Beschlussvorlage - 0770/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung "Dünne Eichen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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06.12.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl beschließt, die im Bereich des rechtsverbindlichen " Bebauungsplanes 3/02 (544) -Wohnbebauung Dünne Eichen- "
ausgewiesene, hinter dem Haus
Riegerbusch 164 gelegene und von der Hohle Straße nach Westen abzweigende Verkehrsfläche in
" B u r g u n d
e r w e g "
zu benennen.
Die Verkehrsfläche
wird dem Schiedsamtsbezirk 8 zugeordnet.
Sachverhalt
Der rechtsverbindliche " Bebauungsplan 3/02 (544) -Wohnbebauung Dünne Eichen-" weist eine öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (VM = Verkehrsmischfläche) aus.
Diese Verkehrsfläche
erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das ent-sprechend der eingereichten Planung mit Wohnhäusern bebaut
werden soll. Die in diesem Gebiet
gelegenen Grundstücke sind vermessen
und parzelliert.
Für die entsprechenden Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und genehmigt worden.
Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zur bestehenden Hohle Straße erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die o.g. Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Eine Ortsbesichtigung am 20.08./27.10.2004 ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten
fortgeschritten sind, die ersten Rohbauten fertig-gestellt sind, sodass in
Kürze mit Bezug der Wohnhäuser zu rechnen ist.
Somit kann das Benennungsverfahren eingeleitet werden.
Zur Verdichtung des in diesem Stadtteil bestehenden Viertels mit Namen aus dem deutsch-französischen Grenzgebiet wird daher vorgeschlagen, der im beigefügten Lageplan gerastert dargestellten Verkehrsfläche den Namen:
"
B u r g u n d e r w e g
"
zu geben.
Alternativ hierzu kann die in diesem Gebiet vorhandene und
für die Benennung der o.g.
Verkehrsfläche ebenfalls geeignete Gewannenbezeichnung:
"Busohl"
(unter Fortfall des Zusatzes ”Im”)
in Betracht gezogen werden, da unmittelbar neben diesem
Baugebiet der ”Busohlbach” vorbeifließt.
In diesem Zusammenhang wird an die mehrere Namen umfassende
Vorschlagsliste für künftig zu benennende Straßen, Wege oder Plätze erinnert.
Danach ist einerseits in einem Bürgerantrag an den Ausschuss
für Beschwerden vom 18.2.04 angeregt worden, eine Benennung nach
”Professor Dr. Schemann”,
bekannt durch sein mutiges Bekenntnis zu den von den Nazis
verfolgten Mitgliedern der Synagogen-Gemeinde Hagen, vorzunehmen.
Andererseits liegen dem Fachamt 62 ebenfalls Anträge der
”Deutsch-Israelischen-Gesellschaft” vom 4.12.96 und 5.2.97
vor, indem um Benennung nach
”Yitzhak Rabin”
gebeten wird.
Als Begründung könnte die Tatsache dienen, dass direkt gegenüber der Einmündung projektierte Straße/Ecke Hohle Straße ein jüdischer Friedhof gelegen ist.
Gegen die beiden vorgenannten Namen bestehen aus
ordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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06.12.2004 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl beschließt, die im Bereich des rechtsverbindlichen " Bebauungsplanes 3/02 (544) -Wohnbebauung Dünne Eichen- "
ausgewiesene, hinter dem Haus
Riegerbusch 164 gelegene und von der Hohle Straße nach Westen abzweigende Verkehrsfläche in
" Prof.- Dr.- Schemann-Weg "
zu benennen.
Die Verkehrsfläche
wird dem Schiedsamtsbezirk 8 zugeordnet.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit bei 6 Ja-Stimmen so beschlossen |
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