Beschlussvorlage - 0677/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Spende der Sparkasse an den Gewährträger Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.12.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die Spende der Sparkasse Hagen in Höhe von 500.000 Euro wird mit Dank angenommen.
Die Spende
wird im Jahr 2004 für gemeinnützige, soziale Zwecke entsprechend der in der
Anlage dargestellten Auflistung verwendet.
Die
Stadtkämmerin wird ermächtigt, im Bedarfsfalle notwendige außerplanmäßige
Bewilligungen zu erteilen.
Sachverhalt
Die Sparkasse Hagen hat der Stadt Hagen im Jahr 2004 eine Spende in Höhe von 500.000 Euro für gemeinnützige Zwecke überwiesen.
Der von der
Sparkasse Hagen gespendete Betrag soll im Jahr 2004 für die in der Anlage
aufgeführten gemeinnützigen, sozialen Spendenzwecke verwendet werden.
Aus dem ersten
Teil der beigefügten Anlage ist die bisher vorgesehene Verwendung entsprechend
der im Haushaltsplan 2004 vorgenommenen Veranschlagungen ersichtlich.
Für die
darüber hinaus aufgeführten neuen Spendenverwendungszwecke bittet die
Verwaltung um entsprechende Beschlussfassung. Weiterhin ist es vorsorglich
erforderlich, der Stadtkämmerin generell die Ermächtigung zu erteilen, diese
Beträge ggfs. außerplanmäßig bereitstellen zu können, um so sicherzustellen,
dass eine Verwendung der gespendeten Mittel in diesem Kalenderjahr noch
ermöglicht werden kann.
Sollte im
Einzelfall eine zweckbezogene Verwendung der Spenden nicht möglich sein, wird
die Verwaltung sicherstellen, dass die Mittel im nächsten Haushaltsjahr
entsprechend des vom Rat der Stadt festgesetzten Verwendungszweckes verwendet
werden können.
Die Verwaltung
bittet um entsprechende Beschlussfassung.

02.12.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Spende der Sparkasse Hagen in Höhe von 500.000 Euro wird mit Dank angenommen.
Die Spende
wird im Jahr 2004 für gemeinnützige, soziale Zwecke entsprechend der in der
Anlage dargestellten und durch Schreiben vom 26.11.2004 geänderten Auflistung
verwendet.
Die
Stadtkämmerin wird ermächtigt, im Bedarfsfalle notwendige außerplanmäßige
Bewilligungen zu erteilen.