Beschlussvorlage - 0770/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die  Bezirksvertretung   Eilpe/Dahl  beschließt,  die im Bereich  des rechtsverbindlichen  " Bebauungsplanes  3/02 (544) -Wohnbebauung Dünne Eichen- " ausgewiesene, hinter dem Haus  Riegerbusch 164 gelegene und von der Hohle Straße  nach Westen abzweigende Verkehrsfläche in

 

"  B u r g u n d e r w e g  "      

 

 

zu benennen.

 

 

 

Die Verkehrsfläche  wird dem Schiedsamtsbezirk  8   zugeordnet.

 

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Sachverhalt

Der rechtsverbindliche " Bebauungsplan 3/02 (544) -Wohnbebauung Dünne Eichen-" weist eine öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (VM = Verkehrsmischfläche)  aus.

Diese Verkehrsfläche  erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet,  das ent-sprechend der  eingereichten Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll.  Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke  sind   vermessen  und  parzelliert.

Für  die entsprechenden  Grundstücke  sind  bereits  Anträge  auf Erteilung einer Baugenehmigung  eingereicht  und  genehmigt  worden.

Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben  zur bestehenden Hohle Straße erscheint wegen des Umfanges  des Projektes  nicht  zweckmäßig.   Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit  jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die o.g. Verkehrsfläche   mit  einer eigenständigen   Bezeichnung  zu versehen.

Eine Ortsbesichtigung am 20.08./27.10.2004 ergab, dass   die örtlichen  Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten fortgeschritten sind, die ersten Rohbauten fertig-gestellt sind, sodass in Kürze mit Bezug der Wohnhäuser zu rechnen ist.

Somit kann das Benennungsverfahren  eingeleitet werden.

 

Zur Verdichtung des in diesem Stadtteil bestehenden Viertels mit Namen aus dem deutsch-französischen Grenzgebiet wird daher vorgeschlagen, der im beigefügten Lageplan gerastert dargestellten Verkehrsfläche den Namen:

 

"  B u r g u n d e r w e g  "   

 

zu geben.

 

 

 

Alternativ hierzu kann die in diesem Gebiet vorhandene und für die Benennung der o.g.      Verkehrsfläche ebenfalls geeignete Gewannenbezeichnung:

 

"Busohl"   (unter Fortfall des Zusatzes ”Im”)

 

in Betracht gezogen werden, da unmittelbar neben diesem Baugebiet der ”Busohlbach” vorbeifließt.

 

 

 

In diesem Zusammenhang wird an die mehrere Namen umfassende Vorschlagsliste für künftig zu benennende Straßen, Wege oder Plätze erinnert.

 

Danach ist einerseits in einem Bürgerantrag an den Ausschuss für Beschwerden vom 18.2.04 angeregt worden, eine Benennung nach

”Professor Dr. Schemann”,

bekannt durch sein mutiges Bekenntnis zu den von den Nazis verfolgten Mitgliedern der Synagogen-Gemeinde Hagen, vorzunehmen.

 

 

 

Andererseits liegen dem Fachamt 62 ebenfalls Anträge der ”Deutsch-Israelischen-Gesellschaft” vom 4.12.96 und 5.2.97 vor,  indem um Benennung nach

”Yitzhak Rabin”

gebeten wird.

 

 

Als Begründung könnte die Tatsache dienen, dass direkt gegenüber der Einmündung projektierte Straße/Ecke Hohle Straße ein jüdischer Friedhof gelegen ist.

 

Gegen die beiden vorgenannten Namen bestehen aus ordnungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl wird um einen entsprechenden Beschluss  gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe 

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

 

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Beschlüsse

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06.12.2004 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die  Bezirksvertretung   Eilpe/Dahl  beschließt,  die im Bereich  des rechtsverbindlichen  " Bebauungsplanes  3/02 (544) -Wohnbebauung Dünne Eichen- " ausgewiesene, hinter dem Haus  Riegerbusch 164 gelegene und von der Hohle Straße  nach Westen abzweigende Verkehrsfläche in

 

" Prof.- Dr.- Schemann-Weg "

 

zu benennen.

 

Die Verkehrsfläche  wird dem Schiedsamtsbezirk  8   zugeordnet.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Mit Mehrheit bei 6 Ja-Stimmen so beschlossen