Beschlussvorlage - 0937/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der I. Nachtrag der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen- Nr. 0937/2010) vom 20.10.2010 ist.

 

Realisierungstermin : 01.01.2011

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Entfällt

 

Begründung:

 

Das bisherige Entgelt für den Vollservice des Altpapierbehälters wird aus Gründen der Vereinheitlichung der Heranziehung über den Grundbesitzabgabenbescheid in Form einer Gebühr erhoben. Der Betrag in Höhe von 30,00 Euro pro Abfallbehälter und Jahr für den Vollservice des Altpapierbehälters ist aus der Entgeltordnung zu streichen und in gleicher Höhe in die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung aufzunehmen.

 

Die Nummerierungen unter Teil C: Sonstige Entgelte haben sich daher verschoben.

 

 

 

I. Nachtrag zur Entgeltordnung für die Abfallentsorgung vom 18. Dezember 2006

 

Aufgrund des § 41 Absatz 1 Buchstabe i Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW S. 666/ SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2009 (GV NRW S. 950), in Verbindung mit § 24 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Hagen vom 18. Dezember 2003 in der Fassung des III. Nachtrages hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am                  folgenden I. Nachtrag der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Stadt Hagen beschlossen:

 

Artikel I

 

Teil C: Sonstige Entgelte

 

 C 1    Restabfallsäcke

 

         Das Entgelt für einen Restabfallsack beträgt............................................3,30 €

 

C 2   Häckselfahrzeug

 

Für den Einsatz des Grünabfallhäckselfahrzeugs werden pro

angefangene  halbe Arbeitsstunde 30,00  berechnet.

 

C 3   Sonderleerungen gemäß § 15 Abs. 3, 5 und 6 der Abfallwirtschaftssatzung

 

- Entgelt für eine Sonderleerung gemäß § 15 Abs. 3 und

  Abs. 6 Satz 1 der Abfallwirtschaftssatzung 1/52 der Jahresgebühr

  gemäß § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung für die Abfallversorgung

  zzgl. Anfahrtskosten..............................................................................30,00 €

    

           - Entgelt für Nachleerung gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2

             der Abfallwirtschaftssatzung.................................................................30,00 €

 

- Entgelt für Sondergestellung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 der

             Abfallwirtschaftssatzung 1/52 der Jahresgebühr gemäß § 3 Abs. 1

             der Gebührensatzung für die Abfallversorgung zzgl. Auslieferung

             und Abholung..............................................................................60,00 €

 

(Pro Einzelauftrag und max. 5 Restabfallbehälter)

 

C 4  Entsorgung nicht ordnungsgemäß zur Abfuhr bereitgestellter Abfälle

 

Die Kosten für die Sammlung, den Transport, die Entsorgung und gegebenenfalls die Reinigung der wilden Kippstelle richten sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Der Einsatz von Personal, Fahrzeugen und technischen Hilfsmitteln sowie die erfasste Abfallmenge sind in einem Leistungsnachweis zu dokumentie­ren, der dem Verursacher zusammen mit dem Entgeltbescheid zuzusenden ist.

 

Bezeichnung                                                                                                     1/1 Std.

                                                                                                                                 

 

 

Müllwerker                                                                                                         41,69

Kraftfahrer                                                                                                         39,27

Straßenreiniger                                                                                                37,43

 

Fahrzeuge einschließlich Fahrer:

 

Sperrmüllwagen                                                                                               65,60

Hausmüllwagen, MGB-Wagen                                                                       74,02

Hakenliftfahrzeug                                                                                             68,54

Lkw bis 3 t Nutzlast                                                                                          47,77

Lkw mit Ladebühne                                                                                         53,15

Kehrmaschine                                                                                                  71,73

Streuautomat                                                                                                    97,30

 

Zu berechnen sind jeweils angefangene halbe Stunden einschließlich der Fahr- und Entsorgungszeiten.

 

Sperrmüllentsorgung über Container

Auslieferung und Abholung, Behältergestellung für 7 Tage.......................100,00 €

zzgl. Entsorgungskosten...............................................................................135,00 €/t

 

Diese Entgeltordnung tritt am 01.Januar 2007 in Kraft.

 

Artikel II

 

Der I. Nachtrag der Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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25.11.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.12.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen