Beschlussvorlage - 0941/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Emil Schumacher Museum, Umbau und Erweiterung Osthaus Museum.Sachstandsbericht zu haustechnischen Mängeln und zum selbständigen Beweisverfahren.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Kerstin Bühren
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2010
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.12.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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18.01.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die
technischen Anlagen des ESM weisen gravierende Mängel auf, deren Umfang zu der
Entscheidung führte, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten. Durch die
Überwachung und entsprechende vorbeugende Maßnahmen der GWH besteht z. Zt.
keine Gefährdung der Besucher und der Beschäftigten. Die erforderlichen
Maßnahmen verursachen Kosten in nicht unerheblicher Höhe.
Begründung
I. Sachlage:
Die
technischen Anlagen des ESM weisen gravierende Mängel auf, deren Umfang zu der
Entscheidung führte, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten. Durch die
Überwachung und entsprechende vorbeugende Maßnahmen der GWH besteht z. Zt.
keine Gefährdung der Besucher und der Beschäftigten. Die erforderlichen
Maßnahmen verursachen Kosten in nicht unerheblicher Höhe.
Betroffen
ist die Lüftungsanlage sowie die Trinkwasserhygiene:
Die
Lüftungsanlagen sind hygienisch nicht einwandfrei. Sie werden nach wie vor
durch eine Fachfirma hygienisch überwacht. Bisher sind in der Raumluft keine
Konzentrationen an Keimen aufgetreten, die zu gesundheitlicher Besorgnis Anlass
geben. Dennoch wird im jüngsten Bericht darauf hingewiesen, dass die
Luftleitungen zu reinigen bzw. zu erneuern sind, um der VDI-Richtlinie 6022
„Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“
zu entsprechen.
Aufgrund
der Hygieneüberwachung der Raumlufttechnischen Anlagen wurde auch das Trinkwasser
beprobt. Anfangs war dies ohne Befund. Im Juni 2010 wurden die Proben
auffällig, so dass das gesamte Trinkwasserversorgungsnetz beprobt wurde. Da der
Befund nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, wurden in Zusammenarbeit mit
-53-, -23/ESM- und den Betreibern verschiedene Präventionsmaßnahmen eingeleitet
wie u. a Spülen der Leitungen, wiederkehrende Beprobung, chemische und
thermische Desinfektion, Aushängen von Hinweisschildern „kein
Trinkwasser“.
Zur
Aufrechterhaltung des Betriebes wurden im Laufe des ersten Betriebsjahres für
einen Zeitraum von 5 Monaten Fremdleistungen in einer Größenordnung von rund
130.000,00 € beauftragt, die nicht hätten aufgewendet werden müssen, wenn
das Objekt mängelfrei wäre. Diese Summe wird sich bis Ende des Jahres 2010 hochgerechnet
auf einen Zeitraum von 9 Monaten auf 180.000,00 € erhöhen. Es ist zu
erwarten, dass sich dies im zweiten Betriebsjahr wiederholen wird, da
grundsätzliche Mängel nicht beseitigt werden können, um nicht für die
Beweiserhebung erforderliche
Sachverhalte zu vernichten. Für 2011 wird ein ähnlicher Bedarf wie 2010
entstehen.
Dadurch,
dass an der Konzeptionierung und an der Errichtung der haustechnischen Anlagen
mehrere Fachplaner sowie mehrere Fachfirmen beteiligt sind und dadurch, dass
darüber hinaus die technische Ausrüstung des Museumskomplexes äußerst komplex,
aufwändig und kompliziert ist, können die Ursachen und vor allem die
Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Mängel nicht eindeutig und vor allem
nicht konfliktfrei zugeordnet werden.
Durch das selbständige
Beweisverfahren wird eine Klärung angestrebt.
II. rechtliche Situation
Zurzeit
wird durch Herrn Rechtsanwalt Bröker von der Sozietät Heinemann und Partner,
Essen, in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen für Raumlufttechnische
Anlagen, Herrn Dr.-Ing. Brandi sowie -23/ESM-, -30- und GWH die Beweisschrift
für ein selbständiges Beweisverfahren erstellt, die annähernd 50 Mängelpunkte
umfassen wird. Ziel ist, diese bis Mitte November 2010 bei Gericht
einzureichen.
Sinn und Zweck des
gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens ist es, anhand des Sachverständigengutachtens
rechtssicher die Ursache der vorhandenen Mängel festzustellen. Gleichzeitig
wird das Gutachten auch einen Vorschlag zur Mängelbeseitigung beinhalten.
Weiterhin dient es vor allem auch dazu, zu ermitteln, wer die einzelnen Mängel
zu verantworten hat (Planer und/oder bauausführende Firmen). Auf dieser
Grundlage wird die Stadt in die Lage versetzt, anschließend sowohl die Kosten
der Mängelbeseitigung, als auch sonstige Schäden (wie z.B. den Mehraufwand zur
Aufrechterhaltung des Betriebes usw.; siehe oben) gegenüber den
Verantwortlichen ggf. gerichtlich durchzusetzen. Ein durch die Stadt direkt
beauftragtes Privatgutachten ist insofern nicht in gleichem Maße verwertbar, da
die Gegenseite dieses als sog. Parteivortrag mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit angreifen und bestreiten würde. Diese Möglichkeit besteht
bei einem gerichtlich bestellten vereidigten Sachverständigen nicht.
III. Energiekosten
Während
des ersten Betriebsjahres (von Sept. 2009 bis August 2010) des ESM/OMH
sind
folgende Energiekosten angefallen:
Strom:
rund 189.000,- €/a
von
ARGE TGA prognostiziert wurden 46.000,-
+ 5.000,- Hilfsenergie = 51.000,-
€/a
Gas:
rund 13.000,- €/a nicht
prognostiziert, da Gas durch regenerative Energien ersetzt werden sollte.
Wasser:
rund 16.000,- €/a
nicht
Bestandteil der Prognose.
Die
angefallenen Stromkosten sind um die Stromkosten für den Betrieb der Aufzüge, sonst.
Geräte bzw. Museumsausstattung zu verringern und um die zwischenzeitlich
gestiegenen Energiepreise zu berichtigen, um sie mit der Prognose vergleichen
zu können. Eine Bewertung ist zurzeit nicht möglich, da der Einbau von Zählern
erforderlich ist, um die Strommengen getrennt erfassen zu können. Ferner ist
die Einspeisevergütung der durch die Photovoltaikanlage gewonnenen Elektrizität
zukünftig abzusetzen (ca. 12.000,- bis 15.000,- €/a). Erfahrungswerte
liegen noch nicht vor. Dessen ungeachtet wird eine Differenz zwischen den
tatsächlichen und den prognostizierten Stromkosten bleiben.
Die hierfür
Verantwortlichen und die Schadenshöhe werden im Zuge des selbständigen
Beweisverfahrens ermittelt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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X |
konsumtive
Maßnahme |
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|
investive
Maßnahme |
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|
konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
2250 |
Bezeichnung: |
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Produkt: |
--- |
Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
11014 |
Bezeichnung: |
ESM |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
521100 |
50000 |
180000 |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
X |
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
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|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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|
Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
