Beschlussvorlage - 1059/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung eines Ladenlokals in Annahmestelle für Sportwetten auf dem Grundstück Berliner Straße 131 (Bauantrag)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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27.01.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt erneut ein Bauantrag: Nutzungsänderung eines
Ladenlokals in Annahmestelle für Sportwetten auf dem Grundstück Berliner Straße
131
Gemarkung Haspe, Flur 21, Flurstück 86 vor.
Die Größe des Ladenlokals beträgt ca. 60 qm.
Der Vorgang war unter dem Aktenzeichen 2/63/BA/0088/10 Gegenstand der
Baugesuchskonferenz vom 25.11.10.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im
Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es
ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. MI (Mischgebiet) zu
beurteilen.
In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich
zugestimmt.
Die beabsichtigte Nutzung ist in einem Mischgebiet zulässig.
Die notwendigen zwei Stellplätze sollen per Baulast auf dem
gegenüberliegenden Grundstück Berliner
Straße 118 gesichert werden.
Anmerkung:
Bereits am 7.8.2008 lag der o.g. Antrag der Verwaltung zur Genehmigung
vor. (Aktenzeichen : 2/63/BG/0360/08) Die notwendigen Stellplätze konnten zum
damaligen Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden. Der Antrag auf Ablösung der
Stellplatzverpflichtung wurde abgelehnt (siehe Vorlage 0871/2008) und somit mit
Schreiben des Bauordnungsamtes vom 5.3.09 der gesamte Bauantrag.
Da das Wettbüro an dieser Stelle schon längere Zeit vorhanden ist, wurde
das Bauordnungsamt bereits mehrfach aufgrund von Betreiberwechsel
ordnungsbehördlich tätig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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255,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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27.01.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauantrag: Nutzungsänderung eines Ladenlokals
in Annahmestelle für Sportwetten auf dem Grundstück Berliner Straße 131 wird
zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die
Baugenehmigungsbehörde in der Baulasterklärung aufzunehmen, dass die
Stellplätze dauerhaft (24 Stunden) erreichbar sein müssen.