Beschlussvorlage - 0688/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeithier: Kürzung der Zuschüsse an die Hagener Kulturzentren und Streichung der Zuschüsse zur Jazzförderung 41-M-02-2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Angelika Josten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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26.11.2004
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.12.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2004
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Sachverhalt
Die Stadt
Hagen fördert im 13. Jahr die Freie Kulturarbeit nach einem 1990
verabschiedeten Konzept zur Professionalisierung und Sicherung einer breit gefächerten
Kulturlandschaft der Kommune.
Modifiziert
wurde das Konzept 1996 durch einen jeweils dreijährigen Budgetvertrag mit den
vier Kulturzentren. Der zuletzt 2001 geschlossene Vertrag ist bis Ende 2004
gültig.
Derzeit
sind unter der Haushaltsstelle 3000.718.0000.6 für die Förderung der
Kulturzentren 280.567 € veranschlagt. Der größte Teil dieser Summe wird
in den vier Zentren für Personalkosten vergeben, während die Mittel für die
rund 500 jährlichen Veranstaltungen von den Kulturzentren in der Regel
selbständig akquiriert werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kürzung
der Mittel zu einer Reduzierung von Arbeitskräften (Entlassungen) in den
Kulturzentren führt. Dies sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Unter
diesem Aspekt wurden in 2004 mehrmals Gespräche mit den Kulturzentren geführt,
um gemeinsam zu einem Kürzungsvorschlag zu finden, der die Arbeitsgrundlagen
der Zentren bzw. eines der Zentren nicht gänzlich gefährdet. Daraus ergab sich
der gemeinsam erarbeitete Vorschlag, die Indexsteigerung ab 2005 generell
einzusparen, was einer Summe von 7.000 € entspricht und darüber hinaus
weitere 6.000 € des Gesamtzuschusses zu kürzen, wobei die Kulturzentren
selbst miteinander vereinbaren, welchem Haus welche Höhe an Kürzung davon
zugemutet werden kann.
Es ergibt
sich daraus somit eine Einsparung von 13.000 € jährlich ab 2005.
Die
Jazzförderung wird unter der Haushaltsstelle 3000.718.00 305 geführt und war in
2004 mit 4.000 € veranschlagt. Durch eine 20prozentige Haushaltssperre
standen in diesem Jahr 3.200 € zur Verfügung, die zur Förderung von
Jazz-Konzerten zur Verfügung gestellt wurden. Diese wurden seit der Auflösung
des Jazz Clubs von der Galerie Michael Schlieper durchgeführt und gewährleisteten
zumindest ein kleines, anspruchsvolles Konzertprogramm für Hagen. Durch die
Schließung der Galerie wird in Zukunft dieser Veranstaltungsort nicht mehr zur
Verfügung stehen. Eine Nachfolgeorganisation für den Jazz-Club wurde bislang
nicht gegründet. Es finden weiterhin unter Eigenregie einiger ehemaliger
Mitglieder in loser Abfolge Konzerte in der Catakombe statt. Die Streichung des
Zuschusses Jazzförderung wird damit keine bestehenden Strukturen zerschlagen,
allerdings den Neuanfang einer vergleichbaren Initiative ungleich erschweren
bzw. unmöglich machen.
a) Auswirkungen auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler Leistungserbringung
Die Kürzung der Zuschüsse für die freien Kulturzentren wird einen erneuten Kraftakt in der ergänzenden Beschaffung entsprechender Drittmittel durch die sowieso arg in Finanznot stehenden Zentren notwendig machen. Doch besteht die positive Grundeinschätzung aller Akteure, dass diese Kompensation zu leisten ist, wenn gleichzeitig die Erneuerung der Zuschussverträge ab 2005 erneute langfristige Planungssicherheit gewährt.
Durch die Streichung der Jazzförderung wird die Chance auf Etablierung eines neuen Jazz Clubs genommen. Derzeit sind allerdings solche Bemühungen auch nicht in Sicht.
b) Auswirkungen
auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten
Der Wegfall eines Teils der Zuschüsse der freien Kultur wird im Kulturamt aufgrund des im Verhältnis geringen Arbeitsaufwands der entsprechenden Mitarbeiterin keine Auswirkungen auf die Personalkostensituation haben.
c) Prognosen
über mögliche Folgekosten der jeweiligen Einsparmaßnahmen
Folgekosten sind nicht zu erwarten.
