Beschlussvorlage - 0004/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Nutzungsänderungsantrag: zwei baulich getrennte Spielhallen in ehem. Einzelhandelsgeschäft auf dem Grundstück Wehringhauser Straße 25c wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Nutzungsänderungsantrag vor:

Zwei baulich getrennte Spielhallen in ehem. Einzelhandelsgeschäft auf dem Grundstück Wehringhauser Straße 25c  (Grothe-Center)

Gemarkung Hagen, Flur 29, Flurstücke 486 u.a.

 

Der Vorgang war unter dem Aktenzeichen 2/63/BA/0073/10 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 23.12.10.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Fläche (gewerbliche Baufläche) dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebauung nach § 34 BauGB i. S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

Zwei baulich getrennte Spielhallen von jeweils 92 qm und 96 qm sind in einem Mischgebiet zulässig.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.01.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen