Beschlussvorlage - 0816/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag zwecks Änderung der Grünflächenfestsetzung im Bereich der Birkenstraße zwischen den Häusern 29 und 31 (Ehemals geplanter, zweiter Zugang/Eingang zur Kampfbahn Boelerheide).

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens (Plangebietsverkleinerung) umfaßt das Grundstück Gemarkung Boele, Flur 13, Flurstück 70.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung, einschließlich der Begründung vom 05.10.2004 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 05.10.2004 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

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Sachverhalt

Vorlauf:

Der Rat der Stadt Hagen hat den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, am 09.01.1975 als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung durch die Landesbaubehörde Ruhr wurde der Bebauungsplan am 31.03.1976 öffentlich bekanntgemacht und somit rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan weist für den Änderungsbereich die Festsetzung "Grünfläche, privat, Nutzung Sportplatz" aus.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Das Grundstück des Änderungsbereichs wird für den Betrieb des Sportplatzes nicht genutzt und auch künftig nicht benötigt. Das Sportamt hat keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes. Dieses momentan ungepflegte Brachgelände mit der Festsetzung "öffentliche Grünfläche" kann zur Bebauung freigegeben werden.

 

Zu diesem Zweck muß der o.a. Bebauungsplan geändert/verkleinert werden.

 

 

Verfahren:

Das Änderungsverfahren kann nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Das Planungsziel Wohngebiet, Schul- und Sportgelände wird durch die Änderung nicht beeinträchtigt.

Das Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der jeweils zuletzt gültigen Fassung durchgeführt.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen

 

 

Planung:

Das bislang als öffentliche Grünfläche festgesetzte Grundstück/Flurstück zwischen den Häusern Birkenstraße 29 und Birkenstraße 31 mit einer Fläche von 599 m2 soll zur Schließung der Baulücke in der südlichen Straßenrandbebauung der Birkenstraße genutzt werden.

 

 

Die Plangebietsverkleinerung eröffnet die planungsrechtliche Beurteilung der künftig möglichen Bebauung nach § 34 BauGB, d.h., das Vorhaben hat sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen, auch im Hinblick auf die erforderliche Berücksichtigung/Duldung der angrenzenden sportlichen Nutzung. Die Erschließung ist gesichert.

 

 

Anlage:

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung vom 05.10.2004

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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08.12.2004 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat verweist auf die Berücksichtigung der Eingriffsregelung und fordert, entsprechende Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

       12

 

 

Dagegen:

         0

 

 

Enthaltungen:

         0

 

 

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09.12.2004 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag zwecks Änderung der Grünflächenfestsetzung im Bereich der Birkenstraße zwischen den Häusern 29 und 31 (Ehemals geplanter, zweiter Zugang/Eingang zur Kampfbahn Boelerheide).

 

Geltungsbereich :

Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens (Plangebietsverkleinerung) umfaßt das Grundstück Gemarkung Boele, Flur 13, Flurstück 70.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/61 (014) -Schul- und Sportgelände Boelerheide-, 1. Nachtrag, 1. Änderung, einschließlich der Begründung vom 05.10.2004 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 05.10.2004 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss bittet den Rat der Stadt Hagen auf die Berücksichtigung der Eingriffsregelung zu verweisen  und  die Verwaltung aufzufordern, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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14.12.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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16.12.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen