Beschlussvorlage - 0747/2004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der IX. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Von der Gebührenbedarfsberechnung wird Kenntnis genommen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gebührenentwicklung 2005

 

Der gebührenfähige Gesamtaufwand der Abfallbeseitigung steigt gegenüber dem Vorjahr um 185.000 Euro ( +1,1%) .

Eine Rücklagenentnahme für die Mitfinanzierung der Abfallbeseitigung ist noch in Höhe von  210.000 Euro möglich. Sie liegt um 20.000 Euro niedriger als im Vorjahr    ( -8,7%) .

Weitere Einflussfaktoren auf die Gebührensätze werden wie folgt dargestellt:

Die Betriebskosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 20.000 Euro.

Ausschlaggebend hierfür ist, dass die bezogenen Leistungen um rund 130.000 Euro gesenkt werden konnten. Ursache hierfür ist die Reduzierung der Verbrennungskosten durch den Rückgang der Anlieferungen zur Müllverbrennungsanlage.

Demgegenüber erhöhen sich die Materialkosten um 20.000 Euro (+21,1 %). Dies liegt zum größten Teil darin begründet, dass aufgrund des Alters der Abfallbehälter vermehrt ein Austausch vorgenommen werden muss.

Außerdem wurde bei den Personalkosten mit einer Steigerung von +2,5% für die tarifliche Lohnerhöhung und Anpassungen im Bereich der Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse ausgegangen.

Die Steigerung der sonstigen Kosten um 15.000 Euro (+ 27,3%) beruht auf der direkten Zuordnung der Kosten für die Zertifizierung der Abfallsammlung und einer neuen Tourenplanung. Die interne Leistungsverrechnung (ILV) Fuhrpark erhöht sich um 35.359 Euro (+3,8%), da eine erhebliche Kostensteigerung bei den Dieselbezugspreisen und bei den Ersatzteilen eingetreten ist.

Die Position ILV Sondermüllsammelstelle wird erstmalig in 2005 mit 200.000 Euro veranschlagt. In der Vergangenheit wurden die Aufwendungen für die Sondermüllsammelstelle über die Betriebsführung der MVA abgerechnet. Durch die in 2005 in Kraft tretende Elektronik- Schrott- Verordnung werden die Entsorgungskosten über die Hersteller und nur noch die Sammelkosten für Sondermüll über die Abfallbeseitigungsgebühren abgerechnet. Die Sondermüllsammlung wurde daher in die Sparte Abfallbeseitigung verlagert. Aus diesem Grunde ergeben sich dort neue Aufwendungen für den Betrieb der Sondermüllsammelstelle.

Bei der Position ILV Straßenreinigung wird von einem Anstieg von 250.000 Euro (+62,5%) ausgegangen. Ausschlaggebend hierfür sind folgende Gründe:

-          Vermehrter Einsatz bei der Beseitigung wilder Müllkippen

-          Anteilige Reinigungskosten für die Papiersammlung im Umfeld der Depotcontainer

-          Verstärkte Leistungserbringung für die Straßenreinigung im Rahmen der Abfallbeseitigung  (Leerung der Straßenpapierkörbe).

 

Die Umlage Gemeinsamer Bereich erhöht sich um 228.235 Euro (+13,3%). Ursache dafür ist ein Anstieg der Verwaltungskostenumlage durch Aufgabenverlagerung auf die HUI GmbH und die Erhöhung bei den Selbstkosten.

 

Positiv wirkt sich aus, dass die sonstigen Erlöse um 508.905 Euro (+22,9%) durch die Papiervermarktung und durch die Vergütung des Dualen Systems für die Papier-, Pappe- und Kartonagen-Sammlung (PPK – Sammlung) steigen. In der Vergangenheit war die HEB GmbH der Vertragspartner des Dualen Systems zur Sammlung von Glas, PPK und Leichtverpackungen (LVP). Nachdem die Verträge für die Glas- und LVP-Sammlung 2004 seitens des Dualen Systems neu ausgeschrieben wurden, ist ab 2005 die HUI GmbH Vertragspartner für die Sammlung der gelben Säcke. Die HEB GmbH ist gemäß Entsorgungsvertrag weiterhin für die Papier - Sammlung und - Verwertung zuständig.

Die Papiersammlung wurde weitestgehend auf die HUI GmbH übertragen. Zur Zeit werden mit der Papiervermarktung Gewinne erzielt, so dass sowohl die Erlöse durch die Papiervermarktung als auch die Vergütung des DSD für die Sammlung der PPK - Fraktion direkt in diese Position einfließen.

 

Der Aufwand der Stadt Hagen sinkt um 141.659 Euro ( -22,4%) durch geringere Verwaltungskosten. Dies ergibt sich aus der neuen Ermittlung der Verwaltungskostenumlage.

 

Im Ergebnis führen alle vorgenannten Faktoren zu einer Erhöhung des Gebührensatzes um 1,5% ( 0,0433 Euro/l) auf 2,8521 Euro/l.

 

Durch die Neufassung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18.12.2003 haben sich die Nummern einiger Paragraphen gegenüber der alten Satzung geändert. Die entsprechende textliche Anpassung ist seinerzeit unterblieben.  Diese Änderungen werden daher nunmehr mit dieser Satzungsänderung in die neue Gebührensatzung eingearbeitet.

 

Anlagen:

Kalkulation der Abfallgebühren

Gegenüberstellung der geltenden und der geplanten Gebührensätze

IX. Satzungsnachtrag

 

Kalkulation der Gebührensätze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IX. Nachtrag vom     zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.Februar 2004 (GV NRW S. 96) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des    Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am         folgenden IX. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 2 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung :

 

§ 2

Gebührenpflichtige

 

(1) Gebührenpflichtig sind die Eigentümer von Grundstücken, auf denen es Besitzer von Abfällen gibt, sowie die ihnen nach § 25 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen gleichgestellten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

 

(2) Bei einer Abfallgemeinschaft nach § 12 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen ist derjenige Gebührenpflichtiger, der gegenüber der Stadt Hagen als für die Gebühren Haftender benannt worden ist. Sind die von dem Haftenden der Abfallgemeinschaft geschuldeten Gebühren uneinbringlich, werden die anderen Mitglieder der Abfallgemeinschaft Gebührenpflichtige nach § 2 Absatz 1 Satz 2 dieser Satzung, sobald die Abfallgemeinschaft nach §12 Absatz 3 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen aufgelöst sein wird.

 


 

§ 3 Abs. 1 und 3 erhalten folgende Fassung :

 

§ 3

Maßstab und Satz der Gebühren

 

(1)   Als Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungsvermögen von:

 

    60 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    171,10 €

    80 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    228,20 €

  120 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    342,30 €

  240 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

=    684,50 €

  770 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

= 1.537,30 €

1100 l bei wöchentlich einmaliger Entleerung

= 2.196,20 €

 

 

(3)   Auf Antrag des Gebührenpflichtigen holen Mitarbeiter der Stadt Hagen –Hagener Entsorgungsbetriebe (HEB) –Restmüllbehälter im Sinne des § 4 dieser Satzung von dem Grundstück , um sie der Abfallentsorgung zuzuführen und bringen die Behälter nach der Entsorgung wieder zum Grundstück zurück. Das Nähere wird zwischen der Stadt und dem Gebührenpflichtigen vereinbart. Der Antrag nach Satz 1 ist bei der Stadt Hagen- Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) - zu stellen. Die Gebühr beträgt pro Jahr und Behälter 36,- Euro, bei 14tägiger Leerung verringert sie sich um die Hälfte.

 

§ 5 Abs. 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

 

§ 5

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

 

(3) Wenn der bisherige Eigentümer bzw. Haftende einer Abfallgemeinschaft die rechtzeitige Mitteilung des Eigentumswechsels bzw. des Wechsels in einer Abfallgemeinschaft oder des Haftenden in einer Abfallgemeinschaft nach § 20 Absatz 3 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen schuldhaft versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Stadt anfallen, neben dem neuen Eigentümer bzw. dem neuen Haftenden der Abfallgemeinschaft.

 

(4) Bei einer Unterbrechung der Abfallentsorgung nach § 22 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren. Dauert die Unterbrechung länger als einen Monat, so wird die Gebühr auf Antrag für je 30 Tage der Unterbrechung in Höhe eines Zwölftels der Jahresgebühr erlassen.

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.

 


 

Anlage 1

 

 

Gebührenkalkulation Abfallgebühr 2005

 

 

 

1,95583

 

 

 

 

 

 

Plan

Plan

Ist

Veränderungen2005/2004

 

2005

2004

2003

 %

 Kosten

 

 

 

 

 

 - RHB – Stoffe

 

 

0

 

 

 - Material

115.000

95.000

93.629

20.000

21,1%

 - Bezogene Leistungen

9.262.355

9.395.315

9.552.733

-132.960

-1,4%

 - Personalkosten

3.099.300

3.021.300

2.911.418

78.000

2,6%

 - Sonstige Kosten

70.000

55.000

46.326

15.000

27,3%

 Summe Betriebskosten

12.546.655

12.566.615

12.604.106

-19.960

-0,2%

 - Kalk. Abschreibungen GWG

50.000

50.000

62.784

0

0,0%

 - Kalk. Zinsen

0

0

556

0

 

 Selbstkosten I

12.596.655

12.616.615

12.667.446

-19.960

-0,2%

 - ILV Sondermüllsammelstelle

200.000

 

 

 

 

 - ILV Fuhrpark

968.714

933.355

846.017

35.359

3,8%

 - ILV Straßenreinigung

650.000

400.000

408.600

250.000

62,5%

 - kalk Gewerbesteuer/LSP-Kürzung

111.290

105.315

100.207

5.975

5,7%

 Selbstkosten II

14.526.659

14.055.285

14.022.270

471.374

3,4%

 

 

 

 

 

 

Umlage Gemeinsamer Bereich

1.945.103

1.716.868

1.290.773

228.235

13,3%

Selbstkosten III

16.471.762

15.772.153

15.313.043

699.609

4,4%

U-Wagnis

494.153

473.165

469.738

20.988

4,4%

Aufwand HEB

16.965.915

16.245.318

15.782.781

720.597

4,4%

zzgl. 16 % MWSt

2.714.546

2.599.251

2.525.245

115.296

4,4%

Aufwand brutto

19.680.461

18.844.569

18.308.026

835.893

4,4%

Sonstige Erlöse

 

 

 

 

 

Papiervermarktung +DSD

578.905

 

 

 

 

Sperrgut

375.000

425.000

371.639

-50.000

-11,8%

Vollservice

120.000

120.000

122.490

0

0,0%

Einnahmen EN-Kreis

1.396.472

1.396.472

1.457.588

0

 

Weiße Ware u.a.

50.000

55.000

57.297

-5.000

-9,1%

Abfallsäcke

215.000

230.000

215.218

-15.000

-6,5%

Summe sonstige Erlöse

2.735.377

2.226.472

2.224.232

508.905

22,9%

Selbstkostenpreis HEB

16.945.085

16.618.097

16.083.794

326.988

2,0%


 

 

Plan

Plan

Ist

Veränderungen2005/2004

 

2005

2004

2003

 %

Aufwand Stadt Hagen

 

 

 

 

 

Verwaltungskosten

221.652

413.100

 

-191.448

-46,3%

Abfallberatung

153.613

126.000

 

27.613

21,9%

Mitarbeit anderer Ämter

116.076

93.900

 

22.176

23,6%

Summe Aufwand Stadt Hagen

491.341

633.000

 

-141.659

-22,4%

Gesamtaufwand

17.436.426

17.251.097

 

185.329

1,1%

Rücklagenentnahme

210.000

230.000

 

-20.000

-8,7%

Gebührenbedarf

17.226.426

17.021.097

 

205.329

1,2%

Veranlagungsliter

6.040.000

6.060.000

 

-20.000

-0,3%

Gebührensatz €/l

2,8521

2,8088

 

0,0433

1,5%

Nachrichtlich:

 

 

 

 

 

Gebührensatz €/l (ohne Berücksichtigung der Rücklagenentnahme)

2,8868

2,8467

 

0,0401

1,4%

 

 


 

Anlage 2

 

Gebührenbedarf €/l

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2003

2004

2005

 

 

Äquivalenzziffer

€/l

€/l

€/l

 

Rollbehälter

1,0

2,7309

2,8088

2,8521

 

 

 

 

 

 

 

Großbehälter

0,7

1,9116

1,9661

1,9965

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarf nach Gefäßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

€/Gefäß

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2003

2004

2005

Veränderung in %

Rollbehälter

60 l

163,90     

168,50     

171,10     

1,54%

 

80 l

218,50     

224,70     

228,20     

1,56%

 

120 l

327,70     

337,10     

342,30     

1,54%

 

240 l

655,40     

674,10     

684,50     

1,54%

 

 

 

 

 

 

Großbehälter

770 l

1.472,00     

1.513,90     

1.537,30     

1,55%

 

1100 l

2.102,80     

2.162,70     

2.196,20     

1,55%

 

 

 

 

 

 

Gebühr Vollservice

36,00     

36,00     

36,00     

0,00%

 

 

 

 

 

 

Entgelt Restmüllsäcke

2,60     

2,60     

2,60     

0,00%

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.12.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen