Beschlussvorlage - 0881/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Der Rat nimmt die Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Gespräche mit der ev. und der kath. Kirche in die Januarsitzungen von HFA und Rat einzubringen, damit das Anmeldeverfahren für das neue Kindergartenjahr in allen Hagener Einrichtungen gesichert ist. 

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den regionalen Hagener Anbietern Gespräche zur Umsetzung der Kindergarten-Bedarfsplanung zu führen und die Ergebnisse im Mai 2005 zu berichten.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern mögliche organisatorische und personalwirtschaftliche Optimierungen der Kindergarten-Betreuung und des Anmeldeverfahrens in Hagen zu erörtern.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die aktuelle Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplanes erfolgte unter den Vorzeichen umfangreicher Sparmaßnahmen seitens der Kirchenverbände und der Vorgaben der städtischen Haushaltskonsolidierung.

Im Juli 2004 fand ein Gespräch zwischen dem Gesamtverband der ev. Kirche, dem Gemeindeverband kath. Kirchengemeinden und dem Fachbereich Jugend & Soziales statt. Inhalt des Gespräches  war die finanzielle Situation der Kirchenverbände und die möglichen  Folgen für die konfessionellen Kindertageseinrichtungen. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass der Fachbereich zunächst eine aktuelle Bestandserhebung durchführt und in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung den tatsächlichen Bedarf ermittelt. Die Bestandserhebung und auch die Bedarfsanalyse sind in der beigefügten Broschüre nachzulesen. Darüber hinaus wurde erstmalig eine Wohnortanalyse durchgeführt. Hintergrund war, festzustellen, wer von der Schließung einer Einrichtung wirklich betroffen ist. Bei der Anmeldung im Kindergarten gibt es keine Verpflichtung die Kinder am Wohnort anzumelden. Eltern sind vollkommen frei in der Wahl eines Kindergartens. Bei der Wohnortanalyse stellte sich heraus, dass es Bezirke gibt in denen nur 40 % der in den Kindergärten angemeldeten Kinder auch wirklich in diesem Bezirk wohnen. Wird dann in diesem Bezirk eine Einrichtung geschlossen, weil es aufgrund der demographischen Entwicklung dort zu viele Plätze gibt, trifft man jedoch Familien anderen Bezirken, in denen es viel zu wenig Kindergartenplätze gibt. Um das zu vermeiden, wurden punktuelle Lösungen zurückgestellt  und zunächst die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans anhand der umfangreichen Hintergrundinformationen für das gesamte Stadtgebiet weiterentwickelt. Die nun vorliegende Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans enthält zum einen die bis dahin geäußerten  geplanten Veränderungen des Gesamtverbandes der ev. Kirchengemeinden (der Gemeindeverband der kath. Kirchengemeinden hatte zu diesem Zeitpunkt von Veränderungen Abstand genommen)  und zweitens Maßnahmenvorschläge der Jugendhilfeplanung  zur Kompensation  der dadurch entstehenden Fehlbedarfe sowie Empfehlungen zu Veränderungen aufgrund der demographischen Entwicklung. Alle Maßnahmen sind - nach Stadtbezirken sortiert - in der beigefügten Übersicht  chronologisch dargestellt.

Zwischenzeitlich hat auch der Gemeindeverband der kath. Kirchengemeinden Einsparungen ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 signalisiert.

Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung der Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans folgendes Verfahren vor:

 

Ø      Gespräch  mit  dem  Gesamtverband,  der  evangelischen  Kirchengemeinden und der betroffenen Kirchengemeinde  zur  Abwendung  der  Schließung  der  Einrichtungen  in  Altenhagen (Altenhagener Str.) und Eilpe (Franzstraße) für das kommende Kindergartenjahr.

 

Ø      Gespräch mit dem Gemeindeverband der kath. Kirchengemeinden zu geplanten Veränderungen bei den kath. Kindertageseinrichtungen.

 

Ø      Regionalkonferenzen mit den von den vorgeschlagenen Veränderungen betroffenen Trägern in jedem Stadtbezirk (wobei der Stadtbezirk Mitte aufgrund der Vielzahl der Veränderungen in drei Regionalkonferenzen geteilt wird).

 

Alle Gespräche bzw. Regionalkonferenzen sollen bis April 2005 abgeschlossen sein und zu einem mit allen Beteiligten abgestimmten Gesamtergebnis führen. Die daraus resultierenden Umsetzungsschritte und die jeweiligen finanziellen Auswirkungen werden dann im Mai 2005 den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt, wobei der Vollzug der Einsparpotentiale  immer zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.08. eines Jahres) dargestellt wird.

 

Als Folge der Veränderungen  in der Kindergartenlandschaft wird über personalwirtschaftliche und organisatorische Optimierungen nachzudenken sein.

 

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Tageseinrichtungen für Kinder) nach § 78 KJHG hat für die Januar –Sitzung einen Referenten aus dem Märkischen Kreis zum Thema “Personalpool im Kindergartenbereich” eingeladen. Vom Ergebnis dieses Erfahrungs- und Informationsaustausches werden weitere Überlegungen in Richtung einer gemeinsamen Überleitungsgemeinschaft, Personalpool bzw. einer gemeinsamen Trägergesellschaft abhängen. Die in der AG 3 anwesenden Trägervertreter äußerten Interesse an solchen Diskussionsinhalten. Über die gewonnenen Erkenntnisse wird in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet werden.

Zur Optimierung des organisatorischen  Ablaufes beim Anmeldeverfahren wurde bereits in der letzten Sitzung der AG 3 am 26.11.04 ein gemeinsamer Beschluss gefasst. Danach werden alle Kindertageseinrichtungen erst nach dem 1. Februar 2005 Aufnahmeverträge für das neue Kindergartenjahr abschließen. Zum 1. März 2005 werden alle angemeldeten Kinder und auch die Wartelisten zentral an den Fachbereich Jugend & Soziales weitergegeben. Im Fachbereich werden diese Listen anschließend bereinigt; d.h. Mehrfachanmeldungen werden gestrichen. Die bereinigten Listen gehen dann zurück an die Einrichtungen. Dieses Verfahren  bietet den Vorteil, dass zum einem Mehrfachanmeldungen frühzeitiger erkannt und  bereinigt werden können, was den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert. Des weiteren  besteht frühzeitig eine Übersicht über freie Plätze. Dadurch können Eltern gezielter bei der Suche nach einem Kindergartenplatz beraten und unterstützt werden. Letztendlich erleichtert dieses Verfahren auch die weitere Planung  im Kindergartenbereich.  In der Diskussion wurde deutlich, dass aufgrund der trägerspezifischen Anmeldeverfahren keine Bereitschaft zu einem zentralen  Anmeldeverfahren besteht. Die jetzt gefundene gemeinsame Lösung ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung als sachgerechte deutliche Verbesserung zu bewerten.

 

Die Arbeitsgemeinschaft 3 nach § 78 KJHG hat die vorliegende Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans am 26.11.2004 zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

  Die finanziellen und personellen Auswirkungen werden entsprechend der

Beschlussvorschläge in den jeweiligen Sitzungen eingebracht. 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

14.12.2004 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat nimmt die Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Gespräche mit der ev. und der kath. Kirche in die Januarsitzungen von JHA, HFA und Rat einzubringen, damit das Anmeldeverfahren für das neue Kindergartenjahr in allen Hagener Einrichtungen gesichert ist. 

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, mit den regionalen Hagener Anbietern Gespräche zur Umsetzung der Kindergarten-Bedarfsplanung zu führen und die Ergebnisse im Mai 2005 zu berichten.

4.      Die Verwaltung erarbeitet ein Bestandssicherungskonzept.

Ziel ist es, mit betroffenen Trägern von Kindertageseinrichtungen ein verbindliches und einvernehmliches Gesamtkonzept für die Kindergartenjahre 2005/2006 und 2006/2007 unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Auswirkung der Offenen Ganztagsgrundschule zu entwickeln.

Die finanzielle Absicherung soll auf der Basis einer zwischen Stadt und Trägern zu treffenden Vereinbarung erfolgen, wobei die Verteilung zusätzlicher Mittel für die Träger mit hohen Eigenanteilen durch die kirchlichen Gesamtverbände koordiniert werden soll.

Verbindliche Bestandszusagen und Verwendungsnachweise sind Bestandteile auszuhandelnder Verträge.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern mögliche organisatorische und personalwirtschaftliche Optimierungen der Kindergarten-Betreuung und des Anmeldeverfahrens in Hagen zu erörtern.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

Erweitern

11.01.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.01.2005 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

02.02.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.02.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Reduzieren

08.02.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte schließt sich dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses mit der Maßgabe an, dass bei der Erarbeitung des Bestandssicherungskonzeptes die Bezirksvertretung Hage-Mitte, soweit es sich um Einrichtungen in ihrer Zuständigkeit handelt, so früh wie möglich und so umfassend wie möglich beteiligt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 19

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

Erweitern

16.02.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

Erweitern

16.02.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

Erweitern

16.03.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt