Beschlussvorlage - 0688/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Kürzung der Zuschüsse an die Kulturzentren in Höhe von 13.000 Euro und die Streichung der Zuschüsse zur Jazzförderung in Höhe von 4.000 Euro.

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Sachverhalt

Die Stadt Hagen fördert im 13. Jahr die Freie Kulturarbeit nach einem 1990 verabschiedeten Konzept zur Professionalisierung und Sicherung einer breit gefächerten Kulturlandschaft der Kommune.

 

Modifiziert wurde das Konzept 1996 durch einen jeweils dreijährigen Budgetvertrag mit den vier Kulturzentren. Der zuletzt 2001 geschlossene Vertrag ist bis Ende 2004 gültig.

 

Derzeit sind unter der Haushaltsstelle 3000.718.0000.6 für die Förderung der Kulturzentren 280.567 € veranschlagt. Der größte Teil dieser Summe wird in den vier Zentren für Personalkosten vergeben, während die Mittel für die rund 500 jährlichen Veranstaltungen von den Kulturzentren in der Regel selbständig akquiriert werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kürzung der Mittel zu einer Reduzierung von Arbeitskräften (Entlassungen) in den Kulturzentren führt. Dies sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

 

Unter diesem Aspekt wurden in 2004 mehrmals Gespräche mit den Kulturzentren geführt, um gemeinsam zu einem Kürzungsvorschlag zu finden, der die Arbeitsgrundlagen der Zentren bzw. eines der Zentren nicht gänzlich gefährdet. Daraus ergab sich der gemeinsam erarbeitete Vorschlag, die Indexsteigerung ab 2005 generell einzusparen, was einer Summe von 7.000 € entspricht und darüber hinaus weitere 6.000 € des Gesamtzuschusses zu kürzen, wobei die Kulturzentren selbst miteinander vereinbaren, welchem Haus welche Höhe an Kürzung davon zugemutet werden kann.

Es ergibt sich daraus somit eine Einsparung von 13.000 € jährlich ab 2005.

 

Die Jazzförderung wird unter der Haushaltsstelle 3000.718.00 305 geführt und war in 2004 mit 4.000 € veranschlagt. Durch eine 20prozentige Haushaltssperre standen in diesem Jahr 3.200 € zur Verfügung, die zur Förderung von Jazz-Konzerten zur Verfügung gestellt wurden. Diese wurden seit der Auflösung des Jazz Clubs von der Galerie Michael Schlieper durchgeführt und gewährleisteten zumindest ein kleines, anspruchsvolles Konzertprogramm für Hagen. Durch die Schließung der Galerie wird in Zukunft dieser Veranstaltungsort nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Nachfolgeorganisation für den Jazz-Club wurde bislang nicht gegründet. Es finden weiterhin unter Eigenregie einiger ehemaliger Mitglieder in loser Abfolge Konzerte in der Catakombe statt. Die Streichung des Zuschusses Jazzförderung wird damit keine bestehenden Strukturen zerschlagen, allerdings den Neuanfang einer vergleichbaren Initiative ungleich erschweren bzw. unmöglich machen.

 

a)     Auswirkungen auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler Leistungserbringung

 

Die Kürzung der Zuschüsse für die freien Kulturzentren wird einen erneuten Kraftakt in der ergänzenden Beschaffung entsprechender Drittmittel durch die sowieso arg in Finanznot stehenden Zentren notwendig machen. Doch besteht die positive Grundeinschätzung aller Akteure, dass diese Kompensation zu leisten ist, wenn gleichzeitig die Erneuerung der Zuschussverträge ab 2005 erneute langfristige Planungssicherheit gewährt.

Durch die Streichung der Jazzförderung wird die Chance auf Etablierung eines neuen Jazz Clubs genommen. Derzeit sind allerdings solche Bemühungen auch nicht in Sicht.

 

b)     Auswirkungen auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten

 

Der Wegfall eines Teils der Zuschüsse der freien Kultur wird im Kulturamt aufgrund des im Verhältnis geringen Arbeitsaufwands der entsprechenden Mitarbeiterin keine Auswirkungen auf die Personalkostensituation haben.  

 

c)     Prognosen über mögliche Folgekosten der jeweiligen Einsparmaßnahmen

 

Folgekosten sind nicht zu erwarten.

 

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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26.11.2004 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.12.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen