Beschlussvorlage - 0008/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 03/11 (627) Gewerbegebiet östlich der Rehstraße hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.01.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.01.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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01.02.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 03/11 (627) Gewerbegebiet östlich der Rehstraße gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird im Westen von der Rehstraße, im Norden von der Wehringhauser Straße und der S-Bahnlinie, im Osten von der Minervastraße und im Süden bzw. Südwesten von der Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrenschritt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll im Frühjahr 2011 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
diesem Bebauungsplan soll die Entwicklung der zukünftigen Gewerbebrache
städtebaulich begleitet werden.
Begründung
Das
Versorgungsunternehmen Enervie plant den Standort an der Rehstraße aufzugeben
und sich auf einer bisher unbebauten Fläche auf der Haßleyer Insel anzusiedeln.
Die
weitere Entwicklung der dann brachgefallenen Gewerbeflächen soll mit dem hier
aufzustellenden Bebauungsplan städtebaulich begleitet werden.
Desgleichen
gilt für die Fläche des angrenzenden ehemaligen Schlachthofes. Es bestehen
Wegerechte, z. B. ein Zugangsrecht für die S-Bahn, die nicht nur vertraglich,
sondern auch planungsrechtlich gesichert werden sollten.
In
diesem Fall ist es besonders wichtig mit Hilfe des Planungsrechtes regulierend
eingreifen zu können.
Das
hier beschriebene Areal liegt innerhalb des noch in Aufstellung befindlichen
einfachen Bebauungsplans Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße.
Dieser Bebauungsplan wird aufgestellt um Einzelhandelsnutzungen im Bereich der
B 7 zu verhindern. Der Bebauungsplan soll im ersten Halbjahr 2011 rechtskräftig
werden.
Für
die zuvor genannten Grundstücke reicht ein einfacher Bebauungsplan mit seinen
rechtlichen Möglichkeiten nicht aus. Deshalb soll hier ein qualifizierter
Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Festsetzung bezüglich des Einzelhandels
wird in den qualifizierten Bebauungsplan übernommen.
Dieses
Bebauungsplanverfahren soll folgende Zielsetzungen verfolgen:
·
Analyse und
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Nachnutzung der noch bzw. vormals von
Enervie und Schlachthof genutzten Bereiche.
·
Vorrang und
Sicherung der Flächen für die Erhaltung, Reaktivierung und Revitalisierung
gewerblicher Bauflächen, auch vor dem Hintergrund des nur begrenzten Angebots
an gewerblich nutzbaren Bauflächen im Stadtgebiet insgesamt.
·
Darstellung der
vorrangigen Erschließung unter Berücksichtigung der Belastbarkeit der Rehstraße
und der Minervastraße. Es ist beabsichtigt eine Erschließung des ehemaligen
Schlachthofgeländes von der Rehstraße zu ermöglichen. Die äußere Erschließung
über die Rehstraße wird durch den Ausbau derselben sichergestellt.
Im
Verfahren muss auch die Altlastenproblematik geklärt werden. Es existieren zwar
bereits Gutachten, aber aufbauend darauf sind weitere Untersuchungen durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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647,7 kB
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