Beschlussvorlage - 0868/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau von 12 Einfamilienhäusern mit Garagen in der verlängerten Breisacher Straßehier: Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 i.V. mit § 34 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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06.12.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2004
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Sachverhalt
Der
Verwaltung liegt eine Planung zu einer Wohnbebauung von 12 freistehende, ein-
bis zweigeschossige Einfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss, mit
Satteldach und Garage, im Bereich Breisacher Strasse vor. Die Antragsteller ist
die Aachener Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH, Mevissenstrasse 14,
50668 Köln.
Planungsrechtliche
Situation:
Flächennutzungsplan:
In der
Darstellung des Flächennutzungsplanes liegt das betreffende Grundstück in einer
Fläche für Gemeinbedarf.
Bebauungsplan:
Ein
rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Eine planungsrechtliche
Beurteilung muss gemäß § 34 BauGB erfolgen. Es liegt ein übergeleiteter
Fluchtlinienplan “Wormser Strasse / Breisacher Strasse” vor.
Städtebauliche
Situation:
Zur Zeit befindet sich auf dem Grundstück Breisacher Strasse, Gemarkung Hagen, Flur 13, Flurstück 559, ungenutzte Freifläche. Das Grundstück 559 wird in Einzelparzellen geteilt. Die einzelnen Grundstücksgrössen liegen zwischen ca. 400 bis 570 m², wobei sich die Gebäudegrundfläche auf ca. 70 m² beläuft.
Das
nördliche Baugebiet sollen über die vorhandene nordöstliche Breisacher Strasse
erschlossen werden. Die geplanten 12 Wohneinheiten werden über die geplante
öffentliche Stichstrasse “Breisacher Strasse” und deren abzweigenden
Privatstrassen erschlossen. Die Lage der öffentliche Strasse und die sich
anschließende Bebauung wird orientiert sich weitegehend an den Strassen- und
Baufluchtlinien des o.g. Fluchtlinienplanes. Die geplante Bebauung schließt im
südlichen Bereich an den einzuleitenden Satzungsbereich nach § 34 (4)
“Mühlhauser Strasse” an. Die Gebiete werden über einen Fußweg
miteinander verbunden.
Die
Breisacher Strasse soll nicht für den PKW Durchgangsverkehr freigegeben
werden und endet am westlichen Grundstücksrand vor dem Verbindungsweg Wormser
Strasse in einem öffentlichen Wendehammer für PKW. Eine fußläufige Verbindung
zur Wormser Strasse soll weiterhin über das städtische Grundstück 561 erfolgen.
Die Wormser Strasse wird in dem westlichen Teil aufgeweitet und versiegelt,
sodass eine Durchfahrt für Ver- und Entsorgungs-, sowie Rettungsfahrzeuge
gegeben ist. Die rechtlichen Grundlagen der Erschließung werden über einen
Erschließungsvertrag mit der GWG, der Stadt Hagen und der Aachener SWG
geregelt.
Beurteilung:
Gemäß des
Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses (STEA) vom 28.02.2002 soll ein
Konzept zur Offensive gegen die Abwanderung aus Hagen erarbeitet werden.
Wesentliches Ziel ist insofern die Deckung des veränderten Wohnbedarfs der
Hagener Bevölkerung. Auch die Bebauung der Freiflächen im Bereich Breisacher
Strasse kann einen Beitrag dazu leisten. Gerade im Stadtbezirk Eilpe / Dahl ist
es notwendig neue, bedarfsorientierte Wohnbauflächen –freistehende
Einzelhäuser- zu aktivieren, weil aktuell sehr geringe Flächenreserven für den
Wohnungsbau in einer gewachsenen Infrastruktur zur Verfügung stehen.
Weil mit
der Errichtung von Wohngebäuden an dieser Stelle eine sinnvolle Abrundung der
vorhandenen Bebauung ermöglicht wird, fügt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in
die Eigenart der näheren Umgebung unter Berücksichtigung der charakteristischen
Siedlungsstruktur ein.
