Beschlussvorlage - 0939/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
XIV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) in der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.12.2010
|
Beschlussvorschlag
Der XIV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der
Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand
der Verwaltungsvorlage (Drucksachen- Nr. 0939/2010) vom 20.10.2010 ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2011
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund
der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung ist eine Erhöhung der
Gebühren im Haushaltsjahr 2011 für die Abfallentsorgung nicht erforderlich.
Neben
redaktionellen Änderungen in der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in
der Stadt Hagen sind Neuaufnahmen von Behältersystemen in die Gebührensatzung
vor zu nehmen.
Begründung
Neben dem bewährten
Rollbehältersystem für die Sammlung von Abfällen wird ein neues
Behälter-Unterflur- und Behälter-Halbunterflursystem für die Sammlung von
Abfällen eingeführt. Die Systeme sind in die Gebührensatzung mit aufzunehmen.
Darüber hinaus wird
das bisherige Entgelt für den Vollservice des Altpapierbehälters in Höhe von 30
€ pro Jahr und pro Altpapierbehälter aus der Entgeltordnung gestrichen
und als Gebühr in gleicher Höhe in die Gebührensatzung unter § 3 Abs. 3 mit
aufgenommen. Dies geschieht zur Vereinheitlichung der Heranziehung der
Vollserviceleistungen über den Grundbesitzabgabenbescheid.
Die Gebührensatzung
wird daher wie folgt geändert:
§3 - Maßnahmen und Satz
der Gebühren
(1) a) Als
Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungs- vermögen von:
60 l bei wöchentlich einmaliger
Leerung =........................................... 192,30 €
80 l bei
wöchentlich einmaliger Leerung
=............................................256,30 €
120 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=............................................384,50 €
240 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=............................................769,00 €
770 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=.........................................1.727,00 €
1100 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=.........................................2.467,20 €
b) Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter des Unterflursystems
mit einem Fassungsvermögen
von:
3000 l bei wöchentlich
einmaliger Leerung =........................................6.728,70 €
4000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=........................................8.971,50 €
5000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=......................................11.214,40 €
c)Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter
des Halbunterflursystems mit einem Fassungsvermögen von:
2700 l bei wöchentlich
einmaliger Leerung =................................... ...6.055,80 €
(2) Bei mehrmaliger
Leerungshäufigkeit pro Woche (770 l-, 1100 l-Restabfallbehälter des
Rollsystems, 3000 l-, 4000 l-, 5000 l-Restabfallbehälter des Unterflursystems
und 2700 l-Restabfallbehälter des Halbunterflursystems) vervielfacht sich die Gebühr
für die Abfallwirtschaft entsprechend. Bei 14täglicher Leerung (§ 15 Abs. 2 der
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen) verringert sich die
Gebühr nach Absatz 1 um die Hälfte. Die
Anträge auf 14tägliche Leerung und auf bis zu dreimalige Leerung pro Woche von
770 l, 1100 l, 2700 l, 3000 l, 4000 l oder 5000 l Gefäßen sind bei der Stadt
Hagen - Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) ‑ oder dem Fachbereich
Finanzen und Controlling zu stellen.
(3) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen holen Mitarbeiter der Stadt
Hagen ‑ Hagener
Entsorgungsbetrieb (HEB) -Restmüllbehälter und Altpapierbehälter im
Sinne des § 4 dieser Satzung -mit Ausnahme des Altpapierbehälters der Größe
1100 l- von dem Grundstück, um sie der Abfallentsorgung zuzuführen und bringen
die Behälter nach der Entsorgung wieder zum Grundstück zurück. Das Nähere wird
zwischen der Stadt und dem Gebührenpflichtigen vereinbart. Der Antrag nach Satz
1 ist bei der Stadt Hagen ‑ Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) zu stellen.
Die Gebühr beträgt pro Jahr und Restabfallbehälter 36,-€, bei 14tägiger
Leerung verringert sie sich um die Hälfte.
Die Gebühr beträgt pro
Jahr und Altpapierbehälter 30,-€.
§4 - Kennzeichnung
der Restabfall- und Altpapierbehälter
Die mit einer Größe
von 60, 80, 120 und 240 Litern von
der HEB - GmbH den
Anschlusspflichtigen zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter und die
mit
einer
Größe von 120, 240 und 1100 Litern von der HEB - GmbH den An-
schlusspflichtigen zur Verfügung gestellten Altpapierbehälter werden mit
einer
Identifikationsnummer versehen.
Erläuterung
zur Kalkulation (siehe Anlage 1):
Zu
Zeile 1:
Gemäß
§ 6 (2) KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen.
Darum und um eine Steigerung bei der Abfallgebühr für den Gebührenzahler zu
vermeiden, wurde eine Auflösung des
Sonderpostens für den Gebührenhaushalt für die Mitfinanzierung der
Abfallbeseitigungskosten in Höhe von 1.170.000
Euro einkalkuliert.
Zu
Zeile 5,9 und 11:
Die
Erträge erhöhen sich insgesamt um 76.521 Euro (6%). Grund hierfür sind
steigende Erträge in den Sparten Papiervermarktung (12%), und weiße Ware (25%),
die die rückläufigen Erträge in anderen Bereichen auffangen können.
Zu
Zeile 17 und 18:
Die
Veränderung in der Position Abschreibung um 101.505 Euro (234%) und Zinsen um 13.890 Euro (214%) basiert auf der steuerlichen Änderung der
Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Bis
zum Jahre 2007 konnten diese Wirtschaftsgüter sofort im Jahr der Anschaffung zu
100% abgeschrieben werden. Ab 2008 mussten diese aktiviert werden und über 5 Jahre
abgeschrieben werden.
Ab
2010 besteht wieder die alte Regelung der sofortigen Abschreibung. Im Bereich
der Abfallsammlung sind hiervon insbesondere die Müllgroßbehälterbeschaffungen
betroffen. Durch den Austausch älterer Behälter ohne Kindersicherung und
den Ausbau der Papiersammlung sind insbesondere in 2008 und 2009 vermehrt
Behälter beschafft worden.
Durch
die steuerliche Umstellung werden deshalb in 2010 sowohl die in 2008 und 2009
beschafften Behälter zu 1/5 weiter abgeschrieben und zusätzlich die
Behälterneubeschaffungen voll abgeschrieben.
Hinzu
kommt, dass für das neue Unterflursystem ein zusätzlicher Abschreibungsbedarf
in Höhe von 25.000 € einkalkuliert wurde.
Zu
Zeile 29 und 30:
Durch
weitere Fortschreibung der verursachungsgerechten Zuordnungen der internen
Leistungsverrechnung konnte der gebührenrelevante Anteil bei den Personal- und
Sachkosten um 52.997 Euro (19%) und bei der Management- und
Produktumlage um 148.538 Euro (49%) reduziert werden, sodass der Gesamtaufwand in der Kalkulation für
die Abfallgebühr lediglich um 89.978,53
Euro (+0,5%) steigt .
Die
Veranlagungsliter sind um 50.000
Liter auf 5.750.000 Liter im
Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. (siehe Anlage 2)
Anlagen:
1)
Kalkulation der Abfallgebühr
2)
Ermittlung des Gebührensatzes
3)
Gegenüberstellung der geltenden und geplanten Gebührensätze
XIV.
Nachtrag vom zur
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23.12.1992
Aufgrund der §§ 7,8 und 9 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.Dezember 2009 (GV NRW S. 950) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.
Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
Juni 2009 (GV NRW S.394) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am folgenden
XIII. Nachtrag beschlossen:
Artikel I
§ 3 erhält
folgende Fassung:
§3 - Maßnahmen und
Satz der Gebühren
(1) a)Als
Jahresgebühr werden erhoben für die Rollbehälter mit einem Fassungs- vermögen von:
60 l bei wöchentlich einmaliger
Leerung =........................................... 192,30 €
80 l bei
wöchentlich einmaliger Leerung
=............................................256,30 €
120 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=............................................384,50 €
240 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=............................................769,00 €
770 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=.........................................1.727,00 €
1100 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=.........................................2.467,20 €
b)Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter des Unterflursystems
mit einem Fassungsvermögen
von:
3000 l bei wöchentlich
einmaliger Leerung =........................................6.728,70 €
4000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=........................................8.971,50 €
5000 l bei wöchentlich einmaliger Leerung
=......................................11.214,40 €
c)Als Jahresgebühr werden erhoben für die Behälter
des Halbunterflursystems mit einem Fassungsvermögen von:
2700 l bei wöchentlich
einmaliger Leerung =................................... ...6.055,80 €
(2) Bei mehrmaliger
Leerungshäufigkeit pro Woche (770 l-, 1100 l-Restabfallbehälter des
Rollsystems, 3000 l-, 4000 l-, 5000 l-Restabfallbehälter des Unterflursystems
und 2700 l-Restabfallbehälter des Halbunterflursystems) vervielfacht sich die Gebühr
für die Abfallwirtschaft entsprechend. Bei 14täglicher Leerung (§ 15 Abs. 2 der
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen) verringert sich die
Gebühr nach Absatz 1 um die Hälfte. Die
Anträge auf 14tägliche Leerung und auf bis zu dreimalige Leerung pro Woche von
770 l, 1100 l, 2700 l, 3000 l, 4000 l oder 5000 l Gefäßen sind bei der Stadt
Hagen - Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) ‑ oder dem Fachbereich
Finanzen und Controlling zu stellen.
(3) Auf Antrag des Gebührenpflichtigen holen Mitarbeiter der Stadt
Hagen ‑ Hagener
Entsorgungsbetrieb (HEB) -Restmüllbehälter und Altpapierbehälter im
Sinne des § 4 dieser Satzung -mit Ausnahme des Altpapierbehälters der Größe
1100 l- von dem Grundstück, um sie der Abfallentsorgung zuzuführen und bringen
die Behälter nach der Entsorgung wieder zum Grundstück zurück. Das Nähere wird
zwischen der Stadt und dem Gebührenpflichtigen vereinbart. Der Antrag nach Satz
1 ist bei der Stadt Hagen ‑ Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) zu stellen.
Die Gebühr beträgt pro Jahr und Restabfallbehälter 36,-€, bei 14tägiger
Leerung verringert sie sich um die Hälfte.
Die Gebühr beträgt pro
Jahr und Altpapierbehälter 30,-€.
§ 4 erhält folgende Fassung:
§4 - Kennzeichnung
der Restabfall- und Altpapierbehälter
Die mit einer Größe von 60, 80, 120 und
240 Litern von der HEB - GmbH den
Anschlusspflichtigen zur Verfügung
gestellten Restabfallbehälter und die mit
einer Größe von 120, 240 und 1100 Litern
von der HEB - GmbH den An-
schlusspflichtigen zur Verfügung
gestellten Altpapierbehälter werden mit
einer Identifikationsnummer versehen.
Artikel II
Dieser Nachtrag
tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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X |
Es
entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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x |
konsumtive
Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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|
Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
15370 |
Bezeichnung: |
Abfallsammlung |
|
Produkt: |
1537001 |
Bezeichnung: |
Abfallsammlung und -transport |
|
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
432183 |
18.538.687€ |
€ |
€ |
€ |
|
Ertrag
(-) |
438100 |
1.170.000€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
523500 |
19.325.472€ |
€ |
€ |
€ |
|
ILV
Aufwand |
|
383.215€ |
€ |
€ |
€ |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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18,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
9,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
13,3 kB
|
