzung festgelegten Gebühren, unterteilt nach Gebietszonen.
Der Gebührentarif selbst stellt ein in sich geschlossenes
System dar.
Mit
Rücksicht auf die Verzahnungen und Abhängigkeiten der einzelnen Gebührentarifstellen
sowie dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit erscheint eine Gebührenänderung einzelner Gebührentarife (z.B. für
Sondernutzungen auf Bürgersteigen, vor Geschäften etc.
)
nicht vertretbar. Im Hinblick auf die Gesamtsystematik der Gebührenermittlung
und Tarifgestaltung, die durch Änderung nur einzelner Tarifstellen nicht durchbrochen
werden sollte, dürfte eine isolierte Gebührenerhöhung auch einer gerichtlichen
Nachprüfung kaum standhalten.
Die
letzte Anpassung erfolgte im Jahre 1998. Falls eine Gebührenerhöhung erfolgen
soll, ist aus rechtlichen Gründen die Sondernutzungsatzung und Gebührentarif
insgesamt zu überarbeiten.
Zwar kann man die
Gebührentarife anderer Städte in NRW nicht 1:1 mit unserem Gebührentarif
vergleichen, doch bei Stichproben in der Vergangenheit wurde feststellt, dass
die Stadt Hagen im oberen Drittel liegt.
Es
wird derzeit ein Vergleich der RVR-Städte vorgenommen. Eine Empfehlung an den
Rat wird voraussichtlich zur Sitzung am 14.07.2011 erfolgen.
Laufende Nr. 58
Bezeichnung der Maßnahme
Erhöhung der Mindestschülerzahl in den
Schulklassen
Die
Mindestschülerzahl, die Klassenfrequenz-Richtwerte und die
Klassenfrequenz-Höchstwerte werden durch das Land per Verordnung vorgegeben.
Der Schulträger, hier die Stadt Hagen, hat lediglich indirekte
Einflussmöglichkeiten über die Schulentwicklungsplanung, konkret die
Verknappung des Angebotes an Schulräumen. Das Planungsbüro Bildung und Region
in Bonn ist mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schulentwicklung in Hagen
beauftragt worden. Dieses Gutachten wird voraussichtlich im April 2011
vorliegen.
