Beschlussvorlage - 0883/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)

Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vor, im Wege der Nachwahl bis zum Ende der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrates

 

Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe

 

als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW zu wählen.

 

 

B)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der anzuberaumenden Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW für den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vorzuschlagen und ihn im Wege der Nachwahl in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates zu wählen.

 

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Sachverhalt

Zu A):

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 21.06.2000 sowie Beschluss der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vom 27.06.2000 wurde u. a. Herr Erster Beigeordneter Karl Josef Ludwig als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG gewählt.

 

Herr Ludwig hat nunmehr zum 30.11.2004 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, so dass für ihn für die laufende Amtsdauer des Aufsichtsrates eine Nachwahl erforderlich ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NW der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG für die Wahl in den Aufsichtsrat für die laufende Amtsdauer vorzuschlagen.

 

 

 

 

Zu B):

 

In die zu der Nachwahl erforderliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des Aufsichtsrates ist.

 

An der letzten Hauptversammlung am 09.11.2004 hat Frau Ramona Timm-Bergs teilgenommen.

 

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.12.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen