Beschlussvorlage - 0147/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die im Betreff genannte Nutzungsänderung (Bauvoranfrage) eines gewerblich genutzten Gebäudes zu Einzelhandel auf dem Grundstück Frankfurter Straße 30 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Nutzungsänderung eines gewerblich genutzten Gebäudes zu Einzelhandel auf dem Grundstück Frankfurter Straße 30

Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstücke 297 u.a.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0075/10 Gegenstand der Baugesuchkonferenz vom 10.2.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/99 Teil 1 1.Änderung Bereich ehemalige Elbersdrucke u.a. mit den Festsetzungen:

MI (Mischgebiet) und den textlichen Festsetzungen:

11a - nur nahversorgungsrelesvante Sortimente entsprechend der Auflistung

11b -  kein Einzelhandel.

 

Geplant ist ein ca. 600 qm großer Getränkemarkt mit einer Lagerfläche von weiteren 190 qm.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt und eine Befreiung von der zuletzt genannten Festsetzung in Aussicht gestellt, da der überwiegende Teil  des Getränkemarktes im Bereich der Festsetzung 11b liegt.

 

Die Nutzung ist städtebaulich vertretbar, da in unmittelbarer Nähe bereits auch  nahversorgungsrelevante Sortimente verkauft werden.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen