Beschlussvorlage - 0016/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der IV. Nachtrag zum Tarif vom 21. Dezember 2005 zu §1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21. Dezember 2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0016/2011 vom 06.01.2011) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.03.2011

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

B. Besonderer Teil

 

Archive der Stadt Hagen

 

Im Rahmen der städtischen Konsolidierungsbemühungen wurde das Stadtarchiv Hagen beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, um eine höhere Gebühreneinnahme zu erreichen.

Nachdem durch die Änderung der Benutzungsordnung die Voraussetzung geschaffen wurde, wird nunmehr dementsprechend die Verwaltungsgebührensatzung angepasst.

 

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, in der Tarifstelle 8 eine Gebühr für schriftliche Auskünfte für berufliche Erbenermittler von 18,- € je angefangene 15 Minuten einzuführen.

Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes und die Übergabe großer Teile der Personenstandsregister an die Kommunalarchive wurden den Erbenermittlern eine große Anzahl neuer Quellen geöffnet, die nun rege genutzt werden. Da die Erbenermittler ein übliches Honorar von rund 30% des Nettoerbschaftsbetrags erhalten, ist die Gebührenerhöhung angemessen.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, von Archivnutzerinnen und -nutzern eine Tagesgebühr in Höhe von 2,50 € bei der Bestellung von Archivgut für die persönliche Archivnutzung zu erheben. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende werden von dieser Gebühr ausgenommen.

Die Höhe der neuen Gebühr orientiert sich an der Gebührenordnung für die staatlichen Archive des Landes NRW.

 

Zentrales Bürgeramt 31 wird ersetzt durch

 

Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen 32

 

Durch Zusammenlegung der Bereiche Öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandwesen und  Zentrales Bürgeramt muss die Verwaltungsgebührenordnung angepasst werden.

Da ab dem 01.01.2011 die Leistung „Ausstellung von Ersatzlohnsteuerkarten“ Tarifstelle 12 entfällt, wird diese ersatzlos gestrichen.

 

Die neue Tarifstelle 12 soll die Tätigkeit „Erstellen von Sondernutzungserlaubnissen“ durch die Verlagerung der Tätigkeit von 66 zu 32 enthalten.

Gesamtstädtisch ergeben sich keine Mehr- oder Mindereinnahmen durch diese Maßnahme. Das Personal wird kostenneutral von 66 zu 32 umgesetzt.

 

Fachbereich Jugend und Soziales 55

 

Die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land NRW zu erhebenden Verwaltungsgebühren für den gehobenen Dienst wurde auf 55 € pro angefangene Arbeitsstunde angehoben.

Die Tarifstelle 14 soll dem entsprechend auf 55 € angepasst werden.

 

Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken 66

 

Durch Verlagerung der Tätigkeit „Erstellen von Sondernutzungserlaubnissen“ zum Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandwesen muss die Tarifstelle bei dem Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken gestrichen werden.

 

IV. Nachtrag vom                       zum Tarif vom 21.12.2005 zu §1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.12. 2005 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ___________folgenden IV. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen:

 

Artikel I

 

Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:

 

Die Tarifstelle 8  erhält folgende Fassung:

 

Lfd. Nr.

 

Gebühr €

 

Archive der Stadt Hagen

 

8 a

Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in den Archivbeständen erfordern, je angefangene viertel Stunde (§ 4 a-e der Benutzungsordnung)

 

 

11,-

8 b

Schriftliche Auskünfte für Erbenermittler, die Nachforschungen in den Archivbeständen erfordern, je angefangene viertel Stunde (§ 4 f der Benutzungsordnung)

 

 

18,-

8 c

Bestellung von Archivgut für die persönliche Benutzung mit Ausnahme von Schülern, Schülerinnen sowie Studierende pro Tag …

 

 

2,50

 

Die Tarifstelle 12 erhält folgende Fassung:

 

Lfd. Nr.

 

Gebühr €

 

Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen

 

12

 Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen….

5,- bis 125,-

 

Die Tarifstelle 14  erhält folgende Fassung:

 

Lfd. Nr.

 

Gebühr €

 

Fachbereich Jugend und Soziales 55

 

14

Beratung von Investoren bei Neubau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AllgFörderPflegeVO, § 9 Abs. 2 Landes­pflegegesetz NW (PfGNW) für jede angefangene Arbeitsstunde….

 

 

 

 

55,-

 

Die Tarifstelle 25 wird zu Tarifstelle 24.

 

 

Artikel II

 

Dieser IV. Nachtrag tritt zum 01.03.2011 in Kraft.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.31

Bezeichnung:

Soziale Leistungen

Produkt:

1.31.11.01

Bezeichnung:

Leistungen f. Pflegebedürftige in Einrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431100

24,00€

24,00€

24,00€

24,00€

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

Teilplan:

2521

Bezeichnung:

Historisches Centrum Hagen

Produkt:

1.25.21.05

Bezeichnung:

Stadtarchiv Hagen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431100

2.950,00€

2.950,00€

2.950,00€

2.950,00€

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen