Beschlussvorlage - 1015/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr.: 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee–hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.02.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.12.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.12.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.02.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.12.2010
| |||
|
|
24.02.2011
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr.: 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee– gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt entlang des südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB – Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und dem in das Plangebiet miteinbezogenen Freibad Hengstey an der Seestraße.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke:
Gemarkung Boele, Flur 1:
48 (tlw.), 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 79, 80, 81, 85, 90, 91, 92, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 120, 122, 123, 124, 125, 126.
Gemarkung Boele, Flur 2:
9, 10, 14, 15, 16, 19, 130, 131, 133, 134, 136, 152, 187, 192 (tlw.), 213, 419 (tlw.), 420.
Gemarkung Boele, Flur 29:
13 (tlw.), 70 (tlw.), 71, 72, 73, 130, 131.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs– / Erschließungskonzepte im 2. Quartal 2011 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Bebauungsplanverfahren dient der frühzeitigen städtebaulichen Begleitung der
Überlegungen zur Einrichtung eines einzigartigen, neuen Verladesystems im
kombinierten Ladungs– / Güterverkehr (Cargo–Beamer) auf den Flächen
des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey und dessen Anschluss an das
überörtliche Straßennetz unter Berücksichtigung der Belange der Stadt Hagen im
Hinblick auf die Erstellung einer Freizeit– / Freiraumlandschaft am
südlichen Ufer des Hengsteysees.
Begründung
Die
regionalplanerischen und städtischen Zielvorstellungen sehen im Bereich des Südufers
des Hengsteysees Freizeit– und Erholungsnutzung vor.
Parallel
plant ein Investor auf der Fläche des ehemaligen Bahnhofs Hengstey, mit einer
neuartigen Verladetechnik LKW-Sattelauflieger von der Straße auf die Schiene
(und umgekehrt) zu verladen. Als Erschließung ist – ausgehend von der
BAB-Anschlussstelle Hagen-Nord der A1 – die Dortmunder Straße mit einem
neu zu bauenden Abzweig in Höhe der querenden Gleisanlagen bzw. des
Biker-Parkplatzes am Hengsteysee vorgesehen. Bei voller Auslastung der
Verladestation „Cargo-Beamer“ ist mit täglich bis zu 800 LKW zu
rechnen.
Der
Betrieb und die Erschließung einer Verladestation stehen im Konflikt zu den
städtischen Planungen. Um diese konkurrierenden Ziele untereinander abwägen zu
können, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Planungsrecht:
Im Gebietsentwicklungsplan ist dieser Bereich im wesentlichen
dargestellt als:
- Allgemeine Freiraum–
und Agrarbereiche mit den Freiraumfunktionen:
- Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung,
- Regionale Grünzüge
- Grundwasser und
Gewässerschutz
sowie:
- ASB (Allgemeine
Siedlungsbereiche) für zweckgebundene Nutzungen,
hier:
Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen (im Bereich Freibad)
Der
Flächennutzungsplan (FNP) stellt für diesen Bereich dar:
- Flächen für
Bahnanlagen
- Grünfläche
(Parkanlage, Freibad)
- Flächen für die
Forstwirtschaft
- öffentliche
Parkfläche
[in Teilbereichen des einzuleitenden
Bebauungsplans lt. FNP
"Überschwemmungsgebiet"]
Der
Landschaftsplan setzt für diesen Bereich fest:
- teilweise
Landschaftsschutzgebiet, lfd. Nr. 1.2.2.1: "Landschaftsschutzgebiet
"Hengsteysee / Ruhr, Südufer""
- Teilweise: "Entwicklungs–,
Pflege– und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG lfd. Nr. 4.2.1"
hier: "Anpflanzungen § 26 (2)
LG: "Feldhecke"
- lfd. Nr. 4.2.1:
"Anpflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von ca. 400 m nördlich
der DB – Trasse bei Bathey."
Im
Altlastenkataster der Stadt Hagen ist die gesamte Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs
Hengstey als Altlastenfläche gekennzeichnet.
Sonstiges:
Der
südliche Bereich des Plangebietes (Freibad) liegt in der Wasserschutzzone III der
Wassergewinnungsanlage / des Wasserwerkes Hagen–Hengstey.
Städtebauliche
Werte:
Gesamtfläche
des Geltungsbereiches: ca. 334 000 m2
Anlage:
Übersichtsplan
Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
