Beschlussvorlage - 1031/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd – I. Nachtrag, 3. Änderung sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 10.05.2007.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):

 

Geltungsbereich :

Die Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 – Bathey–Süd – I. Nachtrag sowie der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/63 – Bathey–Süd –.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie nördlich parallel zur Kabeler Straße über die Straße "Auf dem Graskamp" hinweg bis zur DB – Trasse Schwerte – Siegen, dieser DB – Trasse, der BAB A1 (Bremen – Köln) und der Wandhofener Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 


 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich

 

 

 

Begründung

Um die Konzentration großflächigen Einzelhandels in Gewerbegebieten, die nach der BauNVO von 1962 zu beurteilen sind bzw. die Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet insgesamt zu steuern, musste der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) –Bathey–Süd– I. Nachtrag in Bezug auf die anzuwendende BauNVO im Zusammenhang mit der Verhinderung weiterer Ansiedlungen großflächigen Einzelhandels in diesem festgesetzten Gewerbegebiet und unter Berücksichtigung der Zielvorgaben des Einzelhandels– und Zentrenkonzeptes der Stadt Hagen auf die aktuelle BauNVO von 1990, die großflächigen Einzelhandel nur noch in Sondergebieten für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe zulässt, angepasst werden.

 

Wegen der Dringlichkeit wurde hierzu im Wissen um die bereits mit einem Standardverfahren eingeleitete, 3. Änderung des Bebauungsplans die Möglichkeit genutzt, die 4. Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Änderungsverfahren zu beschließen  und durchzuführen.

Mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses vom 25.06.2009 wurde die Änderung aus diesem Verfahren am 11.07.2009 rechtsverbindlich.

 

Eine Anpassung der Planung an die Darstellung des Flächennutzungsplans (hier: –SO "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb"–) muss im Hinblick auf den bestehenden, großflächigen Einzelhandelsbetrieb nicht erfolgen. Der Betrieb genießt Bestandsschutz, ebenso wie die planungsrechtlich genehmigten Verkaufsflächen.

 

Der Aufwand eines vollständigen Bebauungsplanverfahrens zur Anpassung des Bestandes wäre auch im Hinblick auf die laufende Neuaufstellung des FNP und evtl. dann weiteren anderen oder geänderten Zielsetzungen nicht gerechtfertigt.

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/63 (090) – Bathey–Süd – I. Nachtrag, 3. Änderung kann daher eingestellt werden.

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd – I. Nachtrag, 3. Änderung

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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01.02.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.02.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen