Vorschlag zur Tagesordnung - 1100/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.      Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 am 1.1.2011 wird die Verwaltung beauftragt, betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Instrumente und Methoden in Beschlussvorlagen bereitzustellen. Maßgebliches Ziel ist die Darstellung einer transparenten und nachhaltigen Kosten-Nutzen-Analyse zum jeweiligen Beschluss.

 

2.      Um ein möglichst objektives Bild über die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Strukturen der Stadt Hagen abbilden zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zukünftig in jeder Vorlage sachgerecht die folgenden jeweils geeigneten Komponenten abzubilden:

 

§         eine transparente und nachhaltige Kalkulation (inkl. Investitionskosten, Kreditvolumen, jährliche Unterhalts- / Folgekosten, zukünftig zu erwartende Kosten- / Preissteigerungen, Break-Even-Analyse, Amortisationszeitraum usw.) sowie eine fachliche Einschätzung zum Wirkungs- / Effizienzgrad einer Maßnahme

§         die Integration von Führungs- und Budgetierungssystemen, Planungsinstrumenten, Abweichungsanalysen (z.B. Soll-Ist-Vergleiche, historische Vergleichs- / Durchschnittswerte) sowie von Kennzahlen- und Zielsystemen

§         die Anwendung fundierter Analyse-Methoden (Kosten-Nutzen-Analyse, SWOT-Analyse, ABC-Analyse, Portfolioanalyse u. v. a.)

§         die Einbindung fundierter Marktkennzahlen, sowohl auf dem Beschaffungs- als auch auf dem Absatzmarkt

§         ggf. die Einarbeitung von Marktanalysen und –prognosen

 

3.      Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, ein entsprechendes betriebswirtschaftliches Controlling und Reporting einzurichten und die entsprechenden Berichte den politischen Entscheidungsträgern quartalsweise zur Verfügung zu stellen.

 

4.      Der Verwaltungsvorstand und die Führungskräfte auf Fachbereichs- / Amtsebene sind für die Bereitstellung der unter 1. und 2. genannten Daten verantwortlich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen