Beschlussvorlage - 0858/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dringlichkeitsliste auf der  Basis des Haushaltsplanentwurfes 2011 wird in der vorgelegten Form zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die vorliegende Dringlichkeitsliste baut auf dem Haushaltsplanentwurf 2011 auf.

Mit Beschluss zum Haushaltsplan 2011 wird die Verwaltung die endgültige Fassung der Dringlichkeitsliste zur Entscheidung vorlegen.

 

Bei der Erstellung der Liste wurde folgendes berücksichtigt:

 

Der Aufbau der Liste basiert auf dem Muster des Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009)

 

Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien erfolgte unter Hinzuziehung der Dringlichkeitsliste 2010, die vom Rat am 06.05.2010 beschlossen (Verwaltungsvorlage 0371/2010) und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.

 

Die daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien, und zwar:

 

Kategorie 1:       Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).

 

Kategorie 2:       Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3:       Weitere Investitionsmaßnahmen für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Kategorie R:      Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte).

 

Die vorgelegte Liste für das Haushaltsjahr 2011 ist neu strukturiert worden:

 

Die rentierlichen Maßnahmen sind - wie bisher am Anfang der Liste aufgeführt.

 

Die unrentierlichen Maßnahmen sind zusätzlich aufgeteilt worden:

 

 

 

 

1.      Maßnahmen, die aus Mitteln der Schulpauschale/ Bildungspauschale/Zuwendungen ohne städtischen Eigenanteil finanziert werden. Eine Priorisierung erfolgte nicht, da eine Kreditierung nicht erforderlich ist.

 

2.      Maßnahmen, die aus Mitteln der Sportpauschale/Zuwendungen ohne städtischen Eigenanteil finanziert werden. Eine Priorisierung erfolgte hier ebenfalls nicht, da eine Kreditierung nicht erforderlich ist.

 

3.      Maßnahmen, die aus dem Konjunkturprogramm und aus Spenden finanziert werden. Bei diesen Maßnahmen ist in der Planung kein städtischer Eigenanteil zu berücksichtigen. Der Ansatz für das Jahr 2011 ist noch nicht bekannt. Er wird im Rahmen von Mittelbereitstellungen in 2011 bereitgestellt.

 

4.      Maßnahmen mit städtischem Eigenanteil. Bei diesen Maßnahmen wurde basierend auf den für 2010 festgelegten Prioritäten eine aktualisierte Reihenfolge eingearbeitet.

 

Zusätzlich wurden die Maßnahmen mit Kennungen versehen, um gemeinsame Begründungen für gleichartige Investitionen darzustellen.

 

Gruppe A1

 

Damit wurden die Maßnahmen gekennzeichnet, die bereits in Vorjahren begonnen worden sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtung (bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist. Außerdem werden hier alle Maßnahmen nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind, zum Beispiel Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von Erschließungsverträgen.

 

 

 

Gruppe A2

 

Hier handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um Fördermaßnahmen, die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt werden.

 

Gruppe A3

 

Hier handelt es sich um eine Maßnahme mit Vorarbeiten für ein längerfristiges Programm, bei der die vorgesehenen baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen wurden, da die Zuwendungen noch nicht bewilligt wurden.

 

 

 

Gruppe B

 

Zur Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen Feuerschutz, Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Gruppe C

 

Die Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche Verwaltungseinrichtungen. Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger umfangreiches Inventar, das naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Einrichtungen ist es dann zu gegebener Zeit erforderlich, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Hierzu wurden und werden im Haushaltsplan jeweils Mittel aufgrund von Erfahrungswerten veranschlagt. Bei der Haushaltsplanung kann noch nicht gesagt werden, welches Gerät für welche Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr ersatzbeschafft werden muss. Daher lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen generell nicht darstellen.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle unterliegen einer strengen verwaltungsinternen Prüfung.

 

Die Maßnahmen der Gruppe C sind in einer separaten Liste aufgeführt (siehe Anlage). Die Gesamtzahl ist in der Gesamtliste enthalten (letzte Zeile des Abschnitts IV "Maßnahmen mit städtischem Eigenanteil"

 

Gruppe D

 

Dieser Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der Schulpauschale/Bildungspauschale finanziert werden, oder die in voller Höhe durch Zuweisungen (z.B. Offene Ganztagsschule) gefördert werden.

 

Gruppe E

 

Hier werden „rentierliche“ Maßnahmen dargestellt, die auch der demographischen Entwicklung gegensteuern sollen.

 

 

 

Gruppe F

 

Hier werden neue Maßnahmen aufgeführt, die keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können.

 

 

 

Gruppe G

 

Mit dieser Kennung sind die Maßnahmen gekennzeichnet, die aus der Sportpauschale finanziert werden.

 

Gruppe K

Hier werden Maßnahmen aufgeführt, die aus Mittel des Konjunkturprogramms II (re-) finanziert werden.

 

 

In 2010 fertig gestellte Maßnahmen wurden gelöscht.

 

Es ist eine neue Tabelle erstellt worden. Wie von der Politik beauftragt, wird das Beschlussdatum, das zu der jeweiligen Einplanung der Maßnahme führte, aufgeführt.

 

Der investive Kreditbedarf für 2011 ergibt sich aus dem letzten Blatt der Aufstellungen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen