Beschlussvorlage - 0109/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 die Geschwisterregelung in § 6 der Beitragssatzungen für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und OGS dahingehend zu ändern, dass die vollständige Beitragsbefreiung für Familien mit mehr als zwei Kindern entfällt und stattdessen

künftig bei mehr als einem Kind in Betreuung in den Bereichen Kindertagesstätten, Kindertagespflege und OGS für das Kind mit dem individuell höchsten Beitrag ein Beitrag fällig wird; die Geschwister dieses Kindes sind weiterhin vom Beitrag befreit.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen ist angesichts ihrer Haushaltssituation gezwungen, alle möglichen Ertragssteigerungen auszuschöpfen. Es wird daher vorgeschlagen, die aktuelle Geschwisterregelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu verändern. Der nächstmögliche Zeitpunkt ist der 1.8.2011, womit das Kindergartenjahr 2011/2012 erstmals von einer solchen Veränderung betroffen wäre.

 

 

Begründung

 

a) Die aktuelle Geschwisterregelung

 

Die Beitragssatzungen (vgl. die Satzungen vom 12.3.2008) für die Bereiche ’Kindertagesstätten’, ’Kindertagespflege’ und ’OGS’ haben aktuell zwei Geschwisterregelungen:

 

1.: Nach der ersten Regelung wird bei Familien mit 2 Kindern in dem diese 3 Bereiche

umfassenden Betreuungssystem nur für das Kind mit dem höchsten individuellen Beitrag ein Beitrag gefordert.

 

2.: Nach der zweiten, weitergehenden Regelung wird bei Familien mit mehr als 2 Kindern

unter 14 Jahren unabhängig davon, wie viele  Kinder im System betreut werden, kein

Beitrag erhoben.

 

b) Zusatzinformationen zur aktuellen Geschwisterregelung

 

  • Unter Berücksichtigung dieser Regelungen waren im städtischen Haushalt 2010 Erträge iHv. 4,1 Mio. € veranschlagt. Vereinnahmt wurden in 2010 ca. 4,13 Mio €.

 

  • Der Ansatz in dem für die Berechnung von Konsolidierungserfolgen bedeutsamen Haushalt 2008 belief sich auf 3,9 Mio. €.

 

  • Die oben unter 2. genannte Geschwisterregelung ist in NRW – abgesehen von den wenigen Kommunen, die überhaupt keine Beiträge erheben – einzigartig.

 

  • Die Altersgrenze von 14 Jahren der unter 2. genannten Regelung ist in einem Einzelfall in 2010 vom VG Arnsberg (Az. 11 K 999/09) als willkürlich und damit rechtswidrig bewertet worden. In diesem Fall ist ein klagender Elternteil, bei dem nicht alle Kinder unter 14 Jahre alt waren, sondern ein Kind schon 17 Jahre alt war, von der Beitragsverpflichtung befreit worden.

 

 

 

 

 

  • Das KiBiz verlangt für den Fall, dass Elternbeiträge erhoben werden, die Beachtung sozialer Komponenten. Die oben unter 1. aufgeführte Geschwisterregelung erfüllt diese Forderung unstrittig. Die unter 2. genannte Regelung sollte hingegen Anreize für kinderreiche Familien für einen Wohnsitz in Hagen setzen und damit dem Leitbild der Stadt Hagen als familienfreundliche Stadt Rechnung tragen.

 

  • Soziale Erwägungen stehen hier nicht im Vordergrund, da zB. auf der Basis dieser Bestimmung Eltern mit 2 Kindern im System und durchschnittlichen Einkommen einen Beitrag entrichten müssen, während Eltern mit 3 Kindern unter 14 Jahren und sehr hohem Einkommen hiervon befreit sind.

 

 

c) Handlungsnotwendigkeit

 

Die Bezirksregierung Arnsberg weist die Stadt Hagen in einem Schreiben vom 12.1.2011, das den Fraktionen inzwischen zur Verfügung gestellt worden ist, darauf hin, dass ein völliger Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für sog. Geschwisterkinder gegen die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung gem. § 77 Abs. 2 GO NRW verstößt. Danach hat die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Die Verpflichtung zur Ausschöpfung dieser vorrangigen Einnahmequellen gilt insbesondere für Kommunen, die ihre Haushalte nicht ausgleichen können und wegen ihrer defizitären Haushaltslage seit Jahren der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO unterliegen.

Mit diesem Schreiben wird auf ein Verfahren einer anderen Stadt vor dem OVG NRW verwiesen, gegen die die Kommunalaufsicht den Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung angeordnet hatte. Die Anordnung wurde vom OVG NRW als rechtmäßig bestätigt.

 

 

Die Stadt Hagen ist angesichts ihrer Haushaltssituation gezwungen, alle möglichen Ertragssteigerungen auszuschöpfen. Es wird daher vorgeschlagen, die aktuelle Geschwisterregelung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu verändern. Der nächstmögliche Zeitpunkt ist der 1.8.2011, womit das Kindergartenjahr 2011/2012 erstmals von einer solchen Veränderung betroffen wäre.

 

 

d) Vorschlag

 

Die oben unter 2. aufgeführte Geschwisterregelung wird ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 aufgehoben. Die unter 1. genannte Regelung wird dahingehend angepasst, dass bei Familien mit mehr als einem Kind in Betreuung (OGS, Kindertagesstätte, Tagespflege) nur für das Kind mit dem höchsten individuellen Beitrag ein Beitrag gefordert wird.

 

Der gesetzlichen Forderung nach einer sozialen Staffelung wird nicht nur über die verbleibende Geschwisterregelung Rechnung getragen, sondern auch über die 14-stufige Beitragsstaffel. Im Vergleich zu vielen Vergleichskommunen ist in Hagen nicht einmalig, aber doch außergewöhnlich, dass der Vorteil der Geschwisterregelung über alle 3 Systeme zusammen zur Anwendung kommt und nicht nur innerhalb eines Systems gilt.

 

Zu beachten ist ferner, dass für Familien mit mehr als 2 Kindern aufgrund des vom Steuerecht in die Beitragstaffel übernommenen Einkommensbegriffs ein besonderer Freibetrag von 7.008 € (bei verheirateten Eltern; bei alleinerziehenden Elternteilen 3.504 €) zur Anwendung kommt, so dass vielfach eine geringere Beitragsstufe gilt.

 

Die Mehrerträge  dieser veränderten Beitragssatzung werden gegenüber den tatsächlich erzielten Erträgen 2010 (4,13 Mio. €) auf ca. 600.000 €  geschätzt. Da sich die tatsächlich erzielten Erträge 2010 bereits um 230.000 € über dem Haushaltsansatz 2008 lagen, wird das angestrebte Ziel einer Ertragssteigerung von 800.000 € von dem Jahr an, in dem die vorgeschlagene Beitragssatzung ganzjährig greift, voraussichtlich auch dann erreicht, wenn ein geringfügig verändertes Anmeldeverhalten der von der Beitragserhöhung betroffenen Eltern berücksichtigt wird. In welchem Umfang sich das Anmeldeverhalten verändert, lässt sich allerdings nicht antizipieren.

 

Die weitere Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage 0791-4/2010 erübrigt sich damit.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen im Vergleich zum HSK keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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17.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen