Vorschlag zur Tagesordnung - 1100/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktion Hagen Aktivhier: Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, Instrumente und Methoden in Beschlussvorlagen (ab dem Haushaltsjahr 2011)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,9 kB
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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
1.
Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 am 1.1.2011 wird die Verwaltung beauftragt, betriebswirtschaftliche
Kennzahlen, Instrumente und Methoden in Beschlussvorlagen bereitzustellen. Maßgebliches
Ziel ist die Darstellung einer transparenten und nachhaltigen Kosten-Nutzen-Analyse
zum jeweiligen Beschluss.
2.
Um ein möglichst objektives Bild über die Leistungsfähigkeit
der Verwaltung und der Strukturen der Stadt Hagen abbilden zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zukünftig
in jeder Vorlage sachgerecht die folgenden jeweils
geeigneten Komponenten abzubilden:
§
eine transparente und nachhaltige Kalkulation (inkl.
Investitionskosten, Kreditvolumen, jährliche Unterhalts- / Folgekosten,
zukünftig zu erwartende Kosten- / Preissteigerungen, Break-Even-Analyse,
Amortisationszeitraum usw.) sowie eine fachliche Einschätzung zum Wirkungs- /
Effizienzgrad einer Maßnahme
§
die Integration von Führungs- und Budgetierungssystemen,
Planungsinstrumenten, Abweichungsanalysen (z.B. Soll-Ist-Vergleiche,
historische Vergleichs- / Durchschnittswerte) sowie von Kennzahlen- und
Zielsystemen
§
die Anwendung fundierter Analyse-Methoden
(Kosten-Nutzen-Analyse, SWOT-Analyse, ABC-Analyse, Portfolioanalyse u. v. a.)
§
die Einbindung fundierter Marktkennzahlen, sowohl auf dem
Beschaffungs- als auch auf dem Absatzmarkt
§
ggf. die Einarbeitung von Marktanalysen und –prognosen
3.
Die Verwaltung wird
hierzu beauftragt, ein entsprechendes betriebswirtschaftliches Controlling
und Reporting einzurichten und die entsprechenden Berichte den politischen Entscheidungsträgern
quartalsweise zur Verfügung zu stellen.
4.
Der Verwaltungsvorstand und die Führungskräfte auf
Fachbereichs- / Amtsebene sind für die Bereitstellung der unter 1. und 2.
genannten Daten verantwortlich.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |