Berichtsvorlage - 0042/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Biologische Stationen Umweltzentrum Hagen e.V. und Ennepe-Ruhr-Kreis e.V. hier: Maßnahmenpaket 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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25.01.2011
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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27.01.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Siehe unten.
Begründung
Seit
dem 1.01.2006 wird die Biologische Station Hagen gemäß der geänderten
Förderrichtlinie für die Biologischen Stationen in NRW (FÖBS) im Vergleich zur
früheren „Modellförderung UMWELTZENTRUM Hagen“ finanziert.
Seit
2008 arbeiten alle Biologischen Stationen in NRW nach den vom Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- u. Verbraucherschutz (MKULNV)
vorgegebenen Schwerpunktsetzungen. Nach den Kürzungen der Landesförderung
zuletzt im Jahr 2008 um ca. 13 %, beträgt das für 2011 bewilligte Gesamtvolumen
wie auch in den Vorjahren nunmehr 139.088 €, der Landesanteil von 80 %
beläuft sich auf 111.271 €. Aufgrund des Beitrittes des Regionalverbandes
Ruhr (RVR) im Januar 2010 in den Trägerverein der Biologischen Station und
seines Zuschusses von 10.000 € verringerte sich der Anteil der Stadt Hagen
im letzten Jahr auf 17.817 €.
Vorbehaltlich
eines gleich hohen Zuschusses seitens des RVR in diesem Jahr, wird der Anteil
der Stadt Hagen an der Finanzierung der Biologischen Station gleichbleiben.
Innerhalb
des aktuell zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens sind die bisherigen
Arbeitsschwerpunkte gemäß der FÖBS verbindlich umzusetzen.
Die
regionalen Besonderheiten der bisherigen Arbeit der Biologischen Station
Umweltzentrum Hagen werden im Rahmen der Entwicklung eines „Regionalen
Profils“ berücksichtigt und aufgrund der Randlage zum Ruhrgebiet weiter
ausgebaut. So sollen für die Stadt und die Region bedeutende Planungsinhalte
und Arbeitsfelder von der BioStation öffentlichkeitswirksam bearbeitet werden,
z.B. die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur umweltpädagogischen
Nutzung des umgestalteten Koenigsees oder das umweltpädagogische Konzept am
Standort der Biologischen Station am Haus Busch.
Traditionelle
Inhalte sind z.B. die langjährigen Bestrebungen zum Schutz der Fledermäuse;
hier gilt das besondere Interesse dem Großen Mausohr, das Höhlentier des Jahres
2011, das seit einigen Jahren in Hagen dank der intensiven Arbeit der
Einrichtung deutliche Bestandszunahmen verzeichnen kann. Der Schutz der
Streuobstwiesen, umfangreiche Maßnahmen zur Bestandssicherung der Amphibien-
und Reptilienbestände oder Pflege der heckengeprägten Kulturlandschaften für
den Neuntöter, sollen weiterhin tatkräftig umgesetzt werden. Der Bereich der
Pflege von Naturschutzgebietsflächen wurde hingegen auf dem verringerten Fördervolumen
der Vorjahre festgeschrieben.
2009
wurde seitens der Landesregierung den Biologischen Stationen in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis
eine verstärkte Zusammenarbeit zwingend vorgegeben. Im Rahmen einer zukünftigen
engen Zusammenarbeit mit der Biologischen Station des Ennepe-Ruhr-Kreises
werden auch über die Stadtgrenzen hinaus Veranstaltungen in den o. g.
Themenbereichen angeboten, z.B. gemeinsame
Seminarveranstaltungen zu Fledermäusen und Obstwiesen. Im Gegenzug werden die
Ennepetaler Mitarbeiter in Hagen einzelne thematische Veranstaltungen mit
eigenen Beiträgen bereichern.
Der
AMP 2011 wurde am 22.10.2010 im Trägerverein der Biologischen Station Hagen und
im gemeinsamen Dachverein der beiden Stationen am 25.11.2010 verabschiedet und
mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Der gemäß der Vorgaben der
Bezirksregierung vereinfachte Arbeits- und Maßnahmenplan ist zur Kenntnisnahme
als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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X |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
|
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
1.55 |
Bezeichnung: |
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Produkt: |
1.55.40.08 |
Bezeichnung: |
Biologische Station |
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Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
531 800 |
27.818 € |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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37,6 kB
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