Mitteilung - 0101/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Schrittweiser Übergang der Trägerschaft für das Jugendzentrum Quambusch auf die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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27.01.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 1.9.2010 wird die Trägerschaft für das Jugendzentrum Quambusch schrittweise auf die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Hagen übergehen.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird die ab dem 15.1.2011 vakante Sozialarbeiterstelle in der Jugendeinrichtung Quambusch durch die Evangelische Jugend nachbesetzt.
Mit der Nachbesetzung der weiteren Fachkraftstelle wird die Trägerschaft auf die Ev. Jugend übertragen.
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat zunächst in der Sitzung am 23.06.2010 sowie nach Beratung der Bezirksvertretungen abschließend am 1.9.2010 die Vorlage 0537/2010 beraten und folgenden Beschluss gefasst:
- Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der AG gem. § 78 SGB VIII die für die dargestellten Jugendeinrichtungen in Frage kommenden Träger abzustimmen und die Fördermodalitäten mit diesen Trägern auszuhandeln. Der durch den Jugendförderplan festgelegte Kostenrahmen darf dabei nicht überschritten werden.
(….)
- Die abgestimmten Vorschläge zur Trägerschaft und die Fördermodalitäten sowie die finanziellen Auswirkungen werden dem Jugendhilfeausschuss nach Aushandlung mit den Trägern zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf Grund der personellen Vakanzen im Allgemeinen Sozialen Dienst und der zwingenden Notwendigkeit zur Stellenbesetzung in diesem Bereich ist durch interne Umsetzung zum 15.1.2011 eine Stellenvakanz im Jugendzentrum Quambusch entstanden.
Auf Grundlage der Vorlage 0537/2010 wird in einem geordneten Prozess die Trägerschaft für das Jugendzentrum Quambusch schrittweise auf einen freien Träger übertragen und zunächst die vakante Stelle durch den freien Träger nachbesetzt.
Bei der Beratung mit den Trägern in der AG gem. § 78 SGB VIII am 16.12.2010 wurde der künftigen Trägerschaft der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Hagen einstimmig zugestimmt.
Der Jugendhilfeausschuss hat dem Trägerwechsel in der Sitzung am 18.01.2011 zugestimmt.
