Beschlussvorlage - 0986-2/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)     Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-2/2010 ist.

 

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt zu machen.

 

3)     Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag, wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist, und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist, abzuschließen.

 

4)     Der Rat erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über

 

-       den erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,

-       die Geschäftsordnung des Vorstandes, wie sie als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage ist,

-       die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates, wie sie als Anlage 3 Gegenstand dieser Vorlage ist,

-       die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied bis zum 31.12.2015 und seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden,

-       die Bestätigung von Herrn Hans-Joachim Bihs als Vorstandsmitglied bis zum 31.12.2012.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Beschlussvorlage  Drucksachennummer 0986/2010 und die Ergänzungsvorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 wurde umfassend im Landschaftsbeirat, Umweltausschuss, Stadtentwicklungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss, der Lenkungsgruppe sowie in den Bezirksvertretungen beraten. Eine Abstimmung der zu klärenden offenen Punkte konnte erfolgen.

 

Die rechtsverbindliche Auskunft des Finanzamtes Hagen liegt vor.

 

Eine Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts kann damit rückwirkend zum 01.01.2011 erfolgen.

 

Begründung

 

Auf die Ausführungen in den Vorlagen Drucksachennummer 0986/2010 und 0986-1/2010 zur Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, zum Wirtschaftsbetrieb wird verwiesen.

 

Satzung

 

In der Anlage 1 liegt dieser Vorlage bei die Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen.

 

Anpassungsbedarfe durch die politische Beratung, Beratung im Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen und Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg wurden eingearbeitet. Diese sind in der als Anlage 1.1 beigefügten Synopse farbig dargestellt.

 

Die mit der Bezirksregierung Arnsberg vorabgestimmte Satzung kann umgehend, nach Abschluss des durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung, in der Form öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

Geschäftsordnungen

 

Dieser Vorlage beigefügt wurden die Geschäftsordnungen des Vorstandes und des Verwaltungsrates (Anlagen 2 und 3) und die jeweiligen Synopsen (Anlage 2.1 und 3.1). Dadurch wird dem Wunsch des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Rechnung getragen.

 

 

Ausgliederungsbericht

 

Gemäß §7 Abs. 2 KUV NRW ist bei Einrichtung eines Kommunalunternehmens in einem Ausgliederungsbericht die für die Angemessenheit der Einbringung von Vermögen und Schulden wesentlichen Umstände darzulegen. Der Ausgliederungsbericht liegt dieser Vorlage in Anlage 4 bei.

 

 

Aufbauorganisation der Anstalt öffentlichen Rechts

 

Den in Anlage 5 dieser Vorlage beigefügten Organigrammen kann die Aufbauorganisation zum Start der erweiterten Anstalt öffentlichen Rechts entnommen werden. Sie stellen die Integration der Bereiche des Forstamtes, des Fachbereiches für Grünanlagen- und Straßenbetrieb und Teilen des Fachbereiches Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken mit der Stadtentwässerung Hagen in der Aufbauphase des Wirtschaftsbetriebes Hagen dar.

 

 

Rechtsverbindliche Auskunft

 

Mit Datum vom 08.02.2011 liegt der Stadt Hagen die rechtsverbindliche Auskunft des Finanzamtes Hagen vor (Anlage 6). Der Rechtsauffassung der Stadt Hagen wird vollumfänglich gefolgt. Die erteilte verbindliche Auskunft gilt für die Grunderwerbsteuer 2011, die Umsatzsteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer ab 2011. Damit steht einer Übertragung der verschiedenen Aufgaben von der Stadt Hagen auf die Stadtentwässerung Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts, nichts mehr im Wege.

 

 

Fazit

 

Der Wirtschaftsplan der erweiterten Anstalt öffentlichen Rechts liegt in der Ergänzungsvorlage 0986-1/2010 vor.

 

Die Satzung liegt in der Form dieser Vorlage vor, wie sie abzustimmen ist.

 

Eine Erweiterung der Anstalt öffentlichen Rechts zum Wirtschaftsbetrieb Hagen kann rückwirkend zum 01.01.2011 erfolgen.

 

 

Verzeichnis der Anlagen

 

Anlage 1        III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“

 

Anlage 1.1     Synopse zur Satzung

 

Anlage 2        Geschäftsordnung des Vorstandes

 

Anlage 2.1     Synopse zur Geschäftsordnung des Vorstandes

 

Anlage 3        Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

 

Anlage 3.1     Synopse zur Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

 

Anlage 4        Ausgliederungsbericht

 

Anlage 5        Organigramm des Wirtschaftsbetriebes

 

Anlage 6        Verbindliche Auskunft des Finanzamtes Hagen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Siehe erweiterten Wirtschaftsplan, Anlage 4 der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1)     Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-2/2010 ist und inklusive der Änderungen gemäß der Tischvorlage vom 24.02.2011.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 37

Dagegen:

 19

Enthaltungen:

-      

 

 

 

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

3)     Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag, wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist, und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist, abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 40

Dagegen:

 16

Enthaltungen:

-      

 

 

 

4)     Der Rat erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über

 

-       den erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,

-       die Geschäftsordnung des Vorstandes, wie sie als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage ist,

-       die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates, wie sie als Anlage 3 Gegenstand dieser Vorlage ist,

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

-       die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied bis zum 31.12.2015 und seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden,

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 33

Dagegen:

 22

Enthaltungen:

 1

 

 

 

 

-       die Bestätigung von Herrn Hans-Joachim Bihs als Vorstandsmitglied bis zum 31.12.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 37

Dagegen:

 16

Enthaltungen:

   3