Beschlussvorlage - 0118/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S. 141, S. 216, S. 355), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG I vom 13.03.2007 (GV NRW S. 133) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Einziehung der

 

Falkenstraße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 24 Flurstück 313.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan (Einziehungsplan) „rot“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

Der Wohnungsverein Hagen eG, Humpertstr. 6,   beabsichtigt als Eigentümer des Gebäudekomplexes zwischen der Eugen-Richter-Straße und der Falkenstraße sowie der neue erstellten Wohnhäuser Henschelstraße 2-10 die Falkenstraße unter Berücksichtigung der Ziele des Programms „Soziale Stadt“ und zur Verbesserung des Wohnumfeldes umzugestalten.

Hierzu ist es erforderlich, dass die Falkenstraße eingezogen wird und der Wohnungsverein diese Straße erwirbt.

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte hatte deshalb bereits in der Sitzung vom 26.10.2010 die beabsichtigte Einziehung der Falkenstraße beschlossen. Der Beschluss war am 15.11.2010 in den Hagener Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.

Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Die zuständige Straßenbaubehörde soll die Einziehung einer Straße u.a. aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles verfügen.

Dass dieser Tatbestand hinsichtlich der Falkenstraße vorliegt, wurde bereits in der Verwaltungsvorlage Nr. 0822/2010 vom 29.09.2010 begründet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diese Vorlage in Kopie als Anlage beigefügt und auf die darin gemachten Ausführungen verwiesen.

 

Nach alledem kann die Falkenstraße nunmehr endgültig eingezogen werden.

 

 

 

 

Anlage: Kopie der Verwaltungsvorlage Nr. 0822/2010

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen