Beschlussvorlage - 0858/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen im Haushaltsjahr 2011.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Die vorliegende Dringlichkeitsliste baut auf dem
Haushaltsplanentwurf 2011 auf.
Mit Beschluss zum Haushaltsplan 2011 wird die
Verwaltung die endgültige Fassung der Dringlichkeitsliste zur Entscheidung
vorlegen.
Bei der Erstellung der Liste wurde folgendes
berücksichtigt:
Der Aufbau der Liste basiert auf dem Muster des
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Leitfaden „Maßnahmen und
Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009)
Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien
erfolgte unter Hinzuziehung der Dringlichkeitsliste 2010, die vom Rat am
06.05.2010 beschlossen (Verwaltungsvorlage 0371/2010) und von der
Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.
Die
daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien,
und zwar:
Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche
Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B.
Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig
unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3: Weitere Investitionsmaßnahmen für die
Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.
Kategorie R: Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende
Einrichtungen / Gebührenhaushalte).
Die vorgelegte Liste für das Haushaltsjahr 2011 ist
neu strukturiert worden:
Die rentierlichen Maßnahmen sind - wie bisher am
Anfang der Liste aufgeführt.
Die unrentierlichen Maßnahmen sind zusätzlich
aufgeteilt worden:
1.
Maßnahmen, die
aus Mitteln der Schulpauschale/ Bildungspauschale/Zuwendungen ohne städtischen
Eigenanteil finanziert werden. Eine Priorisierung erfolgte nicht, da eine
Kreditierung nicht erforderlich ist.
2.
Maßnahmen, die
aus Mitteln der Sportpauschale/Zuwendungen ohne städtischen Eigenanteil
finanziert werden. Eine Priorisierung erfolgte hier ebenfalls nicht, da eine Kreditierung
nicht erforderlich ist.
3.
Maßnahmen, die
aus dem Konjunkturprogramm und aus Spenden finanziert werden. Bei diesen
Maßnahmen ist in der Planung kein städtischer Eigenanteil zu berücksichtigen.
Der Ansatz für das Jahr 2011 ist noch nicht bekannt. Er wird im Rahmen von
Mittelbereitstellungen in 2011 bereitgestellt.
4.
Maßnahmen mit
städtischem Eigenanteil. Bei diesen Maßnahmen wurde basierend auf den für 2010
festgelegten Prioritäten eine aktualisierte Reihenfolge eingearbeitet.
Zusätzlich wurden die Maßnahmen mit Kennungen
versehen, um gemeinsame Begründungen für gleichartige Investitionen darzustellen.
Gruppe A1
Damit
wurden die Maßnahmen gekennzeichnet, die bereits in Vorjahren begonnen worden
sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtung
(bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist. Außerdem werden hier alle Maßnahmen
nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen zu
leisten sind, zum Beispiel Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von
Erschließungsverträgen.
Gruppe A2
Hier
handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um Fördermaßnahmen,
die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt werden.
Gruppe A3
Hier
handelt es sich um eine Maßnahme mit Vorarbeiten für ein längerfristiges
Programm, bei der die vorgesehenen baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen
wurden, da die Zuwendungen noch nicht bewilligt wurden.
Gruppe B
Zur
Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der
Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um
Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen Feuerschutz,
Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gruppe C
Die
Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Schulen,
Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche Verwaltungseinrichtungen.
Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger umfangreiches Inventar, das
naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes
dieser Einrichtungen ist es dann zu gegebener Zeit erforderlich, Ersatzbeschaffungen
vorzunehmen. Hierzu wurden und werden im Haushaltsplan jeweils Mittel aufgrund
von Erfahrungswerten veranschlagt. Bei der Haushaltsplanung kann noch nicht
gesagt werden, welches Gerät für welche Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr
ersatzbeschafft werden muss. Daher lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen
generell nicht darstellen.
An
dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in
absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus wirtschaftlichen
oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle unterliegen einer
strengen verwaltungsinternen Prüfung.
Die
Maßnahmen der Gruppe C sind in einer separaten Liste aufgeführt (siehe Anlage).
Die Gesamtzahl ist in der Gesamtliste enthalten (letzte Zeile des Abschnitts IV
"Maßnahmen mit städtischem Eigenanteil"
Gruppe D
Dieser
Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der Schulpauschale/Bildungspauschale
finanziert werden, oder die in voller Höhe durch Zuweisungen (z.B. Offene
Ganztagsschule) gefördert werden.
Gruppe E
Hier werden
„rentierliche“ Maßnahmen dargestellt, die auch der demographischen
Entwicklung gegensteuern sollen.
Gruppe F
Hier werden neue Maßnahmen
aufgeführt, die keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können.
Gruppe G
Mit dieser Kennung sind die
Maßnahmen gekennzeichnet, die aus der Sportpauschale finanziert werden.
Gruppe K
Hier werden Maßnahmen
aufgeführt, die aus Mittel des Konjunkturprogramms II (re-) finanziert werden.
In 2010 fertig gestellte Maßnahmen wurden gelöscht.
Es ist eine neue Tabelle erstellt worden. Wie von der
Politik beauftragt, wird das Beschlussdatum, das zu der jeweiligen Einplanung
der Maßnahme führte, aufgeführt.
Der investive Kreditbedarf für 2011 ergibt sich aus
dem letzten Blatt der Aufstellungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,2 kB
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