Beschlussvorlage - 1110/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

  1. ______________________________________

 

  1. ______________________________________

 

als stimmberechtigte Abgeordnete zur 36. Ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03.05.2011 bis 05.05.2011 in Stuttgart zu entsenden.

 

Als Gäste = nicht stimmberechtigte Abgeordnete werden an der Versammlung teilnehmen:

 

  1. _____________________________________

 

  1. _____________________________________

 

  1. _____________________________________

 

  1. _____________________________________

 

usw.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für die vom 03.05.2011 bis 05.05.2011 in Stuttgart stattfindende 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages sind 2 stimmberechtigte Abgeordnete zu wählen. Daneben können Gäste als nicht stimmberechtigte Abgeordnete entsandt werden.

 

Begründung

 

Die 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 03. Mai bis 05. Mai 2011 in Stuttgart statt.

 

Der voraussichtliche Zeitplan (Stand 10.12.2010) sieht folgenden Ablauf der Versammlung vor; das Thema der Hauptversammlung steht zurzeit noch nicht fest:

 

 

Dienstag, 03. Mai 2011

 

09.30 Uhr                  Gruppenbesprechungen des Präsidiums

 

10.30 Uhr                  Sitzung Präsidium

 

13.30 Uhr                  Gruppenbesprechungen des Hauptausschusses

 

14.00 Uhr                  Hauptausschusssitzung

 

Ca. 16.00 Uhr           Gruppenbesprechungen der Hauptversammlung

 

 

Mittwoch 04. Mai 2011

 

09.30 Uhr                  Hauptversammlung I. Teil

 

14.30 Uhr                  Foren

 

20.00 Uhr                   Abendveranstaltung der Stadt Stuttgart für die Teilnehmer/innen der Hauptversammlung

 

 

Donnerstag, 05. Mai 2011

 

10.00 Uhr                  Hauptversammlung II. Teil


Ende gegen 12.30 Uhr

 

Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages kann die Stadt Hagen aufgrund ihrer Einwohnerzahl 2 Abgeordnete mit Stimmrecht zu der Hauptversammlung entsenden. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen.

 

Neben den stimmberechtigten Abgeordneten können wie in den vergangenen Jahren auch Gäste ohne Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen.

 

Der Deutsche Städtetag bittet die Mitgliedsstädte, „bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen“.

 

 

An den letzten beiden Hauptversammlungen haben teilgenommen:

 

34. Ordentliche Hauptversammlung in München

 

Herr Dr. Hans-Dieter Fischer und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete

Frau Ellen Neuhaus und die Herren Tycho Oberste-Berghaus und Markus Hammer als Gäste.

 

35. Ordentliche Hauptversammlung in Bochum

 

Frau Ellen Neuhaus und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete.

Frau Brigitte Kramps und die Herren Jörg Meier, Tycho Oberste-Berghaus, Markus Hammer, Rolf Römer und Sebastian Kayser als Gäste.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Es werden Fahrtkosten und Übernachtungskosten anfallen, deren Höhe im Vorfeld je doch noch nicht beziffert werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen