Beschlussvorlage - 0022/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nach den Vorschriften des § 82 GO NRW – Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, sind für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung haushaltswirtschaftliche Regelungen als Ersatz für die fehlende Haushaltssatzung in Form einer Dienstanweisung zu erlassen. Diese Dienstanweisung ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung

 

Der Haushaltsplanentwurf 2011 wurde am 16.12.2010 in den Rat der Stadt Hagen eingebracht und soll in der Sitzung am 17.2.2011 verabschiedet werden. Anschließend sind die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Nach § 80 Abs. 5 GO NRW darf die Hauhaltssatzung erst nach Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Gemeinde in der Übergangswirtschaft nach § 82 GO NRW.

 

Die vorläufige Haushaltsführung bedingt, dass die gemeindliche Haushaltswirtschaft nur in einem eingeschränkten Umfang und nicht so ausgeführt werden kann, wie mit einer geltenden Haushaltssatzung. Von der Gemeinde sind daher haushaltswirtschaftliche Regelungen als Ersatz für die fehlende Haushaltssatzung zu erlassen, um ihre Geschäftstätigkeit und die Verwaltungsarbeit fortzuführen.

 

Diese einschränkenden Bewirtschaftungsregelungen sind in Form einer örtlichen Dienstanweisung so auszugestalten, dass die laufende Aufgabenerfüllung der Gemeinde auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Mindestmaß zurückgeführt wird. Hierbei sind die Regelungen des Leitfadens „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 6.März 2009 des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.

 

Die hierzu ergangene Dienstanweisung vom 05.01.2011 über die vorläufige Haushaltsführung (s. Anlage) ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen