Beschlussvorlage - 0883/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
A) Nachwahl des Vertreters der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AGB) Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die noch anzuberaumende Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2004
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Beschlussvorschlag
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A) |
Der Rat der
Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vor, im
Wege der Nachwahl bis zum Ende der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrates Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grotheals
Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW zu wählen. |
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B) |
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, als
stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der anzuberaumenden
Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden. Er/Sie wird
beauftragt, Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe als Vertreter der
Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW für den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn
der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vorzuschlagen und ihn im Wege
der Nachwahl in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates zu wählen. |
Sachverhalt
Zu A):
Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.06.2000 sowie Beschluss der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vom 27.06.2000 wurde u. a. Herr Erster Beigeordneter Karl Josef Ludwig als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG gewählt.
Herr Ludwig
hat nunmehr zum 30.11.2004 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, so dass für
ihn für die laufende Amtsdauer des Aufsichtsrates eine Nachwahl erforderlich
ist.
Die Verwaltung
schlägt vor, Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe als Vertreter der
Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn
AG für die Wahl in den Aufsichtsrat für die laufende Amtsdauer vorzuschlagen.
Zu B):
In die zu der
Nachwahl erforderliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG ist ein/e
stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten,
dass er/sie nicht Mitglied des Aufsichtsrates ist.
An der letzten
Hauptversammlung am 09.11.2004 hat Frau Ramona Timm-Bergs teilgenommen.
Der Rat der
Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
