Beschlussvorlage - 0022/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorläufige Bewirtschaftungsregelungen für das Haushaltsjahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nach den Vorschriften
des § 82 GO NRW – Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, sind
für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung haushaltswirtschaftliche
Regelungen als Ersatz für die fehlende Haushaltssatzung in Form einer
Dienstanweisung zu erlassen. Diese Dienstanweisung ist dem Rat zur Kenntnis zu
geben.
Begründung
Der
Haushaltsplanentwurf 2011 wurde am
Nach
§ 80 Abs. 5 GO NRW darf die Hauhaltssatzung erst nach Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Gemeinde in der Übergangswirtschaft
nach § 82 GO NRW.
Die
vorläufige Haushaltsführung bedingt, dass die gemeindliche Haushaltswirtschaft
nur in einem eingeschränkten Umfang und nicht so ausgeführt werden kann, wie
mit einer geltenden Haushaltssatzung. Von der Gemeinde sind daher
haushaltswirtschaftliche Regelungen als Ersatz für die fehlende
Haushaltssatzung zu erlassen, um ihre Geschäftstätigkeit und die
Verwaltungsarbeit fortzuführen.
Diese
einschränkenden Bewirtschaftungsregelungen sind in Form einer örtlichen
Dienstanweisung so auszugestalten, dass die laufende Aufgabenerfüllung der
Gemeinde auf ein sachlich und wirtschaftlich vertretbares Mindestmaß
zurückgeführt wird. Hierbei sind die Regelungen des Leitfadens „Maßnahmen
und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom
Die
hierzu ergangene Dienstanweisung vom
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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