Beschlussvorlage - 1052/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

 

  • der Holzmüllerstraße

     (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48 Flurstück 145, 147, 148, 153, 156,162 und das Flurstück 158 teilweise).

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW   zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot)  markiert..

 

Die Widmung des im Plan zusätzlich schraffiert dargestellten Bereiches wird beschränkt auf

 

-          den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),

-          den Fußgänger- und Radverkehr und

-          den Anlieferungsverkehr aus Richtung Rathausstraße zur Volme-Galerie

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Im Rahmen des durch Bebauungsplanverfahren 1/99 (506) erweiterten und neu geordneten Rathausbereichs sowie dem Bau des neuen Rathauses (Rathaus an der Volme) waren Teile der Holzmüllerstraße eingezogen (siehe Verwaltungsvorlage Nr. 600037/00) und als Ersatz eine neue Straßentrasse angelegt worden.

 

Die geänderte Straßenführung erfordert aus Gründen der Rechtssicherheit eine förmliche Widmung der Holzmüllerstraße.

Die Stadt ist Eigentümerin der der Holzmüllerstraße dienenden Grundstücke und zuständige Straßenbaubehörde, so dass die Voraussetzungen der Widmung nach § 6 StrWG NRW  insgesamt vorliegen.

 

Durch die Widmung nach § 6 StrWG NRW erhält die in Rede stehende Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW und es wird der Allgemeinheit als Folge der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung geht die Unterhaltung bzw. die Straßenbaulast gemäß § 9 StrWG NRW als öffentliche Aufgabe auf die Stadt über.

 

 

 

Anlage: Widmungsplan Holzmüllerstraße

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen