Beschlussvorlage - 1030/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee -hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.02.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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07.12.2010
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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09.12.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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01.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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24.02.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee – sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 15.12.2005.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee – umfasst Teilflächen des Grundstücks der Gemarkung Boele, Flur 2, Flurstücke 14, 15 und 420 jeweils teilweise.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich
Begründung
Dem
Antrag des Vorhabenträgers BauTeam in Hagen GmbH, Projektentwicklung, vom
02.11.2005 zur Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für
die Anlage eines Lauftreffs / Beachclubs am Hengsteysee entsprechend, hat der
Rat der Stadt Hagen am 15.12.2005 die Einleitung des Verfahrens für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub
Hengsteysee - beschlossen.
Die
Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens erfolgte in 02.01.2006.
Die
Verfügungs– / Nutzungsmöglichkeit des Vorhabenträgers über das Grundstück
konnte von diesem bzw. weiteren Interessenten in diesem Bereich in
Verhandlungen (über Nutzungsrechte / Grundstücksankauf) mit den
Grundstückseigentümern nicht erlangt werden.
Aufgrund
inzwischen geänderter Rahmenbedingungen zur Nutzung der Flächen am Südufer des
Hengsteysees ist eine Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger nicht
mehr gewährleistet / zu erwarten.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10/05 (576) –
Lauftreff / Beachclub Hengsteysee – soll gleichzeitig mit der
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.:8/10 (623) –Südufer
Hengsteysee–, der den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen soll,
eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan
Lage und Geltungsbereich des eingeleiteten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
10/05 (576) – Lauftreff / Beachclub Hengsteysee –
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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479,7 kB
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