Beschlussvorlage - 0953/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB mit der DK Projektentwicklung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragsentwurf als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Zur Sicherung des städtebaulichen Vorhabens Zentraler Busbahnhof Hohenlimburg und Bahnstraße ( Bebauungsplan Nr. 07/10) soll ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor DK Projektentwicklung GmbH gemäß § 11BauGB geschlossen werden.

 

 

Begründung

 

Die DK Projektentwicklung GmbH, Friedrich-Ebert-Platz 6, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Manfred Kissing und Herrn Herbert Domansky, beabsichtigt, auf dem jetzigen Parkhausgrundstück ein Geschäftsgebäude als Einzelhandelsstandort und Stellplätze zu realisieren.

 

Der Vertrag enthält im Wesentlichen folgende Verpflichtung des Investors:

 

a)     Bebauungsverpflichtung zur Errichtung eines Einzelhandelsstandortes mit Stellplätzen,

b)     Einhaltung der städtischen Regelungen zur technischen Durchführung der Maßnahme,

c)      Sicherstellung der Zuschussfähigkeit der Maßnahme

d)     Übernahme sämtlicher Kosten sowie des kommunalen Eigenanteils an der Zuschussmaßnahme ZOB.

 

Für die Übernahme des kommunalen Eigenanteils hat der Investor bereits eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft bei der Stadt Hagen hinterlegt. Der Stadt Hagen entstehen keine Kosten.

 

Um die Realisierung des Vorhabens abzusichern, empfiehlt die Verwaltung, mit der DK Projektentwicklung GmbH einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

Der Vertragsentwurf ist als Anlage Gegenstand dieser Vorlage.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

23.02.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen