Beschlussvorlage - 1109/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der 16. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 sowie der 12. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen vom 13. April 2000 werden beschlossen, wie sie als Anlagen 1 und 2 Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 10.12.2010 (Drucksachennummer:  1109/2010)  sind.

 

 

 

 

 

Realisierungsdatum ist der 31.12.2010

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Zur Beschleunigung von Investitionen wurden mit Runderlass des Landes NRW vom

3. Februar 2009 (Az. 121-80-20/02) u.a. die Vergabeverfahren für Kommunen vereinfacht. Dieser Erlass war bis zum 31.12.2010 befristet.

 

Aufgrund des vg. Runderlasses hat der Rat der Stadt die Bestimmung des § 10 Abs. 2 Buchst. s) mit dem 13. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 aufgrund der Verwaltungsvorlage zum Konjunkturpaket II (Drucks.-Nr. 0150/2009) mit Beschluss vom 14.05.2009 wie folgt neu gefasst:

 

„Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach den Vorschriften der VOL bei Maßnahmen im Werte von mehr als 52.000,- € sowie nach den Vorschriften der VOB bei Maßnahmen im Werte von mehr als 130.000,- €; für Vergaben im Zeitraum bis zum 31.12.2010 gilt im Hinblick auf den Runderlass des Landes NRW zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht vom 03.Februar 2009 (Az. 12 1- 80 – 20/02) im VOL-Bereich eine Wertgrenze von mehr als 100.000 €, im VOB-Bereich eine Wertgrenze von mehr als 1.000.000 €.“

 

Gleichzeitig wurde in  § 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8. Nachtrags vom 22. März 2007 folgender Abs. 8 neu eingefügt:

 

(8) Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die Stelle der Wertgrenzen des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000,- €, an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 4  Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine solche von mehr als 1.000.000,- €.

 

Mit einem neuen Runderlass vom 2.12.2010 (Az. 34-48.07.01/99-1/10), der dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist, wird der o.a. Runderlass für ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2011 fortgeschrieben. Der Grund für die Fortschreibung ist darin zu sehen, dass die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II des Bundes noch nicht vollständig abgewickelt sind.

 

Aufgrund dieser aktuell bekannt gewordenen Fortschreibung schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Regelungen in § 10 Abs. 2 Buchst. s) der Hauptsatzung und in § 2 der Zuständigkeitsordnung zu aktualisieren und diese ebenfalls um ein Jahr bis zum 31.12.2011 zu verlängern.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen