Beschlussvorlage - 0001/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

In der Sitzung am 24. November 2010 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Haspe über den Neubau am Standort des ehemaligen Hochbunkers in Haspe informiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Planungskonzept für den Vorplatz unter Einbeziehung der Bäume zu entwickeln.

Die vor dem Bunker befindlichen 3 Bergahorn sind durch die Abrissmaßnahme  stark geschädigt und können nicht erhalten werden. Deshalb ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.

 

Standorte der Bäume

 

In der Anlage sind drei Pläne zum Vorplatz dargestellt: Ein Plan stellt den Bestand dar. Die beiden anderen Pläne stellen das Torhaus mit der Neupflanzung der Bäume dar, einmal am Standort der alten Bäume und einmal mit etwas auseinander gerückten Baumscheiben zur stärkeren Betonung der Wegeachse durch das Torhaus. Hierbei wird allerdings das bisherige Gliederungsprinzip der bestehenden Pflasterbänder verlassen und es entstehen ungleiche Abstände zwischen den Bäumen. Die enge Stellung der beiden linken Bäume erschwert die notwendige Anleiterbarkeit des Neubaus. Außerdem zeigt die Überlagerung mit den Leitungsplänen, dass kaum Spielraum für eine Verschiebung der Baumstandorte besteht. Eine genaue Prüfung ist noch nicht erfolgt. Möglicherweise ist mit einem erhöhten baulichen Aufwand zu rechnen.

Die Verwaltung schlägt aus den genannten Gründen eine Ersatzpflanzung mit

3 Bäumen an gleicher Stelle vor (Planungsvariante 1).

 

Auswahl der Baumarten

 

Zur Auswahl der Baumarten gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

 

1. Pflanzung von 3 Säulenbäumen (Säuleneberesche oder Säulenhainbuche)

Sowohl die Bäume der angrenzenden Kölner Straße als auch die 3 im Hochbeet befindlichen Bäume der Voerder Straße besitzen eine kleine Krone und werden über die derzeitige Wuchshöhe nicht wesentlich hinauskommen. Bei einer Pflanzung von

3 Säulen wird die vertikale, streng gegliederte Achse des Gebäudes besonders herausgestellt. Gleichzeitig wird der Durchgang zum Hüttenplatz betont. Zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität des Platzes tragen die Bäume nur wenig bei, durch die hohe schmale Krone werden die Bäume eher von weitem wahrgenommen.

 

2. Pflanzung von 3 Bäumen mit schirmartiger Krone (Zierkirsche oder Hohe Nelkenkirsche)

Bei dieser Variante bleiben die Bäume zwar relativ klein, erreichen aber eine beachtliche Kronenbreite. Somit reihen sie sich in die horizontale Achse der vorhandenen Nachbarbäume ein. Die Obergeschosse des Gebäudes, insbesondere die farbige vertikale Mittelachse, werden kaum verdeckt. Befindet sich der Fußgänger direkt auf dem Platz, werden die Blüten und die Herbstfärbung der Bäume unmittelbar erlebt. Weitere Sitzmöglichkeiten im Kronenbereich der Bäume werden sicher dankbar angenommen und könnten zu einer noch besseren Aufenthaltsqualität des Platzes beitragen.

 

Aus architektonischer Sicht überwiegen die Vorteile bei einer Bepflanzung mit Säulenhainbuchen:

Durch die vertikale Ausrichtung dieses Baumes korrespondiert die Bepflanzung mit der vertikalen Gliederung des Torhauses. Darüber hinaus würde die geringe Ausladung der Baumkronen die Sichtbeziehungen sowohl von Außen wie auch von Innen weniger beeinträchtigen. Dem Betrachter erschließt sich die Situation somit deutlicher. Die Aufmerksamkeit wird auf den neu gestalteten Durchgang gerichtet, dessen Akzeptanz durch den Benutzer von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.

 

Pflanzung der Bäume

 

Am Standort der Baumscheiben und der Überdeckung der Pflanzgrube mit Gitterrosten ändert sich nichts. Lediglich sollte zusätzlich noch ein passender Stammschutz der jungen Bäume vorgesehen werden. Somit kann die Platzfläche wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Aufgrund der Wiederverwendung der alten Baumstandorte muss der Untergrund  für ein gesundes Baumwachstum sorgfältig vorbereitet werden. Ein Bodenaustausch ist unumgänglich. Hierbei gelten die DIN 18915 und 18916 sowie die Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: „Standortvorbereitungen für Neupflanzungen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) Ausgabe 2004.

Die Einzelheiten dazu werden wie die Wiederherstellung der Platzfläche und Übernahme der Kosten in einer Straßenrechtlichen Vereinbarung mit dem Vorhabenträger festgelegt.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.01.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe stellt ihre Entscheidung zurück, bis das neue Gebäude fertig gestellt  ist und wird dann bei einem Ortstermin eine Entscheidung treffen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0