Berichtsvorlage - 0733/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnbebauung Sportplatz Quambusch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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19.01.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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27.01.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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01.02.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeit einer Entwicklung
und Vermarktung des städtischen Sportplatz Am Quambusch als Wohnbauland
vertiefend zu überprüfen. Dabei sind auch Umfang und Ort der notwendigen
Ersatzinvestitionen zu klären und darzustellen.
Die Ergebnisse werden im 2. Quartal 2011 vorgestellt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Aufgabe und Vermarktung des Sportplatzes Quambusch wurde bereits in der Vorlage
„Haushaltskonsolidierung – Pakt mit dem Hagener Sport“ (Drucksachen- Nr. 0489/2009) empfohlen. Der
Rat der Stadt Hagen hatte am 25.03.2010 diese Vorlage mit Ausnahme der Sportplätze
„Loheplatz“ und „Quambusch“ beschlossen. Die Beratung
über die Vermarktung der Fläche Quambusch wurde vertagt.
Bei
Vermarktung der Flächen sind die unten aufgeführten planerischen Aspekte zu
berücksichtigen.
Mit
Beschluss dieser Vorlage geht der Auftrag an die Verwaltung, die
Wirtschaftlichkeit vor dem Hintergrund der erforderlichen Ersatzinvestitionen
zu prüfen.
Begründung
Wohnbebauung Sportplatz Quambusch
Die
Aufgabe und Vermarktung des Sportplatzes Quambusch wurde bereits mittels der
Vorlage „Haushaltskonsolidierung – Pakt mit dem Hagener
Sport“ (Drucksachen- Nr.
0489/2009) von der Fachverwaltung in die Diskussion gebracht. Der Rat der Stadt
Hagen hatte am 25.03.2010 diese Vorlage mit Ausnahme der Sportplätze
„Loheplatz“ und „Quambusch“ beschlossen. Die Beratung
über die Vermarktung der Fläche Quambusch wurde vertagt. Umfang und Ort der
notwendigen Ersatzinvestitionen müssen noch geprüft und geklärt werden.
Städtebauliche Planung
Das
Sportplatzgrundstück eignet sich aus städtebaulicher Sicht für eine
Wohnbebauung. Die nördlich und westlich benachbarte Bebauung besteht aus
Reiheneigenheimen. Eine Eigenheimsiedlung würde sich einfügen. Für Doppelhäuser
wird zur Zeit eine bessere Vermarktungsmöglichkeit gesehen. Für eine
verbindliche Aussage wäre jedoch eine Beobachtung des Immobilienmarktes
erforderlich. Es könnten ca. 28
Einfamilienhäuser auf ca. 10.000 qm Nettowohnbauland entstehen. Die
Infrastruktur bietet: Busanbindung, S-Bahnhaltestelle, Grundschule,
Kindergarten und einen kleinen Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung des
täglichen Bedarfs an der Louise-Märcker-Straße (ca. 400 m).
Damit
es aufgrund der benachbarten S-Bahn-Strecke nicht zu einem Immissionskonflikt
kommt, ist im südlichen Bereich des Grundstückes ein Lärmschutzwall vorzusehen.
Ein ca. 150 m langer Wall muss oberhalb der Böschung zum
Bahngleis angelegt werden. Ein Schallimmissionsschutzgutachen bezüglich der
S-Bahn kann Aufschluss über die Wirksamkeit und über die exakt erforderliche
Höhe des Walles geben. Eventuell kann das Erdreich aus den Baugruben hier
verfüllt werden, was die Kosten für den Wall mindert (Bodengutachten
erforderlich).
Planungsrecht
Für
den Sportplatz liegt kein Bebauungsplan vor. Der Flächennutzungsplan stellt
eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Der nördlich
angrenzende Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1955 setzt Bau- und
Straßenfluchtlinien fest und kann als reines Wohngebiet angesehen werden.
Da dieser Bereich als Außenbereich
angesehen werden muss, ist für eine Bebauung in dieser Größenordnung ein
Bebauungsplan aufzustellen.
Dabei wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt.
Dieser ermittelt die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die an einem anderen
Ort durchgeführt werden können. Die Sportplatzfläche wird wahrscheinlich von
ökologisch geringem Wert sein, der evtl. durch Waldumbaumaßnahmen (Nadelwald zu
Laubmischwald) auf von Windwurf geschädigten Forstflächen (Kyrill) ausgeglichen
werden könnte.
Wirtschaftlichkeit :
Das
Gelände des Sportplatzes ist zur Zeit nicht unmittelbar durch eine öffentliche
Kanalisation erschlossen. Für die geplante Bebauung muss ein öffentlicher Kanal
gebaut werden. Die unterhalb verlaufende
Kanalisation „Am Quambusch“ ist sowohl aus hydraulischer als
auch aus bautechnischer Sicht zu sanieren. Die umfangreichen Kanalsanierungs-
und Kanalbaumaßnahme könnte in 2-3 Jahren erfolgen.
Es
kann also für dieses Baugebiet mit höheren Erschließungskosten kalkuliert
werden, als für den Bereich Jungfernbruch. Zudem ist ein Lärmschutzwall
(Erdwall) für ca. 90.000 € anzulegen.
Es
könnten ca. 10.000 qm Nettobauland entstehen, welches voll erschlossen für ca.
2.045.000 € verkauft werden kann. Abzüglich der Erschließungskosten, der
Bestandwerte und sonstiger Kosten (z.B. Abriss des Vereinsheims, Lärmschutzwall)
kann ein Ertrag von ca. 260.000 € verbucht werden.
Fazit :
Insgesamt
können auf dem Sportplatz ca. 10.000 qm Nettobauland für ca. 28
Einfamilienhäuser entwickelt und mit einem Gewinn
von ca. 260.000 €
veräußert werden.
In
der Vorlage „Haushaltskonsolidierung – Pakt mit dem Hagener
Sport“ (Drucksachen- Nr.
0489/2009) wird als Bedingung für die Umsetzung der Maßnahme die gleichzeitig
notwendigen Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur der aufzunehmenden Anlagen
genannt.
Diese Ersatzinvestition
darf die Summe von ca. 260.000 € nicht
übersteigen, um nicht in die Verlustzone zu gelangen. Bei vollem Anspruch
dieser Summe für die erforderlichen Ersatzinvestitionen, verbleiben als
Konsolidierungsgewinn lediglich die eingesparten Unterhaltungskosten für den
Sportplatz. Von den Verkaufserlösen für die Grundstücke bliebe in diesem Fall
jedoch kein Effekt zur Haushaltskonsolidierung übrig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
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19.01.2011 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Sport- und Freizeitausschuss betrachtet die Einbringung der Vorlage
als 1. Lesung.
27.01.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Wirtschaftlichkeit einer Entwicklung und Vermarktung der städtischen
Sportplätze „Am Quambusch“ und „Auf der Klutert“ als
Wohnbauland unter Berücksichtigung eventueller Altlasten vertiefend zu
überprüfen. Dabei sind auch Umfang und Ort der notwendigen Ersatzinvestitionen
zu klären und darzustellen.
Ergebnisse sollen im 2. Quartal 2011 vorgestellt
werden.
24.02.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Wirtschaftlichkeit einer Entwicklung und Vermarktung der städtischen Sportplätze
„Am Quambusch“ und
„Auf der Klutert“ als Wohnbauland vertiefend zu überprüfen.
Dabei sind auch Umfang und Ort der notwendigen Ersatzinvestitionen zu klären
und darzustellen.
Die Ergebnisse werden im 2. Quartal 2011
vorgestellt.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |