Beschlussvorlage - 1086/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH am 17.12.20 zu entsenden.

 

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1.                 das Protokoll vom 09.07.2010 zu genehmigen,

 

2.                 den Wirtschaftsplan 2011 festzustellen und

 

3.                 den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2010 zu bestellen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 31.12.2010 umzusetzen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit der Beteiligung des privaten Gesellschafters 51 % der Anteile besitzt, hält am 17.12.2010 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

  1. Genehmigung des Protokolls vom 09.07.2010

 

  1. Wirtschaftsplan 2011

 

  1. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2010

 

  1. Verschiedenes

 

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung zuzustimmen. 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

Begründung

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 17.12.2010 um ca. 12:30 Uhr bei der Firma Trilux, Heidestr. in 59759 Arnsberg, Raum H 2 statt.

 

Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.

 

Es folgen Details und Stellungnahmen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten:

 

 

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 09.07.2010

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Genehmigung des Protokolls vom 09.07.2010 keine Bedenken.

 

 

 

2.         Wirtschaftsplan 2011

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Wirtschaftsplan 2011 wird festgestellt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Feststellung des Wirtschaftsplans unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. b Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 lit. a Gesellschaftsvertrag bedarf die Feststellung des Wirtschaftsplanes der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat.

 

Der Wirtschaftsplan 2011 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zum Wirtschaftsplan 2011 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 1087/2010 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2011 keine Bedenken.

 

 

 

3.         Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2010

 

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, Dortmund wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 beauftragt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Bestellung des Abschlussprüfers unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. d Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

 

Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, hat bereits die bisherigen Jahresabschlüsse geprüft. Dabei hat sie sich als zuverlässiger Partner erwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gegen die Bestellung des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.

 

 

4.         Verschiedenes

 

 

 

 

 

 

An der letzten Gesellschafterversammlung am 09.07.2010 hat Herr Martin Erlmann als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen teilgenommen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen