Beschlussvorlage - 0860/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Wie bereits in den Medien berichtet hat am 10.11.2004 im Düsseldorfer Landtag erneut ein Gespräch über den Bau des Schumacher-Museums stattgefunden. Von Seiten der Landesregierung haben Kulturminister Dr. Vesper und Innenminister Dr. Behrens sowie Spitzenbeamte aus der Staatskanzlei und den beteiligten
Ministerien daran teilgenommen. Weiterhin vertreten waren Frau Regierungspräsidentin Drewke und für die Emil-Schumacher-Stiftung Rechtsanwalt Grawert. Die Stadt Hagen war vertreten durch den Oberbürgermeister, den Beigeordneten für Kultur und die Stadtkämmerin.

 

Zu Beginn des Gesprächs wies Minister Dr. Vesper darauf hin, dass nach der Absage der Familie Schumacher, das Werk Emil Schumachers der Stadt Hagen für das geplante Museum zur Verfügung zu stellen, der Leiter der Staatskanzlei, Minister Kuschke sowie er selbst Gespräche mit der Familie und der Stiftung geführt hätten. Sowohl Minister Dr. Vesper wie auch Rechtsanwalt Grawert machten in ihrer Darstellung deutlich, dass für beide Seiten in diesen Gesprächen weder der Standort neben dem Karl-Ernst-Osthaus-Museum noch das bisher vom Rat beschlossene gesamte Bauprojekt zur Disposition gestanden hätten. Vielmehr sei dahingehend Einvernehmen erzielt worden, dass allein das vom Rat beschlossene Gesamtprojekt Emil-Schumacher-Museum für die Familie Schumacher Grundlage einer positiven Entscheidung sein könne. Da auch von Seiten des Landes zugesichert worden sei, die vollständige Verwirklichung des Projektes mitzutragen, sei dies bei den weiteren anstehenden Entscheidungen zu berücksichtigen.  Im übrigen war die Haushaltssituation der Stadt in diesem Zusammenhang kein Gegenstand der Erörterung.

 

Nachdem Dr. Vesper nochmals den Kostenrahmen für den Museumsbau in Höhe von rd. 26,9 Millionen Euro bestätigt und die vom Land NRW zugesagte Fördersumme in Höhe von 10,7 Mio. Euro bekräftigt hatte, wurde von Seiten der Stadt und der Stiftung darauf hingewiesen, dass der städtische Anteil auf
4 Mio. Euro begrenzt werden sollte. Stiftung und Stadt würden sich verpflichten, die dann zur Finanzierung fehlenden Mittel  durch Einwerben von Sponsorengeldern und/oder durch Kostenreduzierung aufzubringen. Dies wurde von allen Gesprächsteilnehmern akzeptiert.

 

Um das einvernehmliche Signal des gemeinsamen Willens von Land, Kommunalaufsicht und Stadt zu dokumentieren, waren sich alle Seiten einig, dass ein Weg gefunden werden müsste, der dem Fortgang des Projektes auch rechtliche Sicherheit geben könnte. Eine solche gemeinsame Grundlage sei auch erforderlich, damit weitere Diskussionen der Entscheidungsträger auf einer sachlichen Basis geführt werden. Von Seiten der Stadtkämmerin wurde daher vorgeschlagen, den Bewilligungsbescheid unter der Bedingung zu erteilen, dass bis Ende März 2005 der Nachweis über ein Sponsoring bzw. eine Kostenreduzierung in einer Gesamthöhe von 4,1 Mio. Euro erbracht werde. Sowohl Minister Dr. Vesper als auch Innenminister Dr. Behrens stimmten diesem Vorschlag zu und erklärten, alles Erforderliche in die Wege zu leiten, um die Erteilung des Bewilligungsbescheides durch die Regierungspräsidentin noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

Abschließend äußerten alle Beteiligten die Hoffnung, auf diese Weise die Familie Schumacher bewegen zu können, ihre Absage nochmals zu überdenken.

 

Zwischenzeitlich haben der Oberbürgermeister, der Erste Beigeordnete und die Stadtkämmerin weitere Gespräche mit Rechtsanwalt Grawert als Stiftungsvertreter geführt, um das Vorgehen hinsichtlich der Gespräche mit Sponsoren abzustimmen. Entsprechende Gespräche sollen in den nächsten Tagen und Wochen stattfinden.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2004 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.11.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen