Mitteilung - 0040/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Oktober vorigen Jahres wurde die gen. Immobilie zum Verkauf ausgeschrieben. Gemäß Beschluss des Rates der Stadt vom 12.02.2009 beinhaltete diese Ausschreibung folgende Eckpunkte:

 

  1. Das Grundstück ist nach Abbruch der aufstehenden Gebäude durch den Käufer städtebaulich neu zu gestalten und zu bebauen.

 

  1. Es ist eine Wohnbebauung vorzusehen, wobei sich der Käufer an den 3 städtebaulichen Vorschlägen orientieren soll:

·         Variante A: 10 freistehende Einfamilienhäuser

·         Variante B: 14 Reihenhäuser

·         Variante C: 40 Eigentumswohnungen

 

  1. Nebenangebote unter evtl. Erhalt von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen werden zugelassen.

 

Als Abgabefrist für Kaufangebote wurde der 15.12.2010 festgesetzt.

 

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat es für die Immobilie keine Interessensbekundungen, geschweige denn eine Bewerbung gegeben. Die Rahmenbedingungen, nämlich die vorgegebenen Nutzungskonzepte und insbesondere die hohen Abbruchkosten für die aufstehenden Gebäude (Schätzung der GWH = 980.000,-- €) lassen ein Invest offenkundig unwirtschaftlich erscheinen.

 

Ein Verzicht auf besondere Vorgaben zur Nutzung des Geländes sowie auf die Abbruchverpflichtung der aufstehenden Gebäude könnte möglicherweise eher das Interesse von Investoren an der Immobilie erwecken. Folge könnte jedoch sein, dass das nur optional zum Kaufgrundstück gehörende Gebäude Obere Isenbergstr. 11 unter Umständen von der Stadt abgebrochen werden müsste (Kostenschätzung GWH = ca. 205.000,-- €).

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.01.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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03.02.2011 - Haupt- und Finanzausschuss