Beschlussvorlage - 0146/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die im Betreff genannte Ablehnung der  Nutzungsänderung (Bauvoranfrage) auf dem Grundstück Frankfurter Straße 34:

Zwei Spielhallen in vorhandenem Billiardcafe wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:

Nutzungsänderung zu zwei Spielhallen in vorhandenem Billiardcafe auf dem Grundstück Frankfurter Straße 36

Gemarkung Hagen, Flur 34, Flurstück 79.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0031/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 10.2.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/99 Teil 1

Bereich ehemalige Elbersdrucke u.a. mit den Festsetzungen:

MI (Mischgebiet) und der textlichen Festsetzung Nr. 9, dass Spielhallen nur ausnahmsweise zulässig sind.

 

Aufgrund der zuletzt genannten Festsetzung und der Tatsache, dass sich im Nachbargebäude Frankfurter Straße 34 bereits eine Spielhalle befindet, wurde das beantragte Vorhaben auch wegen störender Häufung planungsrechtlich abgelehnt.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.03.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen