Beschlussvorlage - 1050/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Budgetverträge des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die
vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (53) geschlossenen
Budgetverträge müssen in Zusammenhang mit den vom Fachbereich Jugend und
Soziales (55) geschlossen Budgetverträgen für die freien Träger der
Wohlfahrtspflege betrachtet werden.
Bedingt
durch die Konsolidierungsmaßnahmen 55.157 (Budgetverträge 55) und 53.001 S
(Zuschussregelung Suchthilfe) muss möglichst kurzfristig auf die Maßnahmen des
Sparpaketes reagiert werden können.
Da
die Maßnahmen aus dem Sparpaket derzeit noch
nicht abschließend entschieden sind, gleichzeitig die Träger eine
gewisse Planungssicherheit haben müssen, schlägt die Verwaltung eine
Verlängerung aller für 53 zu schließenden Verträge bis zum 31.12.2011 vor.
In
der Vergangenheit hat es bereits mehrere Vorlagen bezüglich der Budgetverträge
gegeben.
Die
Verträge der freien Träger der Wohlfahrtpflege, die durch den Fachbereich
Jugend und Soziales betreut werden, sind an bestimmte Kündigungsfristen
gebunden, während die Verträge, die durch den Fachbereich Gesundheit und
Verbraucherschutz gefertigt wurden, alle am 31.12.2010 enden.
Folgende
Verträge enden am 31.12.2010:
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Träger |
städtischer Zuschuss |
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Blaues
Kreuz Diakoniewerk mildtätige GmbH |
73.000,00 € |
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Blaukreuzverein
Hagen |
1.684,00 € |
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Blaukreuzverein
in Deutschland |
1.168,00 € |
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Deutscher
Guttempler Orden |
493,00 € |
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Deutscher
Guttempler Orden |
600,00 € |
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AWO
(Schwangerschaftskonfliktberatung) |
23.256,00 € |
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Evangelische
Kirche (Schwangerschaftskonfliktberatung) |
3.074,00 € |
Die
Zuschüsse für den Bereich Sucht, aber auch die Zuschüsse für den Bereich
Schwangerschaftskonfliktberatung (53/005) sind Bestandteil der
Konsolidierungsvorlage vom 15.09.2010. Hier wird vorgeschlagen, die Verträge
des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz (Konsolidierung Sucht und
Schwangerschaftskonfliktberatung) ab 2012 zu realisieren. Insoweit können die
Verträge für das Jahr 2011 auf der Basis 2009 verlängert werden.
Die
Zuschüsse sind im Haushalt 2011 eingeplant.
Um
die Planungssicherheit der Träger, aber auch die Realisierung der Maßnahmen zu
gewährleisten, wird von hier vorgeschlagen, die Verlängerung der Verträge auf
der Basis des Jahres 2009 bis zum 31.12.2011 vorzunehmen.
Es wird vorgeschlagen
bei den neuen Verträgen eine Kündigungsmöglichkeit jeweils 6 Wochen zum
Quartalsende aufzunehmen, um eine Flexibilität in der Umsetzung der
Konsolidierung im Jahr 2011 möglich zu machen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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x |
Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
4140 |
Bezeichnung: |
Gesundheitswesen |
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Produkt: |
1.41.40.05 1.41.40.02.02 |
Bezeichnung: |
Aufgaben nach PsychKG Sonstige Gesundheitsförderung |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr 2011 |
Folgejahr
1 2012 |
Folgejahr
2 2013 |
Folgejahr
3 2014 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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103.275 € |
73.330 € |
73.330 € |
73.330 € |
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Eigenanteil |
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103.275 € |
73.330 € |
73.330 € |
73.330 € |
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Kurzbegründung: |
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x |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
