Beschlussvorlage - 1031/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd – I. Nachtrag, 3. Änderunghier:Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.02.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.02.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.12.2010
| |||
|
|
24.02.2011
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd – I. Nachtrag, 3. Änderung sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 10.05.2007.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Geltungsbereich
:
Die
Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63
– Bathey–Süd – I. Nachtrag sowie der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –.
Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der
Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie
nördlich parallel zur Kabeler Straße über die Straße "Auf dem
Graskamp" hinweg bis zur DB – Trasse Schwerte – Siegen, dieser
DB – Trasse, der BAB A1 (Bremen – Köln) und der Wandhofener Straße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich
Begründung
Um die Konzentration großflächigen Einzelhandels in
Gewerbegebieten, die nach der BauNVO von 1962 zu beurteilen sind bzw. die
Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet insgesamt zu steuern, musste der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4/63
(090) –Bathey–Süd– I. Nachtrag in
Bezug auf die anzuwendende BauNVO im Zusammenhang mit der Verhinderung weiterer
Ansiedlungen großflächigen Einzelhandels in diesem festgesetzten Gewerbegebiet
und unter Berücksichtigung der Zielvorgaben des Einzelhandels– und
Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen auf die aktuelle BauNVO von 1990, die
großflächigen Einzelhandel nur noch in Sondergebieten für Einkaufszentren und
großflächige Handelsbetriebe zulässt, angepasst werden.
Wegen der Dringlichkeit wurde hierzu im Wissen um die bereits mit
einem Standardverfahren eingeleitete, 3. Änderung des Bebauungsplans die
Möglichkeit genutzt, die 4. Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten
Änderungsverfahren zu beschließen und
durchzuführen.
Mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009 wurde
die Änderung aus diesem Verfahren am 11.07.2009 rechtsverbindlich.
Eine Anpassung der Planung an die Darstellung des
Flächennutzungsplans (hier: –SO "Großflächiger
Einzelhandelsbetrieb"–) muss im Hinblick auf den bestehenden, großflächigen
Einzelhandelsbetrieb nicht erfolgen. Der Betrieb genießt Bestandsschutz, ebenso
wie die planungsrechtlich genehmigten Verkaufsflächen.
Der Aufwand eines vollständigen Bebauungsplanverfahrens zur
Anpassung des Bestandes wäre auch im Hinblick auf die laufende Neuaufstellung
des FNP und evtl. dann weiteren anderen oder geänderten Zielsetzungen nicht
gerechtfertigt.
Das
Bebauungsplanverfahren Nr. 4/63 (090) – Bathey–Süd – I.
Nachtrag, 3. Änderung kann daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan
Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd
– I. Nachtrag, 3. Änderung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
