Beschlussvorlage - 0038/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.02.2011
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird die DK Projektentwicklungs
GmbH in einem ersten Schritt das alte Parkhaus am Bahnhof Hohenlimburg abreißen,
um mit dem Neubau des Einzelhandelszentrums beginnen zu können. Dafür ist es
erforderlich, zunächst den zentralen Busbahnhof aus dem Parkhaus zu verlagern.
Der neue Standort wird an der Bahnstraße in Form von längs aufgestellten
Halteplätzen entstehen.
Begründung
1. Vorbemerkungen
Anlass des
Planungsvorhabens ist die Situation des Einzelhandels in der Hohenlimburger
Innenstadt verbunden mit dem Umstand, dass das Parkhaus am Bahnhof nicht wirtschaftlich
zu betreiben war und sich das gesamte Umfeld am Bahnhof wenig attraktiv zeigt.
Daher wurde zur
Neustrukturierung des o. g. Bereiches gem. Ratsbeschluss ein Investorenauswahlverfahren
durchgeführt, aus dem die DK Projektentwicklungs GmbH als erste Wahl
hervorging.
Die Planungen dieses
Investors sehen einen völligen Abriss des alten Parkhauses vor, um an dessen
Stelle ein neues Gebäude errichten zu können.
Da das Parkhaus im
Erdgeschoss aber den zentralen Busbahnhof Hohenlimburgs beherbergt, muss dieser
vorab ausgelagert und an neuer Stelle errichtet werden.
Obwohl die Planung
schon Gegenstand des Investorenauswahlverfahrens war und daher dem Grunde nach
bekannt ist, ist ein förmlicher Baubeschluss hierfür (Verlagerung des ZOB) erforderlich,
da diese Maßnahme als Zuschussmaßnahme gem. (ehem.) GVFG ÖPNV angemeldet ist
und gewisse Kriterien erfüllt werden müssen.
Außerdem werden in
dieser Vorlage Ausbaudetails, Bauabläufe und nicht zuletzt die Finanzierung
näher erläutert. Die grundsätzlichen Planungsansätze zur städtebaulichen
Entwicklung werden im Bebauungsplanverfahren abgehandelt.
2. Planung
Der neue zentrale
Busbahnhof ZOB wird zur Bahnstraße verlagert. Hier werden zwischen der
Lohmannstraße und einer neuen Wendeanlage sieben Halteplätze errichtet, die den
festgestellten Bedarf abdecken. Zwischen Lohmannstraße und Herrenstraße werden
jeweils pro Seite zwei hintereinander liegende Halteplätze-, zwischen Herrenstraße
und Wendeanlage auf der Nordseite (stadtseitig) ein- und gegenüber zwei Plätze
eingerichtet. Die letztgenannten Halteplätze werden als Kombihalteplätze mit
dem „DB- Bahnsteig“ hergestellt.
Ab der neuen
Wendeanlage bis zum Abzweig zur neuen Brücke- das ist der Bereich vor dem neuen
Einzelhandelszentrum- soll die Bahnstraße als verkehrsberuhigter Bereich
ausgeschildert werden. Hier erfolgt eine geringe, oberflächige Umgestaltung des
Straßenraumes.
Alle Fahrbahnen im
Ausbaubereich werden in Asphaltbauweise hergestellt. Die sieben Halteplätze
werden einen Aufbau mit Betonoberfläche erhalten, da diese Bauweise für die
hohen Belastungen durch den Busverkehr ausgelegt werden müssen.
Die Geh- und
Wartebereiche erhalten einen Belag aus gekollertem Pflaster in den Abmessungen
14/21/ cm, 8 cm stark. Dieses Betonsteinpflaster, das auch auf dem Stadtplatz
an der Herrenstraße eingesetzt wurde, zeigt eine gute Relation zwischen optischem
Erscheinungsbild und Lieferpreis.
Direkt hinter dem
Busbordstein wird die „taktile“ Platte zur Führung sehbehinderter Menschen
angeordnet.
Die Bushaltestellen
werden mit Wartehäuschen des Typs „Signature“ ausgestattet.

Dieser Typ, der auch
am ZOB in Iserlohn verwendet wurde, hebt sich von den Standard- Wartehäuschen etwas
ab und unterstreicht damit auch die Funktion eines zentralen Omnibusbahnhofes.
Eines der Wartehäuschen muss mit einer Toilettenanlage für die Busfahrer
versehen werden- hier wird eine „unauffällige“ Lösung an einem der
westlich gelegenen Häuschen erfolgen.
Alle Halteplätze
werden mit einem Fahrgastinformationssystem ausgestattet.
Die Beleuchtungsanlage
wird mit Mastaufsatzleuchten des Typs „Philips Residium FGS 225“, beidseitig,
hergestellt.
Planerisch ist
vorgesehen, an der nord-westlichen Haltestelle die heute vorhandene Vorfahrt
zum ehemaligen Lieferbereich des angrenzendes Gebäudekomplexes zwischen
Lohmann- und Herrenstraße zu beseitigen und eine „normale“
Wartefläche vorzusehen. Dazu müsste auch das Vordach einschl. Kranbahn-
Konstruktion beseitigt werden. Da der Kontakt zum derzeitigen Eigentümer sehr
beschwerlich ist, muss hier noch nähere Klärung herbeigeführt werden.
Der neue Wendebereich
wird mit einem Durchmesser von 30,00 m
hergestellt- das erlaubt Wendefahrten für alle denkbaren Fahrzeuge. Die
Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m, der Innenring hat eine Breite von 2,40 m und
wird in Betonbauweise mit einer Pflasteroptik hergestellt. Der Mittelinseldurchmesser
ergibt sich entsprechend mit 13,20 m. Die
Gestaltung der Mittelinsel ist zunächst als Grünbeet vorgesehen- denkbar ist
aber auch eine Ausstattung mit einem Kunstwerk oder auch ein Solitärbaum.
Im gesamten Bereich des
ZOB soll die Bahnstraße auf 20 km/h beschränkt werden.
Wie bereits erwähnt
wird der südöstliche Bushalteplatz als Kombibahnsteig mit der DB ausgebildet.
Der Bereich des DB-Bahnsteiges ist auch Gegenstand der Zuschussmaßnahme, wird
aber eigenständig vom Investor betreut und letztlich nach Fertigstellung der
Bahn übergeben. Der DB- Bahnsteig
ist 3,00 m breit und ca. 170,00 m lang.
Er erstreckt sich zwischen Herrenstraße bis zum Hoesch- Betriebsgelände. Wegen
der Bahnsteighöhe von zwingend 96 cm ergibt sich ein Höhenunterschied zum
Busbahnsteig, der vom geplanten Glascafé in Richtung Herrenstraße ansteigt.
Dieser Höhenunterschied wird mit einer Stufenanlage aufgefangen, die anfänglich
aus einer Stufe, später zwei Stufen besteht und letztlich als Sitzmauer mit ca.
45 cm Höhe endet.
Der DB-Bahnsteig
erhält die gleichen Wartehäuschen wie die Bussteige - ein großes zentrales Dach
wurde seitens der DB abgelehnt.
Der Bereich der
Bahnstraße vor dem neuen Einzelhandelszentrum wird leicht umgestaltet, zumal
der Straßenraum hier wahrscheinlich durch die Hochbautätigkeit ohnehin stark in
Mitleidenschaft gezogen wird.
Es wird eine helle Asphaltfahrbahn
hergestellt, die mit einer Bänderung aus farblich abgesetztem Asphalt
gegliedert wird. Vor dem neuen Gebäude entstehen ca. 10 öffentliche Senkrechtstellplätze
und ein Behinderten- Stellplatz.
Stadtseitig wird der
Bestand weitestgehend erhalten: nördlich werden die Taxenstandplätze in
Längsaufstellung angeordnet- im südlichen Eingangsbereich soll ein neues, schmales
Pflanzbeet hergestellt werden.
Die
Beleuchtungsanlage bleibt hier bestehen.
Auch in diesem
Bereich soll die Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/h fortgesetzt werden.
3. Baudurchführung:
Wie bereits erwähnt
muss als Erstes der Ersatz für die Bushalteplätze geschaffen werden. Daher
werden zunächst die vier Halteplätze nord- und südwestlich komplett hergestellt.
Hierzu kann der betroffene Abschnitt der Bahnstraße für den Durchgangsverkehr
generell gesperrt werden, da gute Umleitungs- bzw. Ersatzstrecken vorhanden
sind. Dies ist bei optimistischer Einschätzung bis ca. Ende August 2011
möglich. Danach kann der Abriss erfolgen und parallel die Herstellung der
übrigen Halteplätze. Ebenfalls parallel wird der DB-Bahnsteig hergestellt, der
aber wegen der komplizierten Genehmigungsverfahren der Bahn möglichst unabhängig
laufen soll. Der DB- Bahnsteig wird frühestens ca. März 2012 in Betrieb
genommen werden können. Zu diesem Zeitpunkt sind auch alle Busbahnsteige
hergestellt.
Die Umgestaltung der
Bahnstraße vor dem neuen Gebäude richtet sich nach Fertigstellung des Einzelhandelszentrums.
Zur Abwicklung der
Baudurchführung, an der mehrere Stellen beteiligt sind, wird ein
Durchführungsvertrag geschlossen. Hier werden neben den finanziellen Belangen
auch alle Verantwortlichkeiten in allen Bauphasen geregelt.
4. Finanzielle Situation:
Finanziell gliedert
sich die Gesamtmaßnahme in 4 Teilbereiche:
1.
Einzelhandelszentrum
mit Parkplatz und Außenanlagen
Der Bereich
„1“ wird vollständig vom Investor finanziert und verbleibt in
dessen Eigentum.
2. Bereich
Bahnstraße vor dem neuen Einzelhandelszentrum
Bereich
„2“ wird vom Investor in Abstimmung mit der Stadt Hagen auf seine
Kosten umgebaut und nach Fertigstellung der Stadt Hagen übergeben. Die Stadt
Hagen übernimmt diese Infrastrukturanlage in ihr Vermögen und aktiviert diesen
Vermögensgegenstand in der Bilanz. Die Herstellungskosten sind mit 80.000,00
EUR vorkalkuliert.
3. Bereich des DB-Bahnsteigs
Bereich
„3“ wird ebenfalls vom Investor auf eigene Kosten in Abstimmung mit
der DB AG ausgeführt und nach Fertigstellung an die DB AG übergeben. Da es sich
hierbei um eine Bahnanlage handelt, aktiviert die DB AG diesen
Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz.
Der DB-Bahnsteig ist
jedoch Gegenstand der ÖPNV-Zuschussmaßnahmen, die Abwicklung der Zuschussfinanzierung
erfolgt somit über den städtischen Haushalt. Bei kalkulierten Kosten für den
DB-Bahnsteig in Höhe von 807.700,00 EUR wird mit Zuschüssen in Höhe von voraussichtlich
576.900,00 EUR gerechnet. Diese Zuschüsse werden von der Stadt Hagen abgerufen
und an die DK Projektentwicklungs GmbH durchgeleitet. Der Eigenanteil für den
Investor beträgt hierfür also rd. 230.800,00 EUR.
4. Bereich
des neuen ZOB
Bereich
„4“ wird durch die Stadt Hagen hergestellt und ist ebenfalls
Gegenstand der ÖPNV-Zuschussmaßnahme. Die hierfür kalkulierten Kosten liegen
bei 1.272.300,00 EUR, der voraussichtliche Zuschuss beträgt rd. 1.063.100,00
EUR, sodass auch hier ein Eigenanteil in Höhe von 209.200,00 EUR verbleibt, den
die DK Projektentwicklungs GmbH finanziert. Auch diese Anlage weist die Stadt
Hagen auf der Aktivseite ihrer Bilanz aus.
Nach
der ersten Kostenkalkulation wurde von Gesamtkosten in Höhe von 2.300.000 EUR
ausgegangen.
Die
Fortschreibung ergab eine Gesamtinvestitionssumme von 2.080.000 EUR. Hierfür
werden im städtischen Haushalt 1.849.200,00 EUR finanziert (= 1.272.300,00 für ZOB + 576.900,00 EUR für Zuschuss
DB-Bahnsteig).
Die
Refinanzierung erfolgt durch Zuschüsse und Zahlungen des Investors, so dass
kein städtischer Eigenanteil entsteht.
Die
Verwaltung wird im Rahmen der Veränderungsliste zum Haushalt 2011 die Investitionsplanung
entsprechend fortschreiben (siehe auch Blatt „Finanzielle Auswirkungen,
Ziffer 2“).
Die
DK Projektentwicklungs GmbH hat bereits eine entsprechende Bankbürgschaft hinterlegt.
Das weitere Procedere zum Finanzierungs- und Refinanzierungsablauf wird mit der
DK Projektentwicklungs GmbH in einem gesonderten Vertag geregelt.
Zusammenfassung
der finanziellen Auswirkungen (siehe Folgeseiten):
|
Gesamtherstellungskosten
der in das Vermögen der Stadt Hagen übergehenden Bereiche 2 und 4 = 80.000
€ + 1.272.300 € |
1.352.300,00 € |
|
Gesamteinnahmen aus
Landeszuschüssen und Investitionszuschüssen des Investors für die Bereiche 2
und 4 80.000 € + 1.063.100
€ + 209.200 € |
- 1.352.300,00 € |
|
Eigenanteil der Stadt
Hagen = Differenz aus Gesamtausgaben – Gesamteinnahmen |
0,00 € |
|
Jährliche Abschreibung auf
die Vermögensgegenstände Bereiche 2 und 4 = 1.352.300 €/55 Jahre
Nutzungsdauer |
24.588,00 € |
|
Jährliche Auflösung der
Sonderposten aus Zuschüssen = 1.352.300 €/55 Jahre
Nutzungsdauer |
- 24.588,00 € |
|
Jährliche Folgekosten für
die Unterhaltung = 1,5% der Herstellungskosten = 1.352.300 € x 0,015 |
20.285 € |
Weiterhin
entsteht durch den Rückbau der vorhandenen Bahnstraße bzw. den Umbau zum ZOB
ein außerplanmäßiger Abschreibungsaufwand in Höhe von 437.538,00 EUR.
Dieser
Aufwand wird über die Veränderungsliste veranschlagt und verschlechtert das
Jahresergebnis 2011 entsprechend.
Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen |
|
x |
Es entstehen folgende finanzielle und personelle
Auswirkungen |
|
x |
Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
|
konsumtive Maßnahme |
|
|
investive Maßnahme |
|
x |
konsumtive und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|
x |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|
x |
Vertragliche Bindung |
|
x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
5410 |
Bezeichnung: |
Gemeindestraßen |
|
Produkt: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Kostenstelle: |
56200 |
Bezeichnung: |
Straßen,
Wege, Plätze |
|
|
Kostenart |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Ertrag (-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand (+) |
571550 |
437.538
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
437.538 € |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits
eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige
Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
|
|
Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf
wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
5410 |
Bezeichnung: |
Gemeindestraßen |
|
Finanzstelle: |
5000138 |
Bezeichnung: |
ZOB
Hohenlimburg |
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Einzahlung(-) |
681100 681700 |
-1.640.000€ -209.200€ |
-480.000€ -120.000€ |
-980.000€ -20.000€ |
-180.000€ -69.200€ |
€ |
|
Auszahlung (+) |
785200 |
1.849.200€ |
600.000€ |
1.000.000€ |
249.200€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
0€ |
0€ |
0€ |
0€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
X |
Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits
eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige
Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf
wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach
vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte
eintragen)
|
Der
Rückbau der Bahnstraße in den betreffenden Abschnitten 471 bis 583 und 583
bis 658 führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Anlagenbestandes in
Höhe von 433.038 € (Stand 01.01.2011). Des
Weiteren befinden sich auf der Bahnstraße Beleuchtungsanlagen,
Fußgängerüberwege, Pollersäulen und Verkehrszeichen mit einem Buchwert von
ca. 4.500 €. Im Zuge des Ausbaus ist davon auszugehen, dass ein Teil
dieser Anlagen ebenfalls außerplanmäßig abzuschreiben ist. Welche Anlagen
sich genau in dem betreffenden Teilbereich der Bahnstraße befinden, ist nicht
zu konkretisieren. Die
wieder hergestellte Bahnstraße vor dem neuen Einzelhandelszentrum (Bereich 2)
und der Bereich des neuen ZOB (Bereich 4) ist in der Bilanz der Stadt Hagen
in Höhe von 1.352.300 € zu aktivieren. Bei
einer Nutzungsdauer von 55 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von
jährlich 24.588 € zu rechnen. Die
Weiterleitung des ÖPNV-Zuschusses für
den DB-Bahnsteig stellt einen Investitionskostenzuschuss dar, der als aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren ist und über einen Zeitraum von 20
Jahren aufzulösen ist. |
Passiva:
(Bitte
eintragen)
|
Da es
sich um eine Zuschussmaßnahme gem. (ehem.) GVFG ÖPNV handelt und der Investor
die verbleibenden Restkosten trägt, sind 1.352.300 € als Sonderposten zu passivieren. Die
Auflösung der Sonderposten parallel zur Abschreibung führt zu einem
jährlichen Ertrag in Höhe von 24.588 €. Der
Investitionskostenzuschuss des ÖPNV für den DB-Bahnsteig ist zusätzlich als passiver
Rechnungsabgrenzungsposten zu passivieren und ebenfalls über einen Zeitraum
von 20 Jahren ertragswirksam aufzulösen. |
4.
Folgekosten:
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der
Herstellungskosten, einschl. Bereich 2 mit geschätzten Kosten i.H.v. 80.000
EUR) |
20.285,00
€ |
|
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen, 55
Jahre) |
24.588,00
€ |
|
e) personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
44.873.00
€ |
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo, 55
Jahre) |
24.588,00
€ |
|
Ergibt
Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
20.285,00 € |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle (n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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450,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
286,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
244,2 kB
|
