Beschlussvorlage - 0080/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Rahmen der Osterkirmes für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte vom 16.03.2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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23.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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31.03.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der verkaufsoffene
Sonntag, der aus Anlass der Osterkirmes jedes Jahr stattfand, soll nicht mehr
im Zusammenhang mit der Kirmes durchgeführt werden.
Begründung
Die
Werbegemeinschaft Hohenlimburg e. V. teilt mit, dass der verkaufsoffenen
Sonntag aus Anlass der Osterkirmes, die immer drei Wochen vor Ostern stattfand,
nicht mehr ausgetragen wird. Die Osterkirmes soll auf einen anderen Zeitpunkt
verlegt werden, so dass der verkaufsoffene Sonntag nicht mehr durchgeführt
werden soll.
Im
Hinblick darauf, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung seinerzeit vom Rat uaf
Dauer beschlossen und danach öffentlich bekannt gemacht wurde und von der
Verordnung ohne eine Aufhebung weiterhin ein Rechtsschein der Gültigkeit
ausgeht, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten,
die Aufhebung der Verordnung ebenfalls im Wege einer Ordnungsbehördlichen
Verordnung vorzunehmen.
Anlage
Aufhebung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten
an Sonntagen im Rahmen der Osterkirmes für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg /
Mitte vom 16.03.2001 vom………..
Auf
Grund der §§ 1und 30 ff des Gesetzes über Abbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528) SGV. NRW. 2060, zuletzt geändert durch
Art. 9 Zweites BefristungsÄndG IM vom 8. 12. 2009 (GV. NRW. S. 765, ber.
S. 793) wird von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom …… für den Stadtteil Hagen
- Hohenlimburg / Mitte folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
Artikel
I
Die
vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über die
Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Rahmen der Osterkirmes für
den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg / Mitte vom 16.03.2001 wird mit sofortiger
Wirkung ersatzlos aufgehoben.
Artikel
II
Diese
Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündig in Kraft.
