Berichtsvorlage - 0096/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtsauberkeit und Grünpflege - Schaffung von Patenschaften (Anwohner, Firmen) für Straßen, Grünanlagen usw.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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17.05.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im
Zusammenhang mit Stadtsauberkeit und Grünpflege wurde die Verwaltung im Rahmen
der Haushaltskonsolidierung aufgefordert, einen Bericht zu erstellen über
Möglichkeiten zur Schaffung von Patenschaften für Straßen, Grünanlagen usw..
Die
Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von Paten bzw. ehrenamtlichen
Helfern, unter Berücksichtigung des notwendigen organisatorischen
Verwaltungsaufwandes, für bestimmte Maßnahmen möglich ist.
Begründung
Aus
Sicht der Verwaltung sind die Punkte „Stadtsauberkeit“ und
„Grünpflege“ zusammen
zu behandeln, da aus den bisher
gemachten Erfahrungen die Reinigung (sprich Unratbeseitigung) und die
Grünpflege ganzheitlich zu betrachten ist.
In
vielen Städten und Gemeinden ist die Übernahme von Patenschaften bereits gängige
Praxis. Auch in Hagen gibt es einige Patenschaften, bei denen Bürgerinnen und
Bürger Baumscheiben vor ihrer Haustür pflegen.
Die
Stadt Hagen prüft derzeit wie engagierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch
Schulklassen, Vereine oder Firmen (Unternehmen, Einzelhändler) eine Patenschaft
für Teile von Grünanlagen und Spielplätzen übernehmen können. Denkbar wäre, das bestimmte Flächen gepflegt
und gesäubert werden. Zusätzlich können werbewirksame Pflanzenflächen durch die
Bezirksvertretungen für ein Firmensponsoring angeboten werden. Damit könnte
beispielsweise die Bepflanzung des Kreisels Badstraße im Frühjahr, Sommer und
Herbst von Firmen gesponsert werden, die diese Maßnahmen mit Hilfe von
Gartenbauunternehmen umsetzen. Eine Jury könnte die Bepflanzung jedes Jahr
prämieren. Damit könnte beispielsweise die Aktion „Hagen blüht auf“
über die Innenstadt hinaus erweitert werden.
Grundsätzlich
wird die Verwaltung die Übernahme von Patenschaften aktiv fördern und
beispielsweise durch Urkunden honorieren. Diese Patenschaftsurkunden könnten
auch durch die Bezirksvertretungen in einen entsprechenden Rahmen übergeben
werden.
Zusammenfassend
kann man zu folgenden Ergebnissen kommen:
Die
Übertragung von Tätigkeiten im Rahmen einer Patenschaft bzw. Ehrenamtes ist durchaus
möglich und soll gefördert werden. Die Einsatzmöglichkeiten sind genau zu
definieren und mit den Paten abzusprechen.
Unabhängig
von diesen Patenschaften bleibt die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt und
entbindet somit auch nicht von der Durchführung regelmäßiger Kontrollen.
Inwieweit
der Pflegeeinsatz der Paten zu einer finanziellen Entlastung der Stadt führt
kann in Hinblick auf den erhöhten organisatorischen Verwaltungsaufwand derzeit
nicht abgeschätzt werden.
Dennoch
wird wegen der höheren Identifikation der Paten mit ihrer Stadt eine verstärkte
Durchführung von Patenschaften seitens der Verwaltung begrüßt und aktiv
unterstützt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
