Beschlussvorlage - 0906/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen bestellt zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH

 

 

1.      _____________________________________       (als Vertreter/in der Gemeinde

nach § 113 Abs. 2 GO NW)

 

2.      _____________________________________


3.      _____________________________________


4.      _____________________________________


5.      _____________________________________


6.      _____________________________________


7.      _____________________________________


8.      _____________________________________


9.      _____________________________________

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Sachverhalt

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) soll mit einem Aufsichtsrat versehen werden. Hierfür ist ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

 

Die Gründungsversammlung der SBH fand am 07.12.2004 statt. Die Gesellschaft kann damit als GmbH in Gründung ihre Arbeit aufnehmen.

 

§ 9 des Gesellschaftsvertrages sieht die Bildung eines Aufsichtsrates mit 9 Mitgliedern vor, der nunmehr zu besetzen ist. Stellvertreter/innen werden nicht bestellt.

 

Nach § 113 Abs. 2 GO NW muss dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter angehören.

 

Die Aufsichtsratsmitglieder sind vom Rat der Stadt Hagen zu bestellen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.12.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen