Beschlussvorlage - 1110/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
- ______________________________________
- ______________________________________
als stimmberechtigte Abgeordnete zur 36.
Ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 03.05.2011 bis
05.05.2011 in Stuttgart zu entsenden.
Als Gäste = nicht stimmberechtigte Abgeordnete
werden an der Versammlung teilnehmen:
- _____________________________________
- _____________________________________
- _____________________________________
- _____________________________________
usw.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die vom
03.05.2011 bis 05.05.2011 in Stuttgart stattfindende 36. Ordentliche Hauptversammlung
des Deutschen Städtetages sind 2 stimmberechtigte Abgeordnete zu wählen.
Daneben können Gäste als nicht stimmberechtigte Abgeordnete entsandt werden.
Begründung
Die 36. Ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 03. Mai bis 05. Mai 2011
in Stuttgart statt.
Der voraussichtliche
Zeitplan (Stand 10.12.2010) sieht folgenden Ablauf der Versammlung vor; das
Thema der Hauptversammlung steht zurzeit noch nicht fest:
Dienstag, 03. Mai 2011
09.30 Uhr Gruppenbesprechungen des
Präsidiums
10.30 Uhr Sitzung Präsidium
13.30 Uhr Gruppenbesprechungen des
Hauptausschusses
14.00 Uhr Hauptausschusssitzung
Ca. 16.00 Uhr Gruppenbesprechungen der
Hauptversammlung
Mittwoch 04. Mai 2011
09.30 Uhr Hauptversammlung I. Teil
14.30 Uhr Foren
20.00 Uhr Abendveranstaltung
der Stadt Stuttgart für die Teilnehmer/innen der Hauptversammlung
Donnerstag, 05. Mai 2011
10.00 Uhr Hauptversammlung II. Teil
Ende gegen 12.30 Uhr
Gem. § 6 Abs. 2 der
Satzung des Deutschen Städtetages kann die Stadt Hagen aufgrund ihrer
Einwohnerzahl 2 Abgeordnete mit Stimmrecht zu der Hauptversammlung entsenden. Die
Hälfte der Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften
bestehen.
Neben den
stimmberechtigten Abgeordneten können wie in den vergangenen Jahren auch Gäste
ohne Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen.
Der Deutsche
Städtetag bittet die Mitgliedsstädte, „bei der Entsendung von Delegierten
und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem
Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu
berücksichtigen“.
An den letzten beiden
Hauptversammlungen haben teilgenommen:
34. Ordentliche
Hauptversammlung in München
Herr Dr. Hans-Dieter
Fischer und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete
Frau Ellen Neuhaus
und die Herren Tycho Oberste-Berghaus und Markus Hammer als Gäste.
35. Ordentliche
Hauptversammlung in Bochum
Frau Ellen Neuhaus
und Herr Jochen Weber als stimmberechtigte Abgeordnete.
Frau Brigitte Kramps
und die Herren Jörg Meier, Tycho Oberste-Berghaus, Markus Hammer, Rolf Römer
und Sebastian Kayser als Gäste.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Es werden Fahrtkosten
und Übernachtungskosten anfallen, deren Höhe im Vorfeld je doch noch nicht
beziffert werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
