Beschlussvorlage - 1075/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss der gründungsbegleitenden Vereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Einrichtung gem. § 44b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Hagen und der Stadt Hagen zum 01.01.2011 zu.

 

  1. Der Rat benennt die folgenden Personen für die Trägerversammlung

 

1.      Oberbürgermeister Jörg Dehm,

2.      Erster Beigeordneter Dr. Christian Schmidt –VB 3- und

3.      Stefan Keßen -11-

 

  1. Der Rat beauftragt die unter 2. (1-3) genannten Mitglieder der Trägerversammlung der Benennung von Eva-Maria Kaus-Köster zur Geschäftsführerin des Jobcenters Hagen für die Dauer von fünf Jahren zuzustimmen.

 

  1. Der Rat benennt die folgenden 2 Personen und deren Vertreter als Mitglieder des örtlichen Beirats…

 

Diese Vorlage wird am 17.12.2010 realisiert.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung bilden die Stadt Hagen und die Agentur für Arbeit Hagen als Träger der Grundsicherung eine gemeinsame Einrichtung gem. § 44 b SGB II. Die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Agentur für Arbeit und Stadt Hagen ist Kraft Gesetz ab dem 01.01.2011 verbindlich vorgegeben, sofern der kommunale Träger die Aufgaben nicht alleinig als sogenannte Optionskommune wahrnehmen möchte. Eine Fortführung der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und der Stadt Hagen wurde durch den Rat am 16.09.2010 beschlossen.

Die als Anlage 1 beigefügte gründungsbegleitende Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Hagen und der Stadt Hagen enthält die zwingend zu regelnden Rahmenbedingungen.

 

Begründung

1. Grundsätzliches

Die gemeinsame Einrichtung nimmt die Aufgaben der Träger nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB II wahr. Den Trägern obliegt die Verantwortung für die recht- und zweckmäßige Erbringung ihrer Leistungen.

Die gemeinsame Einrichtung führt den Namen

Jobcenter Hagen.
Sitz des Jobcenters und postalische Adresse ist

Berliner Platz 2; 58089 Hagen

Außenstellen sind:

Außenstelle Boele                           Schwerter Str. 168               58099 Hagen

Außenstelle Eilpe/Dahl                    Eilper Str. 60                        58091 Hagen

Außenstelle Haspe                          Preußerstr. 35                      58135 Hagen

Außenstelle Hohenlimburg Freiheitstr. 3                         58119 Hagen

 

2. Aufgaben des Jobcenters Hagen

Das Jobcenter nimmt für die Agentur für Arbeit folgende Leistungen wahr:

-       Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

-       Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Mehrbedarfe

-       Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Das Jobcenter nimmt für die Stadt Hagen folgende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wahr:

-       Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1-4 und 7 SGB II)

-       Aufgaben nach § 22 Abs. 5 SGB II, sofern es sich um die Schuldenübernahme bei den im Gesetz genannten „vergleichbaren Notlagen“ handelt

-       Erstausstattungen für die Wohnung einschl. Haushaltsgeräten

-       Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt

-       Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit stellt die Stadt Hagen sicher, dass die folgenden sozialintegrativen Dienstleistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind, bedarfsgerecht und zeitnah erbracht werden können:

-       die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

-       die Schuldnerberatung,

-       die psychosoziale Betreuung,

-       die Suchtberatung.

 

Zusätzlich zu den Serviceangeboten der Bundesagentur für Arbeit nach § 44b (5) SGB II kann die Stadt Hagen dem Jobcenter Dienstleistungen gegen Kostenerstattung anbieten.
Über die grundsätzliche Inanspruchnahme entscheidet die Trägerversammlung.

 

3. Organe des Jobcenters Hagen

Das Jobcenter hat folgende Organe:

-       Trägerversammlung

-       Geschäftsführung

Daneben wird ein örtlicher Beirat gebildet.

 

Die Trägerversammlung setzt sich aus sechs Vertretern zusammen, d. h. Agentur für Arbeit und Stadt Hagen entsenden jeweils drei Vertreter.

Daneben können die Stadt Hagen, die Agentur für Arbeit sowie die beteiligten Personalräte je ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht benennen. Für die Stadt Hagen nimmt neben den unter Nr. 2 im Beschlussvorschlag genannten Vertretern für die Stadt Hagen der Leiter des Fachbereiches Jugend und Soziales (55) an den Sitzungen teil.

Die Agentur für Arbeit und die Stadt Hagen vereinbaren, dass der Vorsitz in der Trägerversammlung und der/die Geschäftsführer/in nicht gleichzeitig vom selben Träger gestellt werden können.

Der Vorsitz in der Trägerversammlung wird erstmalig von der Agentur für Arbeit Hagen für einen Zeitraum von 5 Jahren gestellt.

Der/die Geschäftsführer/in führt hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung nach den gesetzlichen Vorgaben.

Der/die Geschäftsführer/in wird erstmalig von der Stadt Hagen für einen Zeitraum von 5 Jahren gestellt.

Der örtliche Beirat gewährleistet fachliche Unterstützung bei der Bestimmung der angemessenen und zweckmäßigen Eingliederungsmaßnahmen und - instrumente und stellt Transparenz über das Leistungsspektrum des Jobcenters her.

Dem Beirat gehören folgende Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes an:

-       je zwei Vertreter der Stadt Hagen und der Agentur für Arbeit Hagen,

-       je ein Vertreter der SIHK Hagen und der Kreishandwerkerschaft als Arbeitgebervertreter,

-       ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes

-       die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hagen

-       die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Hagen

-       drei Vertreter für die freien Wohlfahrtsverbände

-       ein Vertreter der agentur mark

-       ein Vertreter des örtlichen Behindertenbeirates

-       ein Vertreter des örtlichen Integrationsrates.

Der Vorsitzende der Trägerversammlung, der/die Geschäftsführer/in sowie der/die stellv. Geschäftsführer/in und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters nehmen regelmäßig an den Sitzungen teil.

Über die Bestellung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder entscheidet die Trägerversammlung.

Für die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die SGB II-Eingliederungsleistungen anbieten und insofern nicht Mitglied des Beirates sein dürfen, bietet das Jobcenter bei Bedarf Arbeitsmarktgespräche an.

4. Finanzierung des Jobcenters Hagen

Die Finanzierung des Jobcenters richtet sich nach § 46 SGB II.

Dem Jobcenter werden Haushaltsmittel des Bundes zur Bewirtschaftung nach
§ 44f Abs.1 SGB II
durch die Bundesagentur zur Bewirtschaftung übertragen. Hierzu bestellt der/die Geschäftsführer/in des Jobcenter einen Beauftragten für den Haushalt nach § 44f Abs.2 SGB II.

Die Bewirtschaftung der kommunalen Mittel der Stadt Hagen wird nicht übertragen.

Das Jobcenter stellt für jedes Kalenderjahr bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres den Personal- und Kapazitätsplan, die Planung der  Verwaltungskostenausgaben sowie die Mittel- und Maßnahmeplanung für den Eingliederungstitel auf.  In den Budgetplanungen sind alle im Kalenderjahr voraussichtlich anfallenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben sowie einzugehende Verpflichtungsermächtigungen enthalten. Der Personal- und Kapazitätsplan sowie die Budgetplanungen werden von der Trägerversammlung beschlossen.

5. Personal

Grundsätzlich wird bezogen auf den Gesamtstellenplan eine paritätische Besetzung der Stellen durch die Agentur für Arbeit und der Stadt Hagen angestrebt.

Vor Neueinstellungen stimmen sich die Agentur für Arbeit und die Stadt Hagen deshalb über die Anstellungsträgerschaft ab.

Frei werdende Stellen werden von den Trägern unverzüglich und nach Eignung besetzt. An der Personalauswahl sind die Geschäftsführung und die Gleichstellungsbeauftragte des Jobcenters zu beteiligen.

Bei Bedarf, kann einvernehmlich zwischen der Agentur für Arbeit und der Stadt Hagen ein Wechsel in der Anstellungsträgerschaft vereinbart werden. Dies gilt insbesondere zur Herstellung der paritätischen Besetzung oder wenn ein Träger freie Stellen nicht kurzfristig mit geeigneten Mitarbeitern besetzen kann.

Die Planstellen der Stadt Hagen werden im kommunalen Stellenplan aufgrund der neuen Rechtslage gesondert dargestellt und werden insoweit dem Jobcenter Hagen zur Bewirtschaftung übertragen. Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Hagen hinsichtlich des Haushaltsplanes bzw. Stellenplanes bleibt unverändert bestehen.

Bei der Personalbedarfsermittlung werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Regelfall folgende Anteilsverhältnisse angestrebt:

o       1:75 bei Eingliederungsleistungen in Arbeit für erwerbsfähige Jugendliche (U25)

o       1:150 bei Eingliederungsleistungen in Arbeit für erwerbsfähige Erwachsene (Ü25)

o       1:130 für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes je Bedarfsgemeinschaft

Sollte aufgrund einer wirtschaftlicheren Aufgabenerledigung oder sinkender Fallzahlen zugewiesenes Personal nicht mehr benötigt werden, hat der/die Geschäftsführer/in mit dem jeweiligen Anstellungsträger unverzüglich Verhandlungen über die Beendigung der Zuweisung aufzunehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen, die derzeit schon bestehende Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit und der Stadt Hagen wird Kraft Gesetz legitimiert.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss der gründungsbegleitenden Vereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Einrichtung gem. § 44b SGB II zwischen der Agentur für Arbeit Hagen und der Stadt Hagen zum 01.01.2011 zu.

 

  1. Der Rat benennt die folgenden Personen für die Trägerversammlung

 

1.      Oberbürgermeister Jörg Dehm,

2.      Erster Beigeordneter Dr. Christian Schmidt –VB 3- und

3.      Stefan Keßen -11-

4.      Mark Krippner (SPD)

5.      Wolfgang Röspel (CDU)

 

  1. Der Rat beauftragt die unter 2. (1-3) genannten Mitglieder der Trägerversammlung der Benennung von Eva-Maria Kaus-Köster zur Geschäftsführerin des Jobcenters Hagen für die Dauer von fünf Jahren zuzustimmen.

 

  1. Der Rat benennt einen Vertreter des Arbeitslosenzentrums sowie jeweils ein Mitglied jeder Fraktion und deren Vertreter als Mitglieder des örtlichen Beirats.

 

Diese Vorlage wird am 17.12.2010 realisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

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 Einstimmig beschlossen