Beschlussvorlage - 1028/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gebäudereinigung wird in optimierter Form bei GWH weitergeführt.
  2. Freie Stellen werden nach Entgeltgruppe 1 des TVöD wiederbesetzt.
  3. Aushilfen für Krankheits- und Urlaubsvertretungen werden über die städtische G.I.S. zugekauft.
  4. Die Betriebsleitung berichtet regelmäßig im Betriebsausschuss über die Personalentwicklung, den Krankenstand und die Konsolidierung.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die GWH reinigt derzeit eine Fläche von 526.000 qm in Gebäuden der Stadt Hagen. Dafür benötigt sie 1.313 Arbeitsstunden pro Tag, die von 330 Teilzeit-Reinigungskräften erbracht werden.

 

Über Alters- und sonstige Fluktuation wird bis 2020 die Hälfte der Reinigungskräfte ausscheiden.

Um eine belastbare Grundlage für die Entscheidung zu haben, wie zukünftig mit dieser Situation umgegangen werden soll, wurde die Unternehmensberatung Trust & Competence Dr. Schulz aus Dortmund beauftragt, die Gebäudereinigung der GWH auf Wirtschaftlichkeit und Qualität zu untersuchen.

 

Die Ergebnisse wurden dem Betriebsausschuss vorgestellt und in den Sitzungen am

7. Juli und 28. Oktober 2010 beraten.

 

Herr Dr. Schulz schreibt zur Beurteilung der Qualität der Reinigung:

 

„Alle besichtigten Objekte wiesen einen guten Zustand bezüglich der Reinigung aus.“

 

„Betrachtet man die Reinigungshäufigkeit, ist es verwunderlich, wie hoch der tatsächliche Zustand bezüglich der Reinigung ist.“

 

„Die verwendeten Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen entsprechen dem Standard des Reinigungsgewerbes.“

 

„Die Einführung der ergebnisorientierten Reinigung wird empfohlen.“

 

 

Herr Dr. Schulz zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit  der Reinigung:

 

„Die Vorgaben der Stadt Hagen bezüglich der Reinigungsleistungen entsprechen den Marktwerten. Im kommunalen Vergleich belegt die Stadt Hagen eine Spitzenposition“

 

„Bezogen auf den heutigen Reinigungsstandard der Stadt Hagen sind die Optimierungspotentiale hinsichtlich der Leistungswerte für die Eigenreinigung erschöpft.“

 

„Die Kalkulationen mit Marktwerten externer Gebäudereiniger haben ergeben, dass die GWH hinsichtlich der Std.-Aufwendungen  sehr gut aufgestellt ist. Diese Tatsache führt auch dazu, dass der qm-Preis im Bereich kommunale Eigenreinigung als ein Spitzenplatz angesehen werden kann.“

 

Herr Dr. Schulz ermittelt für die Eigenreinigung bei der GWH einen Stunden-Verrechnungssatz von 17,32 €, wenn Reinigungskräfte zukünftig in der neuen Entgeltgruppe 1 des TVöD eingestellt werden.

 

Dabei wurden die Lasten der Altfälle der Altersteilzeit mit 1,24 Euro pro Std. berücksichtigt, da diese Kosten auf jeden Fall durch die GWH zu tragen sein werden. Zusätzliche Altersteilzeiten für Reinigungskräfte können zukünftig nur noch dann gewährt werden, wenn dies die Stundenverrechnungssätze nicht belastet, wenn also der Bedarf an Reinigungskräften schneller sinkt als über die tatsächliche Fluktuation abgebaut werden kann.

 

Hingegen würde nach dem Bericht des Unternehmensberaters und auf Grundlage seiner bundesweiten  Ausschreibungsergebnisse der Zukauf dieser Leistungen am Markt mit 17,50 € pro Stunde zu kalkulieren sein.

 

Insofern ergibt sich tatsächlich auf Grundlage der im aktuellen Tarifvertrag erstmals enthaltenen Entgeltgruppe 1 ein wirtschaftlicher Vorteil für die Eigenreinigung. Allerdings ist dafür auch entscheidend, dass die GWH die Leistungen mehrwertsteuerfrei erbringt und ohne Gewinn kalkuliert.

 


Auf Grundlage der dargestellten Fluktuation und der ermittelten Stundenverrechnungssätze ergibt sich ein Konsolidierungspotential in der Gebäudereinigung, das bei Neueinstellung in EG1 TVöD in den nächsten 10 Jahren kontinuierlich auf 1,499 Mio. Euro p.a. steigt, während bei der externen Vergabe dieser Leistungen bis 2020 ein Potential von 1,468 Mio. Euro p.a. zu erwarten ist.

 

 

Lohnsteigerungen sind dabei nicht berücksichtigt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Lohnsteigerungen im TVöD ähnlich verhalten werden wie im Tarif für das Gebäudereinigerhandwerk.

 

Da die GWH nur so viel Reinigungspersonal vorhält wie erforderlich ist, um die täglich erforderlichen Reinigungsstunden abzudecken, besteht für den Krankheits- und Urlaubsfall ein Aushilfenbedarf. In seinem Gutachten empfiehlt Herr Dr. Schulz, Maßnahmen zu ergreifen, um die Aushilfskosten zu senken.

 

Zum einen soll dies geschehen, indem verstärkt daran gearbeitet wird, den Krankenstand in der Gebäudereinigung weiter abzusenken, z. B. durch vorbeugenden Gesundheitsschutz und begleitende Maßnahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements. Der Krankenstand des ersten Halbjahres liegt im Mittel bei 6,88 % nach den Berechnungskriterien des Bundesgesundheitsministeriums. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Krankenstand in der öffentlichen Verwaltung lag in 2009 bei 5,4 % (Quelle AOK-Bundesverband).

 

Zum anderen sollen die erforderlichen Aushilfen zukünftig nicht mehr bei der GWH direkt, sondern bei der städt. G.I.S. beschäftigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die G.I.S. diese Leistung günstiger erbringen kann als externe Unternehmen. Die G.I.S. bietet die Leistung für 17,48 € an. Aktuelle, vorliegende Vergleichsangebote privater Anbieter liegen zwischen 20,83 € und 22,02 € pro Stunde.

 

Diese Wirtschaftlichkeit der Inhouse-Vergabe an die G.I.S. ist jährlich zu überprüfen, mit aktuellen Marktwerten zu vergleichen und zu belegen.

 

Des Weiteren muss die G.I.S. sicherstellen, dass Reinigungsaushilfen, die sich bewährt haben, jederzeit von GWH auf freie Stellen übernommen werden können und so unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen der GWH werden.

 

Die Betriebsleitung berichtet regelmäßig im Betriebsausschuss über Sachstand zur optimierten Eigenreinigung, insbes. über die Entwicklung der Konsolidierung, der Personalfluktuation und des Krankenstandes.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Neueinstellung von Reinigungskräften in die Entgeltgruppe 1 des TVöD wird ein auf der Fluktuation basierendes stetig ansteigendes Konsolidierungspotential erreicht, das 2020 1,5 Mio. Euro pro Jahr erreichen wird. Der Konsolidierungsprozess wird sich über diesen Zeitraum hinaus weiter fortsetzen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2010 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Gebäudereinigung wird in optimierter Form bei GWH weitergeführt.

 

  1. Freie Stellen werden auf Basis der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 des TVöD wiederbesetzt.

 

  1. Aushilfen für Krankheits- und Urlaubsvertretungen werden über die städtische G.I.S. zugekauft.

 

  1. Die Betriebsleitung berichtet regelmäßig im Betriebsausschuss über die Personalentwicklung, den Krankenstand und die Konsolidierung.

 

  1. Bei der Personalbemessung wird die im HSK 2011 geplante Flächenreduzierung vorausschauend berücksichtigt. Kurz- oder mittelfristig entstehender Personalbedarf zur Vermeidung von evtl. entstehenden zeitlich begrenzten Engpässen ist im Rahmen von Zeitverträgen einzustellen.

 

  1. Die Betriebsleitung stellt sicher, dass bei den geplanten Flächenreduzierungen keine Personalüberhänge aufgebaut werden, die dann wieder durch personalwirtschaftliche Instrumente wie Altersteilzeit abgebaut werden müssen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen