Beschlussvorlage - 1050/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Anpassung der Budgetverträge. Gleichzeitig wird in die Verträge eine quartalsweise Kündigungsmöglichkeit aufgenommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

Die vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (53) geschlossenen Budgetverträge müssen in Zusammenhang mit den vom Fachbereich Jugend und Soziales (55) geschlossen Budgetverträgen für die freien Träger der Wohlfahrtspflege betrachtet werden.

Bedingt durch die Konsolidierungsmaßnahmen 55.157 (Budgetverträge 55) und 53.001 S (Zuschussregelung Suchthilfe) muss möglichst kurzfristig auf die Maßnahmen des Sparpaketes reagiert werden können.

Da die Maßnahmen aus dem Sparpaket derzeit noch  nicht abschließend entschieden sind, gleichzeitig die Träger eine gewisse Planungssicherheit haben müssen, schlägt die Verwaltung eine Verlängerung aller für 53 zu schließenden Verträge bis zum 31.12.2011 vor.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Vorlagen bezüglich der Budgetverträge gegeben.

Die Verträge der freien Träger der Wohlfahrtpflege, die durch den Fachbereich Jugend und Soziales betreut werden, sind an bestimmte Kündigungsfristen gebunden, während die Verträge, die durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz gefertigt wurden, alle am 31.12.2010 enden.

Folgende Verträge enden am 31.12.2010:

 

Träger

städtischer Zuschuss

Blaues Kreuz Diakoniewerk mildtätige GmbH

73.000,00 €

Blaukreuzverein Hagen

1.684,00 €

Blaukreuzverein in Deutschland

1.168,00 €

Deutscher Guttempler Orden

493,00 €

Deutscher Guttempler Orden

600,00 €

AWO (Schwangerschaftskonfliktberatung)

23.256,00 €

Evangelische Kirche

(Schwangerschaftskonfliktberatung)

3.074,00 €

 

Die Zuschüsse für den Bereich Sucht, aber auch die Zuschüsse für den Bereich Schwangerschaftskonfliktberatung (53/005) sind Bestandteil der Konsolidierungsvorlage vom 15.09.2010. Hier wird vorgeschlagen, die Verträge des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz (Konsolidierung Sucht und Schwangerschaftskonfliktberatung) ab 2012 zu realisieren. Insoweit können die Verträge für das Jahr 2011 auf der Basis 2009 verlängert werden.

Die Zuschüsse sind im Haushalt 2011 eingeplant.

Um die Planungssicherheit der Träger, aber auch die Realisierung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird von hier vorgeschlagen, die Verlängerung der Verträge auf der Basis des Jahres 2009 bis zum 31.12.2011 vorzunehmen.

Es wird vorgeschlagen bei den neuen Verträgen eine Kündigungsmöglichkeit jeweils 6 Wochen zum Quartalsende aufzunehmen, um eine Flexibilität in der Umsetzung der Konsolidierung im Jahr 2011 möglich zu machen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4140

Bezeichnung:

Gesundheitswesen

Produkt:

1.41.40.05  1.41.40.02.02

Bezeichnung:

Aufgaben nach PsychKG

Sonstige Gesundheitsförderung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr 2011

Folgejahr 1

2012

Folgejahr 2

2013

Folgejahr 3

2014

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

103.275 €

73.330 €

73.330 €

73.330 €

Eigenanteil

 

103.275 €

73.330 €

73.330 €

73.330 €

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

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Beschlüsse

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen