Beschlussvorlage - 1021/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung der ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 die
Umsetzung des Transparenzgesetzes bei den städtischen Beteiligungen beschlossen
(siehe Vorlage 0552/2010). In der Vorlage wurde ausgeführt, dass für die
Aktiengesellschaften jeweils separate Vorlagen durch die Verwaltung erstellt
werden.
Bei der ENERVIE - Südwestfalen
Energie und Wasser AG erfolgt die Umsetzung des Transparenzgesetzes durch die
Änderung der Satzung, in die nachfolgender § 26 a eingefügt wird:
§ 26 a Offenlegung der Bezüge von
Organmitgliedern
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(1) |
Im Anhang zum Jahresabschluss sind die für die Tätigkeit im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des
Handelsgesetzbuchs der Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des
Beirates jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung
die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter
Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 a) des
Handelsgesetzbuches anzugeben. Die individualisierte Ausweisungspflicht gemäß vorstehendem Satz gilt
auch für: a)
Leistungen,
die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer
Tätigkeit zugesagt worden sind, b)
Leistungen,
die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit
zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft
während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten
Betrag, c)
während
des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und d)
Leistungen,
die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres
beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres
gewährt worden sind. |
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(2) |
Bei Neuverträgen und Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen mit
Mitgliedern des Vorstandes muss der entsprechende Vertrag eine Bestimmung
enthalten, dass sich das Mitglied des Vorstands mit der Offenlegung der
Bezüge gemäß Abs. 1 dieses Paragraphen einverstanden erklärt. |
Die Änderung der Satzung ist nach Aussage der Bezirksregierung
anzeigepflichtig nach § 115 GO NRW. Die anderen an der Gesellschaft beteiligten
Kommunen werden in ihren Räten ebenfalls die entsprechenden Beschlüsse zur
Satzungsänderung fassen. Das Anzeigeverfahren wird durch die Stadt Hagen
federführend betreut.
Die Änderung der Satzung wird in der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der ENERVIE -
Südwestfalen Energie und Wasser AG erfolgen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
